…August 2012 das Nachsichtsansuchen als unbegründet ab und stellte zum Sachverhalt fest, dass mit Bescheid vom 23. Dezember 2011 die Einkommensteuer für das Jahr 2006 und mit Bescheiden vom 29. Juni 2012 die Einkommensteuernachforderungen der Jahre 2007 bis 2010 in Höhe von insgesamt € 228…
…des Nachsichtsansuchens weggefallen. Da alle Rechtsmittel ausgeschöpft seien und das Nachsichtsverfahren rechtskräftig beendet wurde, liege kein Grund für eine weitere Stundung vor. Begründet wurde dies damit, dass der Abgabepflichtige im Ansuchen nicht nur das Vorliegen einer erheblichen Härte, sondern auch darzulegen habe, dass die Einbringlichkeit…
…April 2016 ergänzte der Bf das Nachsichtsansuchen vom 13.07.2015 dahingehend, als er den Antrag stelle, auch die Stundungszinsen in Höhe von € 423,99 nachzusehen. Mit Bescheid vom 19. April 2016 wies die Abgabenbehörde den Antrag um Bewilligung einer Nachsicht in Höhe von…
…der Stundung schon aus Rechtsgründen nicht vorliegen, hat die Behörde eine Ermessensentscheidung nicht mehr zu treffen (VwGH 24.01.1996, 93/13/0172). Die Beschwerde ist daher als unbegründet abzuweisen. Auch eine Ermessensentscheidung würde nicht zu Gunsten des Bf. ausfallen, da dieser für die Entrichtung…
…Schriftsatzes): "Die Voraussetzungen für eine Stundung sind gegeben: 3.1. Es liegt eine "erhebliche Härte" vor, weil eine wirtschaftliche Notlage der Antragstellerin damit einherginge: Es sind weder ausreichend flüssige Mittel noch veräußerbares oder belastungsfähiges Vermögen vorhanden. Grundsätzlich genügt zwar der Umstand, dass ein Nachsichtsansuchen gestellt…
…als unrichtig herausgestellt habe. Auch aus diesem Grund sei die Rückforderung sachlich unbillig. Mit Bescheid vom 12.07.2023 wurde der Antrag vom 20.02.2023 um Bewilligung einer Nachsicht abgewiesen. Nach Darlegung der Rechtslage und der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes wurde darauf hingewiesen, dass für…
…Euro geschätzt worden seien. Die Entnahme der Liegenschaft sei im Schätzungswege mit 500.000 Euro (Schenkungswert zum 1. Jänner 2015) angesetzt worden. Davon sei ein Anteil für Grund und Boden von 50% ausgeschieden worden, womit als Veräußerungsgewinn 250.000 Euro verblieben seien. Unter Berücksichtigung der…
…kein tauglicher Grund für einen Stundungsantrag sei. Am 11.12.2023 habe die Partei ein Nachsichtsansuchen gemäß § 236 BAO gestellt, welches gegenständlich noch in Bearbeitung sei. Am 22.12.2023 sei seitens der Partei erneut ein Zahlungserleichterungsantrag gestellt worden mit dem Ersuchen, die Verbindlichkeiten bis…
…ihm gegenüber auf Grund eines Rückstandsausweises (§ 229) Einbringungsmaßnahmen für den Fall des bereits erfolgt seien oder späteren Eintrittes aller Voraussetzungen hiezu in Betracht kämen, den Zeitpunkt der Entrichtung der Abgaben hinausschieben (Stundung) oder die Entrichtung in Raten bewilligen, wenn die sofortige oder die sofortige volle…
…August 2012 das Nachsichtsansuchen als unbegründet ab und stellte zum Sachverhalt fest, dass mit Bescheid vom 23. Dezember 2011 die Einkommensteuer für das Jahr 2006 und mit Bescheiden vom 29. Juni 2012 die Einkommensteuernachforderungen der Jahre 2007 bis 2010 in Höhe von insgesamt € 228…
…Grund schon ein Nachsichtsansuchen für den gesamten Rückstand, sowie die schon bezahlten Einkommensteuern der Jahre 1995, 1996 und 1997 zu gewähren." Mit Beschwerdevorentscheidung des Finanzamtes Österreich vom 23. Mai 2024 wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Als Begründung ist ausgeführt: "Der Beschwerdeführer begründete das Stundungsansuchen…
…dass ein Nachsichtsansuchen noch unerledigt sei, stelle für sich allein aber noch keinen Grund zur Stundung des betreffenden Betrages dar (siehe VwGH 18.6.1993, 91/17/0041). Im beschwerdegegenständlichen Fall komme noch hinzu, dass die Stundung mit dem Nachsichtsantrag begründet worden sei und laut…
…das Rechtsmittel der Gesellschaften vom Bundesfinanzgericht als unzulässig zurückgewiesen. Die im Jahr 2009 ergangenen geänderten Einkommensteuerbescheide 2003, 2004 und 2005 werden aufgrund einer Gesetzeslücke bei derartigen "Nichtbescheiden" nun nicht automatisch aufgrund des Beschlusses des Bundesfinanzgerichts wieder aufgehoben. Das Bundesministerium für Finanzen vertritt in einem im…
…dem Bescheid des Zollamtes Klagenfurt Villach als Finanzstrafbehörde vom 19. November 2015 kein Hinweis auf mögliche Stundungszinsen zu entnehmen sei. Für ihn sei die Zinsfreiheit aber Bedingung des Ansuchens gewesen, ansonsten hätte er keine Ratenzahlung akzeptiert, zumal die festgesetzten Stundungszinsen bei seinem geringen Einkommen einen…
…gesetzlich" in § 5 Abs. 1 lit. b FLAG als verfassungswidrig aufgehoben. Grund für die Aufhebung war die -trotz Verstreichen der für die Entwicklung des Berufsausbildungsrechtes zur Verfügung stehende Zeit (siehe zur stufenweisen Entwicklung des Berufsausbildungswesens VfGH 27.6.1979, B 304/77, VfSlg. 8605/1979…
…daher keinen Grund für eine Abgabennachsicht dar. Dabei ist es unerheblich, ob der Verlust durch einen Schicksalsschlag oder durch (grobes) menschliches Fehlverhalten herbeigeführt wurde und ob mit ihm gerechnet werden konnte oder ob er völlig unerwartet eingetreten ist. Nur dann, wenn sich durch die Vermögenseinbuße…
…Jahren noch keine persönliche Unbilligkeit zu begründen vermag (VwGH 26.6.2007, 2006/13/0103). Für die Entscheidung über ein Nachsichtsansuchen sind die Vermögens- und Einkommensverhältnisse zum Zeitpunkt der Entscheidung über das Ansuchen maßgebend (VwGH 26.6.2007, 2006/13/0103; VwGH 19.6.2013…
…für diese mit außergewöhnlichen wirtschaftlichen Auswirkungen verbunden. Die Nachsicht hätte dagegen einen deutlichen Sanierungseffekt. Zu dem gemeinsam mit dem Nachsichtsansuchen eingebrachten Stundungsansuchen wurde "klargestellt", dass der Antrag nicht nur auf eine Stundung, sondern auch in eventu auf eine Entrichtung in Raten gerichtet sei. Durch die…
…a usdrücklich betont, dass " für die Nachsicht entrichteter Abgaben a n den Begriff der Unbilligkeit kein anderer (kein strengerer) Maßstab a nzulegen ist als bei der Nachsicht noch nicht entrichteter Abgabenschulden." Die Geschäftsführung wollte offenbar vermeiden, dass durch eine längere Stundung der Abgabenschulden (aus damaliger …
…für 2022, € 525,32 für 2023) nachzusehen, da ihr kein grobes Verschulden unterstellt werden kann und darüberhinaus diese zusätzliche Belastung eine außergewöhnliche Härte darstellen würde. Weiters beantragen wir die Stundung des Betrages in Höhe von EUR 7.036,00 bis zur Erledigung unseres Nachsichtsansuchens…