IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R über die Beschwerde der Bf (Beschwerdeführerin, Bf.), geb. Geb.datum , AdrBf , vom 27. März 2014 (Einbringungsdatum mit E-Mail) gegen das mit 25. Februar 2014 datierte und am 3. März 2014 zugestellte Straferkenntnis des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. über die Beschwerde der Bf., Wien, vertreten durch Dr. Michael Velik, Florianigase 1/6, 1080 Wien, gegen das Erkenntnis der belangten Behörde, Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67, vom 24. Jänner 2018, MA 67…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 2 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen Mag. A., Rechtsanwalt, Wien, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 21. Jänner 2019 gegen das Erkenntnis…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache BF, gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 7.3.2012 zu StNr. 000/0000, mit dem ein Ansuchen um Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten gemäß § 236 BAO abgewiesen wurde, zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Diana Sammer in der Beschwerdesache Mag. Dr. Ulla Reisch als Masseverwalterin im Konkursverfahren der ***Bf1***, Landstraßer Hauptstraße 1A/Ebene 07/Top 9, 1030 Wien, über die Beschwerde vom 19. März 2019 gegen den Bescheid…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Verwaltungsstrafsache gegen den Beschuldigten B, Straße-Beschuldigter, 1210 Wien, wegen der Verwaltungsübertretung gemäß §§ 5 Abs. 1 und 2 Wiener Parkometerabgabeverordnung, ABl. der Stadt Wien Nr. 51/2005, in der geltenden Fassung, in…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M. in der Verwaltungsstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, wegen der Verwaltungsübertretung gemäß § 5 Abs. 2 Parkometerabgabeverordnung, ABl. der Stadt Wien Nr. 51/2005, idF. ABl. der Stadt Wien Nr. Nr. 20…
…die Einhebung der Abgabe, der Beschwerdeführer in eine prekäre Lebenslage gedrängt würde und dadurch die Resozialisierung des Beschwerdeführers gefährdet wäre. Eine persönliche Unbilligkeit liegt daher nicht vor. Ermessen Sind die Nachsichtvoraussetzungen gegeben (Einhebung der fälligen Abgaben ist nach Lage des Falles unbillig), so liegt die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter M. in der Finanzstrafsache gegen Dr. R., geb., Wien, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 8. Dezember 2015 gegen den Bescheid des Bundesministeriums für Finanzen vom 10. November 2015, GZ. BMF-010105/0300-IV/4…
Darüber hinaus verweisen die beiden Beschwerdeführer ausdrücklich auf den Aufhebungsbescheid gemäß § 299 BAO des FINANZAMTES ÖSTERREICH, Dienststelle Weinviertel (FA22), vom 18.11.2021, wonach der Bescheid über den Ablauf einer Aussetzung der Einhebung vom 12.11.2021 gemäß § 299 BAO ersatzlos aufgehoben wurde, sowie die…
Besch.: Mittlerweile sind es 10 Jahre, dass die Gesellschaft keine Tätigkeit ausübt. V.: Das ist der Sachverhalt laut Aktenlage: Säumnisdatum 8.3.2024 Erinnerung 8.3.2024, Nachfrist 29.4.2024, Androhung einer Zwangsstrafe von € 1.000,00, elektronisch zugestellt, gelesen 19.8.2024…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Verwaltungsstrafsache gegen den Beschwerdeführer Bf, AdresseBf, wegen der Verwaltungsübertretung gemäß § 5 Abs. 2 Wiener Parkometerabgabeverordnung in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Wiener Parkometergesetz 2006 über dessen Beschwerde vom 28.03.2018 gegen…
…1.227,60 übersteigt und zwar lediglich geringfügig, erscheint durch die Einbringung des gesamten derzeit aushaftenden Abgabenrückstandes von € 11.797,29 ihre wirtschaftliche Existenz gefährdet und liegt daher auch eine persönliche Unbilligkeit vor. Sind alle Nachsichtsvoraussetzungen gegeben, so liegt die Bewilligung der Nachsicht im…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M. in der Beschwerdesache Bf, Adr, über die Beschwerde vom 12.05.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 4/5/10 vom 19.04.2017 betreffend Nachsicht § 236…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Karl Kittinger , den Richter Dr. Josef Graf und die fachkundigen Laienrichter Mag. Dr. Jörg Krainhöfner und Mag. Ingrid Schöberl in der Finanzstrafsache gegen N.N., Adresse1, wegen des Finanzvergehens der grob…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 1025-2 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen Herrn ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, wegen des Finanzvergehens der grob fahrlässigen Verletzung der Meldepflicht gemäß § 5 Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) nach § 15 Abs. 1 Z 2 WiEReG über die Beschwerde…
…11.12.1996, 94/13/0047). Ist die Frage nach der Unbilligkeit der Einhebung einer Abgabe nach Lage des Falles zu bejahen, liegen also die Nachsichtsvoraussetzungen vor, so liegt die konkrete Bewilligung der Nachsicht schließlich im Ermessen der Abgabenbehörde (VwGH 25.10.2006, 2006/15…
…1955 iVm § 6 Abs. 1 BAO gegebenen – Gesamtschuldverhältnisses obliegende Begründungspflicht, ob die Nachsichtsvoraussetzungen bei allen Mitschuldnern gegeben sind oder nicht, der Abgabenbehörde gegenüber zunächst behaupten, dass die Einhebung der Abgabe auch bei den übrigen Gesamtschuldnern unbillig wäre (Hinweis E 18.1.1990, 89/16/0102…
…1955 iVm § 6 Abs. 1 BAO gegebenen – Gesamtschuldverhältnisses obliegende Begründungspflicht, ob die Nachsichtsvoraussetzungen bei allen Mitschuldnern gegeben sind oder nicht, der Abgabenbehörde gegenüber zunächst behaupten, dass die Einhebung der Abgabe auch bei den übrigen Gesamtschuldnern unbillig wäre (Hinweis E 18.1.1990, 89/16/0102…
…1955 iVm § 6 Abs. 1 BAO gegebenen – Gesamtschuldverhältnisses obliegende Begründungspflicht, ob die Nachsichtsvoraussetzungen bei allen Mitschuldnern gegeben sind oder nicht, der Abgabenbehörde gegenüber zunächst behaupten, dass die Einhebung der Abgabe auch bei den übrigen Gesamtschuldnern unbillig wäre (Hinweis E 18.1.1990, 89/16/0102…