…als auch beim für die Buchhaltung und fristgerechte Übermittlung der UVA zuständigen Steuerberater zu massiven Mitarbeiterausfällen aufgrund von Infektionen mit dem Coronavirus und der damit einhergehenden Quarantäne von Mitarbeitern gekommen. Die Corona Pandemie sei im Rechtsbestand der Republik eindeutig als Naturkatastrophe definiert (siehe § 69 Abs…
…9 des BGBl. I Nr. 112/2005 (Abgabenrechtliche Sondermaßnahmen für Opfer von Naturkatastrophen) entschuldbar gewesen sei. Die Verspätung sei Folge einer Naturkatastrophe, nämlich der Corona-Pandemie, und tatsächlich durch massive Corona bedingter Ausfälle von Mitarbeitenden bei ihr selbst als auch bei dem für die Buchhaltung…
…in Höhe von 7.908,77 € aufgrund eines durch Starkregen verursachten Schadens zu berücksichtigen. Im Vorhalt vom 06.02.2019 teilte das Finanzamt dem Bf mit, dass die Anerkennung von Kosten zur Beseitigung von Katastrophenschäden als außergewöhnliche Belastung komme nur nach Naturkatastrophen (Hochwasser, Erdrutsch…
…B) geltend. das Finanzamt veranlagte nicht antragsgemäß mit im Wesentlichen folgender Begründung: ad A) Der Sachschaden (Wassereintritt über die Lichtschächte in den Keller des Eigenheims des Bfs) sei aufgrund eines Starkregens passiert und nicht einem Schaden nach einer Naturkatastrophe vergleichbar. ad B) Anschaffungskosten für Crosstrainer…
…worden. Die geltend gemachten Kosten würden somit auch die Kosten für bauliche Maßnahmen beinhalten, die verhindern sollten, dass es in Zukunft wieder zu einem Marderschaden komme. Die Anerkennung von Kosten zur Beseitigung von Katastrophenschäden als außergewöhnliche Belastung komme nur nach Naturkatastrophen, insbesondere bei Hochwasser-, Erdrutsch-…
…vom 30. November 2018 folgte. In dieser führte die belangte Behörde im Wesentlichen aus, dass die anhaltenden Regenfälle im Jahr 2017 und die damit im Zusammenhang stehende lokale Hangrutschung nach der allgemeinen Verkehrsauffassung keine Naturkatastrophe im Sinne des § 34 Abs. 6 EStG darstellen würde, sondern…
…mit eingetretenen Schaden), das von den für die Gefahrenabwehr zuständigen Behörden mit eigenen Kräften und Mitteln nicht angemessen bewältigt werden kann. Die Katastrophenhilfe zielt ab, den von Naturkatastrophen, Krieg, Epidemien oder anderen Großschadensereignissen betroffenen Menschen das kurz- und mittelfristige Überleben zu ermöglichen, und ist daher…
…der Dinge herausfielen, in der Regel verheerende Folgen nach sich zögen und von der Allgemeinheit als schweres Unglück angesehen würden. Bei einem Gewitter mit Starkregen liege keine Naturkatastrophe im Sinne des § 34 EStG 1988 vor. Für die steuerliche Berücksichtigung sei es außerdem erforderlich, dass die…
…die Berücksichtigung des Katastrophenschadens in Höhe von 12.000 € als außergewöhnliche Belastung beantragt. In der am 06.07.2015 erlassenen abweisenden Beschwerdevorentscheidung verwies das Finanzamt darauf, dass die Anerkennung von Kosten zur Beseitigung von Katastrophenschäden als außergewöhnliche Belastung nur nach Naturkatastrophen, insbesondere bei Hochwasser-…
…Beschwerdevorentscheidung vom 8. Juli 2015 wurde im Wesentlichen damit begründet, dass "die nachgewiesenen Bargeldsendungen zwischen April und Oktober 2012 getätigt" worden seien, die Naturkatastrophe in Pakistan sich aber bereits 2010 ereignet habe. VI. Im Vorlageantrag vom 20. Juli 2015 wurde dagegen ua. vorgebracht, dass die…
…eine Niederschrift der Gemeindekommission bzw. des Katastrophenfonds über die Schadenserhebung nicht vorgelegt werden konnte, könne nicht beurteilt werden, ob eine Naturkatastrophe am 25. Mai 2005 vorlag. Die beantragten Aufwendungen betreffend der Dachsanierung könnten somit nicht als begünstigte Katastrophenschäden anerkannt werden. Es sei aber bereits im…
…der Regel verheerende Folgen nach sich zögen und von der Allgemeinheit als schweres Unglück angesehen würden. In diesem Sinn kämen nur Kosten in Zusammenhang mit Naturkatastrophen als außergewöhnliche Belastungen in Frage. Ein durch eine Zigarette ausgelöster Zimmerbrand falle demnach nicht unter den Begriff „Katastrophe“ und…
…den wahren wirtschaftlichen Gehalt zu würdigen, insoferne hier mein bereits geplanter künftiger Hauptwohnsitz von einer Naturkatastrophe betroffen war und ich Aufwendungen zur Beseitigung dieser Schäden aus eigenen Kosten zu tragen hatte….“ Im Vorlagebericht an das BFG vom 7. Mai 2015 führte das Finanzamt unter…
…Im Einkommensteuerbescheid 2013 und 2014 wurden jedoch keine außergewöhnlichen Belastungen für Naturkatastrophen angesetzt. Im Jahr 2012 wurde der Kinderfreibetrag für 2 Kinder in der Höhe von EUR 264,00 sowie der Unterhaltsabsetzbetrag nicht berücksichtigt. Im Jahr 2011 wurde der Kinderfreibetrag für ein Kind in Höhe…
…Rahmen einer telefonischen Rücksprache mit dem Finanzamt sei mitgeteilt worden, dass § 217 Abs. 7 BAO nur in Fällen eines Bankversagens oder bei Naturkatastrophen eine Bedeutung erlange. Dies sei unzutreffend, da die angeführten Gründe Sachverhalte beinhalten, die auf ein gänzliches Fehlen von Verschulden seitens des Abgabepflichtigen…
…Sicht aus dem regelmäßigen Ablauf der Dinge herausfielen, in der Regel verheerende Folgen nach sich zögen und von der Allgemeinheit als schweres Unglück angesehen würden. Die Zuerkennung von Kosten zur Beseitigung von Katastrophenschäden als agB komme daher grundsätzlich nur nach Naturkatastrophen, insbesondere bei Hochwasser-, Erdrutsch-…
…Finanzamt erließ mit 25. August 2016 die Einkommensteuerbescheide (Arbeitnehmerveranlagung) 2014 und 2015, wobei die beantragten Beträge unter dem Titel der außergewöhnlichen Belastung nicht berücksichtigt wurden, da die Anerkennung von Kosten zur Beseitigung von Katastrophenschäden als außergewöhnliche Belastung nur nach Naturkatastrophen, insbesondere bei Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs-…
…an der Heizung angeführt sind. Weiters ist aufgrund des langen Zeitraums zwischen Schadensfall (Juni 2013) und Neuanschaffung (Oktober bzw. Dezember 2015) kein zeitlicher Zusammenhang ersichtlich. Die Anerkennung von Kosten zur Beseitigung von Katastrophenschäden als außergewöhnliche Belastung kommt daher nur nach Naturkatastrophen, insbesondere bei Hochwasser-, Erdrutsch-…
…Betracht: unvorhersehbare Investitionen, Schwierigkeiten in der Abwicklung eines eingegangenen Bestandverhältnisses, unerwartete Probleme bei der Suche nach einem Nachfolgemieter, Zahlungsschwierigkeiten und Insolvenz von Mietern, höhere Gewalt, Naturkatastrophen (vgl. Jakom/Laudacher EStG, 2017, § 2 Rz 272). Nicht darunter fallen hingegen typische Vermietungsrisiken wie z.B. notwendige Investitionen…
…Treuhandverträge abzuschließen, eine bei Familienunternehmen nicht unübliche Vorgangsweise. Nach dem gänzlichen Scheitern des ***16***-Projekts aufgrund einer Naturkatastrophe (massive Überflutungen), die zu einer Totalzerstörung der Betriebsanlagen geführt habe, sowie dem Entzug der Lizenzen durch den ***10*** Staat hätte die von der ***15*** eingegangene Bürgschaft schlagend…