…festzusetzen. Das ergibt im Verhältnis zu den im bekämpften Bescheid festgesetzten Nachforderung an Eingangsabgaben im Betrage von € 162.437,54 an Zoll und € 323.726,43 eine Gutschrift von € 113.183,58 an Zoll und von € 157.172,19 an EUSt…
…dass aber jeder Zollschuldner die gesamte Leistung zu bewirken verpflichtet ist. Zunächst ist festzustellen, dass die belangte Behörde in sämtlichen der streitverfangenen Abfertigungsfällen nachdem es dem Bf. die in Streit gezogene Nachforderung an Eingangsabgaben mit dem bekämpften Bescheid vorgeschrieben hat, auch die S, als Anmelder…
…Chargen an A-Material seien durch die Bf. weiterverkauft worden, wobei der Nachweis, dass der Käufer der beiden Chargen ebenfalls im Besitz einer gültigen Bewilligung ist, nicht erbracht worden sei. Gegen diesen Bescheid wurde mit Eingabe vom 1. August 2013 hinsichtlich der Nachforderung an Zoll…
…bis 14.04.2010, ist der Erfolg einer Verkürzung von Eingangsabgaben objektiv bestätigt. Für Zwecke dieses Finanzstrafverfahrens ist festzustellen, dass es im Abgabenverfahren zu Verfahren vor den Höchstgerichten gekommen ist. Es wurde eine Beschwerde vom 9.1.2014 an den Verfassungsgerichtshof eingebracht, für die mit…
…Unabhängigen Finanzsenates (nachfolgernd: UFS) vom 10. Jänner 2013, GZ: ZRV/cccc-Z1W/10, betreffend H und die Nachforderung von Eingangsabgaben (Verfahren: 40xx) verwiesen werden. Der VwGH hat die von H gegen diesen Bescheid erhobene Beschwerde mit Erkenntnis vom 20. November 2014, GZ: 2013/16/0041…
…nachfolgernd: UFS) vom 10. Jänner 2013, GZ: ZRV/d-Z1W/10, betreffend L und die Nachforderung von Eingangsabgaben (Verfahren: 40xx) verwiesen werden. Der VwGH hat die von L gegen diesen Bescheid erhobene Beschwerde mit Erkenntnis vom 20. November 2014, GZ: 2013/16/0041, abgewiesen. Zwischenzeitig…
…nachfolgernd: UFS) vom 10. Jänner 2013, GZ: ZRV/e-Z1W/10, betreffend L und die Nachforderung von Eingangsabgaben (Verfahren: 40xx) verwiesen werden. Der VwGH hat die von L gegen diesen Bescheid erhobene Beschwerde mit Erkenntnis vom 20. November 2014, GZ: 2013/16/0041, abgewiesen. Zwischenzeitig…
…nachfolgernd: UFS) vom 10. Jänner 2013, GZ: ZRV/d-Z1W/10, betreffend N und die Nachforderung von Eingangsabgaben (Verfahren: 40xx) verwiesen werden. Der VwGH hat die von N gegen diesen Bescheid erhobene Beschwerde mit Erkenntnis vom 20. November 2014, GZ: 2013/16/0041, abgewiesen. Zwischenzeitig…
…nachfolgernd: UFS) vom 10. Jänner 2013, GZ: ZRV/f-Z1W/10, betreffend F und die Nachforderung von Eingangsabgaben (Verfahren: 40xx) verwiesen werden. Der VwGH hat die von F gegen diesen Bescheid erhobene Beschwerde mit Erkenntnis vom 20. November 2014, GZ: 2013/16/0041, abgewiesen. Zwischenzeitig…
…nämlich die Nachforderung von Einfuhrabgaben im Grunde des Art. 220 ZK) in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht dem erwähnten Parallelfall. Der Bescheid war daher aufzuheben. Zur Begründung darf auf die Begründung des erwähnten Erkenntnisses GZ. RV/7200222/2013 verwiesen werden. Die Mehrmengenproblematik sei an Hand der…
…nämlich die Nachforderung von Einfuhrabgaben im Grunde des Art. 220 ZK) in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht dem erwähnten Parallelfall. Der Bescheid war daher aufzuheben. Zur Begründung darf auf die Begründung des erwähnten Erkenntnisses GZ. RV/7200222/2013 verwiesen werden. Die Mehrmengenproblematik sei an Hand der…
…nämlich die Nachforderung von Einfuhrabgaben im Grunde des Art. 220 ZK) in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht dem erwähnten Parallelfall. Der Bescheid war daher aufzuheben. Zur Begründung darf auf die Begründung des erwähnten Erkenntnisses GZ. RV/7200222/2013 verwiesen werden. Die Mehrmengenproblematik sei an Hand der…
…0319). Mit dem an die **XGmbH** gerichteten Bescheid Zl. ***1*** vom 28.06.2018 nahm das damalige Zollamt St. Pölten Krems Wiener Neustadt (kurz: Zollamt) zu den im Bescheid erwähnten 42 Zollanmeldungen im Grunde des Art. 105 Abs. 4 UZK eine Nacherhebung von Eingangsabgaben vor.…
…a) Mit dem an die **XGmbH** gerichteten Bescheid Zl. ***1*** vom 25.06.2018 nahm das damalige Zollamt St. Pölten Krems Wiener Neustadt (kurz: Zollamt) zu den im Bescheid erwähnten 5 Zollanmeldungen im Grunde des Art. 105 Abs. 4 UZK eine Nacherhebung von Eingangsabgaben vor.…
…P, dem Bf, H, O und K eingangsabgabepflichtige Waren durch eine Verzollung in Österreich unter Vorlage von falschen, im Warenwert niedrig gehaltenen Rechnungen bewirkt. An das rechtskräftig gewordene Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 24. September 2015, Aktenzeichen: gggg, ist auch zu erinnern. Danach…
…Das Zollamt gehe davon aus, dass die Nachforderung der Abgaben mit Bescheiden an den Bf zu Recht erlassen wurde. Begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidungen würden somit nicht vorliegen. Bei der Beurteilung, ob dem Abgabenschuldner eine Zollschuld nach Ablauf der Frist von drei…
…2007 gegen den Bescheid der belangten Behörde Zollamt Wien vom 06.07.2007, Zl. zzz, betreffend Eingangsabgaben und Abgabenerhöhung zu Recht erkannt: 1. Der angefochtene Bescheid wird dahingehend geändert, dass für die Bf. die Eingangsabgabenschuld hinsichtlich der mit den im Bescheid genannten sechs Zollanmeldungen in…
…gegen den Bescheid des UFS vom 10.01.2013, GZ. ZRV/0456-Z1W/10, betreffend die Nachforderung von Eingangsabgaben (Verfahren: 40xx) aufgrund der festgestellten Unterfakturierungen im Rahmen der Einfuhren durch die Spedition2a mit Erkenntnis vom 20.11.2014, GZ. 2013/16/0041, als unbegründet abgewiesen…
…November 2012, GZ. zzz, betreffend Eingangsabgaben zu Recht erkannt: Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Mit dem an die nunmehrige Beschwerdeführerin (Bf.), die Bf, gerichteten Nachforderungsbescheid des Zollamtes St. Pölten Krems Wiener Neustadt…
…Zl. zz1, betreffend Nacherhebung einer Zollschuld zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Nachforderungsbescheid vom 25. September 2008…