…Liquidation nach Befriedigung aller Gläubiger begehren und dass wegen dieser Verbindlichkeiten kein lnsolvenzverfahren eröffnet zu werden braucht.' Gegenüber den Ansprüchen von Aktionären aus dem Grundkapital der Bf. und noch nicht ausgezahlten Dividendenansprüchen sind die Ansprüche auf Rückzahlung des Genussscheinkapitals und auf Auszahlung des Gewinnanteils vorrangig…
…sein (vgl. BFH 21.12.1994, R 65/94). 2.2.8 Nachholung der BP-Feststellungen aus Vor-BP betreffend ***H-SAS***: Im Rahmen der Vor-BP 2005 bis 2007 sei ein Kredit, welcher von der ***H-SAS*** an die Bf. vergeben wurde, iHv ca…
…die Überlassung von Sicherheiten an die GmbH überlassen worden. Von der Beschwerdeführerin werde die Nachholung der Darlehensverzinsung 2014 bis 2016 als Begründung für die Anerkennung der "Darlehenserhöhung" vorgebracht. Hier werde darauf hingewiesen, dass nur das bis 31.12.2013 angelaufenen Darlehen in Höhe von 261…
…Bei den von der Bf. begebenen Genussrechten handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung, da gewinnabhängige fixe bis Auflösung nachholbare Zinsen, volle Verlustbeteiligung, Beteiligung am Liquidationserlös, qualifizierter Rangrücktritt, lange Laufzeit und kein Stimmrecht vereinbart wurden. Da auch gewinnabhängige fixverzinsliche Genussrechte, bei denen eine Nachholung bis…
…eingebracht am 26. Juli 2024, die Rückerstattung der österreichischen Abzugsteuer auf Dividenden aus österreichischen Quellen für das Jahr 2020 in der Höhe von 8.442,00 Euro gemäß § 240 Abs. 4 BAO iVm dem DBA Österreich-Amerika beantragt. Da die Originalunterschrift des Antragstellers auf dem…
…Bei den von der Bf. begebenen Genussrechten handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung, da gewinnabhängige fixe bis Auflösung nachholbare Zinsen, volle Verlustbeteiligung, Beteiligung am Liquidationserlös, qualifizierter Rangrücktritt, lange Laufzeit und kein Stimmrecht vereinbart wurden. Da auch gewinnabhängige fixverzinsliche Genussrechte, bei denen eine Nachholung bis…
…Liquidation nach Befriedigung aller Gläubiger begehren und dass wegen dieser Verbindlichkeiten kein lnsolvenzverfahren eröffnet zu werden braucht.' Gegenüber den Ansprüchen von Aktionären aus dem Grundkapital der Bf. und noch nicht ausgezahlten Dividendenansprüchen sind die Ansprüche auf Rückzahlung des Genussscheinkapitals und auf Auszahlung des Gewinnanteils vorrangig…
…Beilage 1), sodass durch die Beherrschungsverhältnisse die Voraussetzung einer „phasenkongruenten Dividendenrealisation“ im unternehmensrechtlichen Sinne vorliegen und die Möglichkeit besteht, den gesamten Konzerngewinn in einem Jahr von der untersten auf die oberste Beteiligungsebene zu heben. Dementsprechend hat der Fruchtgenussberechtigte sehr wohl einen Anspruch auf die gesamten…
…Höhe der von Ihnen in den Jahren 2003 – 2012 erzielten steuerpflichtigen Einkünfte, die auf Schweizerischen Konten oder Depots verbucht wurden an (z.B. gutgeschriebene Zinsen, ausgezahlte Dividenden, Gewinne aus Veräußerungen von Kapitalvermögen in der Spekulationsfrist, überwiesene Honorare usw.). Sie werden auch um Vorlage von Aufstellungen…
…Gewinnanteile (Dividenden), Zinsen und sonstige Bezüge aus Aktien, Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung. b) Gleichartige Bezüge und Rückvergütungen aus Anteilen an Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften. c) Gleichartige Bezüge aus Genußrechten und aus Partizipationskapital im Sinne des Kreditwesengesetzes oder des Versicherungsaufsichtsgesetzes. d) Zuwendungen jeder Art von…
…Gewinnanteile (Dividenden), Zinsen und sonstige Bezüge aus Aktien, Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung. b) Gleichartige Bezüge und Rückvergütungen aus Anteilen an Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften. c) Gleichartige Bezüge aus Genußrechten und aus Partizipationskapital im Sinne des Kreditwesengesetzes oder des Versicherungsaufsichtsgesetzes. d) Zuwendungen jeder Art von…
…die gegenständlich zur Gänze fehlen würden. In Anlehnung am § 303 BAO sei ein Nachholen der Feststellungen in Zusammenhang mit der Vorfragenbeurteilung zum Thema Hinterziehung nicht zulässig. Soweit die Einnahmen mit der Gesellschafterrolle des Beschwerdeführers zu tun hätten, würden Dividenden vorliegen, die dem Art. 10 Abs…
…Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Da das Erkenntnis der zitierten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zur Frage der Wiederaufnahme des Verfahrens folgt, hängt dieses Erkenntnis nicht von der Lösung einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung ab. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist daher nicht zulässig. Graz…
…0124; 30.03.2017, Ra 2016/16/0032); ebenso wenig die Rechtmäßigkeit von Haftungsbescheiden ( VwGH 20.7.1999, 99/13/0071). § 216 dient nicht dazu, das Ergebnis rechtskräftiger Abgabenfestsetzungen durch Nachholung von Vorbringen, deren rechtzeitige Geltendmachung versäumt wurde, zu umgehen (VwGH 15.4.1988, 85…
…Beschreibung (Bezeichnung der Abgabenart, der Verkürzungs-handlung und -periode) des Sachverhaltes, dass die verkürzte Abgabe zutreffend ermittelt werden kann (könne), oder aber auch konkludent, beispielsweise durch die (kommentarlose) Nachholung von bisher unterbliebenen (abgabenrechtlichen) Erklärungen (z. B. verspätet eingereichte UVA) bzw., bei Selbstbemessungsabgaben, allenfalls auch durch…
…Bf können Ermittlungsschritte auch intern erfolgen; der Steuerpflichtige müsse nicht über jeden Schritt der Behörde informiert werden. Auch betreffe die Nachholung von Wiederaufnahmegründen ausschließlich das Verfahren nach § 303 ff BAO und könne nicht im Wege der Analogie auf das Verfahren nach § 200 BAO übertragen werden…
…Begründung iSd § 250 Abs 1 lit d BAO enthielt (vgl dazu etwa ErläutRV 38 BlgNR 24. GP 7). Dass im Beschwerdeschriftsatz bereits die Nachholung von Beschwerdegründen angekündigt wurde, ändert nichts an der Mangelhaftigkeit der Beschwerde (vgl VwGH 7.7.2011, 2010/15/0024). Zudem fehlte…
…Sachverhaltes, dass schon daraus die Abgabe(n) zutreffend ermittelt werden kann (können), oder aber auch konkludent, insbesondere durch die (kommentarlose) Nachholung von bisher (pflichtwidrig) unterbliebenen abgabenrechtlichen Erklärungen (z. B. Umsatzsteuervoranmeldungen) oder – bei der Verkürzung von Umsatzsteuervorauszahlungen – durch eine (nachträglich) eingereichte, zutreffend ausgefüllte Jahresumsatzsteuererklärung; vgl. VwGH…
…Unter diesen Umständen erscheint es sowohl sachlich als auch rechtlich gerechtfertigt, die genannten Prostituierten in den jeweils festgestellten Versicherungszeiträumen aus den gegenständlichen Berechnungen auszuscheiden. Eine Nachholung von Feststellungsverfahren würde am materiellen Ergebnis nichts ändern, sondern lediglich zu einer unnötigen Verfahrensverlängerung führen. Für ***C*** waren daher…
…den Mitarbeitern der Rechtsmittelwerberin den Eindruck erweckten, dass hier eine sehr genaue Überprüfung der Richtigkeit der Zollanmeldung stattgefunden hat. 2.5.3 Dasselbe gilt etwa für den Schriftverkehr und die Nachholung von Zertifikaten zur Zollanmeldung ***CRN28***. 2.6 Der Vorwurf, keine VZTA eingeholt zu haben…