…kein berechtigtes Interesse iSd § 10 Abs. 5 KommStG 1993 dar. Die Zuteilung diene nicht der Nachholung versäumter Rechtsmittel gegen Kommunalsteuerbescheide. Daraus folgert die Bf. weiters, dass der Zuteilungsbescheid dem Grunde nach nichtig und die gegenständliche Beschwerde daher nicht erforderlich sei, aber aus Vorsichtsgründen dennoch eingebracht…
…Feststellung der Einkünfte und Umsatzsteuer 2014 - 2016 bereits mit Post am 29.10.2018 zugestellt worden seien. Die Bf habe am 6.11.2018 Rechtsmittel eingebracht. Die Säumnis sei von der belangten Behörde nicht behoben worden, auch eine Aktenvorlage aufgrund vorliegender Vorlageanträge sei nicht erfolgt…
…schon dann unbillig, wenn ihre Vorschreibung nicht im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen stünde, würde ein Abgabennachsichtsverfahren ein Rechtsmittelverfahren ersetzen bzw den Effekt der "Nachholung" eines versäumten Rechtsmittels haben, was aber nicht Sinn und Zweck dieses Rechtsinstitutes ist (VwGH 17.5.1989, 85/13/0201…
…vorigen Stand zulässig und deren Zulässigkeit nach § 308 BAO zu prüfen ist. Es steht somit ein Zeitraum von drei Monaten ab Aufhören des Hindernisses zu. Ein versäumter Antrag sowie ein Rechtsmittelverzicht zu einer Abgabenerhöhung wären demnach nachholbar, es steht aber keine Wiedereinsetzung in materielle Fristen…
…dass das versäumte Rechtsmittel bloß eventualiter unter der aufschiebenden Bedingung der Bewilligung des Wiedereinsetzungsantrages (welche die gleichzeitige Nachholung der versäumten Prozesshandlung voraussetzt) erhoben wird (vgl. VwGH 17.1.2017, Zl. Ra 2016/19/0370). Wurde die nach § 71 Abs. 3 AVG zu erbringende, versäumte Handlung…
…versäumte Handlung nachzuholen. (4) Wenn die Zuständigkeit zur Abgabenerhebung auf eine andere Abgabenbehörde übergegangen ist, kann der Antrag unter gleichzeitiger Nachholung der versäumten Handlung auch bei der Abgabenbehörde eingebracht werden, die im Zeitpunkt der Antragstellung zur Abgabenerhebung zuständig ist." Bei der Frage, ob ein Rechtsmittel…
…versäumte Handlung nachzuholen. (4) Wenn die Zuständigkeit zur Abgabenerhebung auf eine andere Abgabenbehörde übergegangen ist, kann der Antrag unter gleichzeitiger Nachholung der versäumten Handlung auch bei der Abgabenbehörde eingebracht werden, die im Zeitpunkt der Antragstellung zur Abgabenerhebung zuständig ist." Bei der Frage, ob ein Rechtsmittel…
…versäumte Handlung nachzuholen. (4) Wenn die Zuständigkeit zur Abgabenerhebung auf eine andere Abgabenbehörde übergegangen ist, kann der Antrag unter gleichzeitiger Nachholung der versäumten Handlung auch bei der Abgabenbehörde eingebracht werden, die im Zeitpunkt der Antragstellung zur Abgabenerhebung zuständig ist." Bei der Frage, ob ein Rechtsmittel…
…nicht geklärte Rechtsfrage klären zu lassen; dies ist nicht erfolgt. Ein Abgabennachsichtsverfahren ersetzt kein Rechtsmittelverfahren bzw hat nicht den Effekt der "Nachholung" eines versäumten Rechtsmittels; darin liegt nicht der Sinn und Zweck des Rechtsinstituts der Nachsicht (siehe etwa VwGH 17.05.1989, 85/13/0201).…
…in den vorigen Stand das versäumte Rechtsmittel einzubringen. Ein Wiedereinsetzungsantrag, der die Nachholung der versäumten Handlung nicht enthält, ist grundsätzlich ohne weitere Erhebung abzuweisen (Köck in Köck/Judmaier/Kalcher/Schmitt, Finanzstrafgesetz Band 25 (2021) § 167 FinStrG Rz 10). Ein Rechtsmittel betreffend die Strafverfügung wurde demgegenüber…
…berufen. Nach ständiger Rechtsprechung kann der Tatbestand des § 236 BAO jedoch nicht zur Nachholung von versäumten Rechtsmitteln verwendet werden. Hinsichtlich des Arguments in der Begründung des Nachsichtsansuchens bezüglich der lang verstrichenen Zeit ist folgendes auszuführen: Die Haftung nach § 9 BAO besteht in einer Ausfallshaftung. Die…
…schon dann unbillig, wenn ihre Vorschreibung nicht im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen stünde, würde ein Abgabennachsichtsverfahren ein Rechtsmittelverfahren ersetzen bzw. den Effekt der "Nachholung" eines versäumten Rechtsmittels haben, was aber nicht Sinn und Zweck dieses Rechtsinstitutes ist VwGH 17.05.1989, 85/13/0201…
…die Einkommensteuerbescheide 1997 und 1998 einer weiteren (zusätzlichen) Überprüfung zu unterziehen bzw. ein versäumtes Rechtsmittel nachzuholen. Eine sachliche Unbilligkeit der Einhebung sei darin zu sehen, dass aufgrund der isolierten Zurechnung von Einkünften zur Betriebsstätte in Österreich lediglich die außerordentlich guten Ergebnisse der Jahre 1997 und…
…Im Fall der Versäumung einer Frist hat der Antragsteller spätestens gleichzeitig mit dem Wiedereinsetzungsantrag die versäumte Handlung nachzuholen. (4) Wenn die Zuständigkeit zur Abgabenerhebung auf eine andere Abgabenbehörde übergegangen ist, kann der Antrag unter gleichzeitiger Nachholung der versäumten Handlung auch bei der Abgabenbehörde eingebracht werden…
…Zuständigkeit endet aber, wenn die säumige Behörde – obwohl sie sachlich hiezu nicht mehr zuständig ist – den betreffenden (versäumten) Bescheid erlässt (Ritz, BAO5, § 284 Tz 26). Ein solcherart verspätet erlassener Bescheid ist daher keineswegs nichtig, sondern wirksam und rechtsmittelfähig (BFG 2.6.2015, RS/5100004/2015…
…Zuständigkeit endet aber, wenn die säumige Behörde – obwohl sie sachlich hiezu nicht mehr zuständig ist – den betreffenden (versäumten) Bescheid erlässt (Ritz, BAO5, § 284 Tz 26). Ein solcherart verspätet erlassener Bescheid ist daher keineswegs nichtig, sondern wirksam und rechtsmittelfähig (BFG 17.03.2016, RS/5100020/2015…
…Wurde die versäumte Handlung nicht gleichzeitig mit dem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nachgeholt, so ist der Antrag schon aus diesem Grund zurückzuweisen. Ein Eingehen auf die vorgebrachten Wiedereinsetzungsgründe erübrigt sich.“ Gegen den Zurückweisungsbescheid erhob die Bf. innerhalb offener Frist das Rechtsmittel der…
…gesamte Kalenderjahr zusätzlich zu bereits zuvor erfolgten quartalsmäßigen Erstattungsanträgen ist zulässig und technisch möglich (vgl. Wisiak in BFGjournal 2022, 196). Selbst das Nachholen der versäumten Handlung iSd § 308 Abs. 3 letzter Satz BAO im Zuge der Beschwerde gegen den Bescheid über die Zurückweisung des Wiedereinsetzungsantrages…
…Satz BAO hat der Antragsteller "spätestens gleichzeitig" mit dem Wiedereinsetzungsantrag die versäumte Handlung nachzuholen. Nach den oben geschilderten Sachverhalten hat der Haftende zunächst mit Eingabe vom 14.12.2015 einen Wiedereinsetzungsantrag zur Rechtsmittelfristversäumnis des Haftungsbescheides vom 7.10.2015 gestellt und sodann später mit weiterer…
…aber nicht so gelagert, dass Durchschnittsmenschen die Einhaltung der Rechtsmittelfrist nicht möglich war siehe im Übrigen Ritz, BAO Kommentar, § 308 Tz 8ff). Im Übrigen hat der Bf. durch seine sorglose Haltung die Rechtsmittelfrist versäumt. Aber auch in der Vorgangsweise des Rechtsanwaltes bzw. in dem von…