…beantragte mit dieser Zollanmeldung in vereinfachter Form gleichzeitig die Überführung der Waren in die passive Veredelung. Die Bewilligungserteilung erfolgte durch die Überlassung der Waren zur passiven Veredelung. Zur Nämlichkeitssicherung wurde auf die Angaben in der Exportrechnung Nr. ***2*** vom 16. Dezember 2019 verwiesen. Am 29…
…Beschwerde wurde erwogen: Gemäß Art. 233 UZK hat der Inhaber des Unionsversandverfahrens (UVV) die unveränderten Waren und die erforderlichen Angaben bei der Bestimmungszollstelle innerhalb der vorgeschriebenen Frist unter Einhaltung der von den Zollbehörden zur Nämlichkeitssicherung getroffenen Maßnahmen zu gestellen. Diese Pflichten gehen auf den Beförderer…
…Zollamt Vysne Nemecke als Bestimmungsstelle eröffnet. Der Hauptverpflichtete, die Bf. nahm als Sicherheitsleistung „Gesamtbürgschaft“ (Code 1 im Feld 52) in Anspruch. Zollverschlüsse als Nämlichkeitssicherung wurden nicht angelegt. Im Feld 18 der Versandanmeldungen waren entgegen den Bestimmungen des Art. 353 Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZK-DVO) und Anhang…
…Art. 233 Abs. 1 Buchstabe a UZK die unveränderten Waren und die erforderlichen Angaben bei der Bestimmungszollstelle innerhalb der vorgeschriebenen Frist unter Einhaltung der von den Zollbehörden zur Nämlichkeitssicherung getroffenen Maßnahmen zu gestellen bzw. zu machen. Es kann also keine Rede davon sein, dass die…
…Art. 233 Abs. 1 Buchstabe a UZK die unveränderten Waren und die erforderlichen Angaben bei der Bestimmungszollstelle innerhalb der vorgeschriebenen Frist unter Einhaltung der von den Zollbehörden zur Nämlichkeitssicherung getroffenen Maßnahmen zu gestellen bzw. zu machen. Es kann also keine Rede davon sein, dass die…
…b. die Nämlichkeit der in das Verfahren übergeführten Waren gewährleistet ist, außer wenn angesichts der Beschaffenheit der Waren oder der beabsichtigten Verwendung bei einem Verzicht auf Maßnahmen zur Nämlichkeitssicherung nicht mit einem Missbrauch des Verfahrens zu rechnen ist, oder im Falle des Artikels 223, wenn…
…nachfolgend ***12***) in ***14*** eröffnet worden; die Nämlichkeitssicherung sei laut Rechnung erfolgt. Die Waren seien von zwei näher genannten Personen mit einem Kleintransporter bei der Beschwerdeführerin vom Flughafen abgeholt worden. Vor der Verladung der jeweils fünf Paletten seien von den Paletten die Airwaybill-Etiketten abgeschnitten…
…Gebrauchs, b) die Nämlichkeit der in das Verfahren übergeführten Waren gewährleistet ist, außer wenn angesichts der Beschaffenheit der Waren oder der beabsichtigten Verwendung bei einem Verzicht auf Maßnahmen zur Nämlichkeitssicherung nicht mit einem Missbrauch des Verfahrens zu rechnen ist, oder im Falle des Artikels 223…
…Art. 233 Abs. 1 Buchstabe a UZK die unveränderten Waren und die erforderlichen Angaben bei der Bestimmungszollstelle innerhalb der vorgeschriebenen Frist unter Einhaltung der von den Zollbehörden zur Nämlichkeitssicherung getroffenen Maßnahmen zu gestellen bzw. zu machen. Es kann also keine Rede davon sein, dass die…
…Art. 233 Abs. 1 Buchstabe a UZK die unveränderten Waren und die erforderlichen Angaben bei der Bestimmungszollstelle innerhalb der vorgeschriebenen Frist unter Einhaltung der von den Zollbehörden zur Nämlichkeitssicherung getroffenen Maßnahmen zu gestellen bzw. zu machen. Es kann also keine Rede davon sein, dass die…
…Gebrauchs, b) die Nämlichkeit der in das Verfahren übergeführten Waren gewährleistet ist, außer wenn angesichts der Beschaffenheit der Waren oder der beabsichtigten Verwendung bei einem Verzicht auf Maßnahmen zur Nämlichkeitssicherung nicht mit einem Missbrauch des Verfahrens zu rechnen ist, oder im Falle des Artikels 223…
…Gebrauchs, b) die Nämlichkeit der in das Verfahren übergeführten Waren gewährleistet ist, außer wenn angesichts der Beschaffenheit der Waren oder der beabsichtigten Verwendung bei einem Verzicht auf Maßnahmen zur Nämlichkeitssicherung nicht mit einem Missbrauch des Verfahrens zu rechnen ist, oder im Falle des Artikels 223…
…Gebrauchs, b) die Nämlichkeit der in das Verfahren übergeführten Waren gewährleistet ist, außer wenn angesichts der Beschaffenheit der Waren oder der beabsichtigten Verwendung bei einem Verzicht auf Maßnahmen zur Nämlichkeitssicherung nicht mit einem Missbrauch des Verfahrens zu rechnen ist, oder im Falle des Artikels 223…
…Gebrauchs, b) die Nämlichkeit der in das Verfahren übergeführten Waren gewährleistet ist, außer wenn angesichts der Beschaffenheit der Waren oder der beabsichtigten Verwendung bei einem Verzicht auf Maßnahmen zur Nämlichkeitssicherung nicht mit einem Missbrauch des Verfahrens zu rechnen ist, oder im Falle des Artikels 223…
…233 Abs. 1 UZK für alles Folgende verantwortlich: a) Er hat die unveränderten Waren und die erforderlichen Angaben bei der Bestimmungszollstelle innerhalb der vorgeschriebenen Frist unter Einhaltung der von den Zollbehörden zur Nämlichkeitssicherung getroffenen Maßnahmen zu gestellen bzw. zu machen, b) er hat die zollrechtlichen…
…233 Abs. 1 UZK für alles Folgende verantwortlich: a) Er hat die unveränderten Waren und die erforderlichen Angaben bei der Bestimmungszollstelle innerhalb der vorgeschriebenen Frist unter Einhaltung der von den Zollbehörden zur Nämlichkeitssicherung getroffenen Maßnahmen zu gestellen bzw. zu machen, b) er hat die zollrechtlichen…
…der darin festgehaltene Rechnungsbetrag, die Seriennummern oder eine Beweissicherung, etwa durch Anfertigung von Fotos, ergeben auch nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes nicht jenes Maß an Nämlichkeitssicherung der Uhren, welches im durchzuführenden Strafverfahren geboten ist. ***1*** war auch dabei, die Uhren von Österreich in die Niederlande zu…
…des Abgabenbetrages nach Art. 102 Zollkodex mit Datum 14.11.2018 mit einem Abgabenbetrag von EUR 0,00 mittels Bescheid erlassen worden. Im gegenständlichen Fall habe sich auch nicht der Austausch/Reparatur des Getriebes auf die Nämlichkeitssicherung ausgewirkt. Es bestünden keine Zweifel, dass das gegenständliche…
…Die vorgefundenen Rechnungen bzw. der darin festgehaltene Rechnungsbetrag, die Seriennummern oder eine Beweissicherung, etwa durch Anfertigung von Fotos, ergeben auch nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes nicht jenes Maß an Nämlichkeitssicherung der Uhren, welches im durchzuführenden Strafverfahren geboten ist. Die Bf. war auch dabei, die Uhren von…
…nicht wie in Art. 92 Abs. 1 ZK vorgesehen innerhalb der vorgeschriebenen Frist unter Beachtung der von den Zollbehörden zur Nämlichkeitssicherung getroffenen Maßnahmen unverändert der Bestimmungszollstelle gestellt worden sind. Dies ergibt sich schon aus den die erwähnten 251 Carnet TIR-Verfahren betreffenden, in Rechtskraft erwachsenen…