…zeitliche Dimension im Verhältnis zu außerhäuslichen Terminen kommt es hier - wobei der Bf den Nachweis für überwiegendes Tätigwerden in seinen eigenen Räumlichkeiten schuldig geblieben ist - nicht mehr an. Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit eines politischen Funktionärs (hier: eines Bezirksrates) ist typischerweise weder seine Privatwohnung noch…
…Arbeitszimmer Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen sein, damit die damit in Zusammenhang stehenden Aufwendungen für konkret diesen Raum als Werbungskosten im Sinne des § 16 Abs. 1 EStG 1988 angesehen werden können. Der Beschwerdeführer sieht dies mit dem Argument, dass er den Großteil der…
…Die Frage, ob das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit der Bw. bildet, ist somit nicht entscheidend. Allerdings muss auch bei einem nicht im Wohnungsverband eingegliederten Arbeitszimmer die berufliche Verwendung notwendig sein und ein Ausmaß erreichen, das ein eigenes Arbeitszimmer rechtfertigt (vgl…
…des Bf, und der für Vorbesprechungen des Gemeinderats genutzte Wohnraum stellt daher ein Arbeitszimmer im Wohnungsverband dar. Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit eines politischen Funktionärs (hier: eines Gemeinderats) ist typischerweise weder seine Privatwohnung noch ein von ihm angemietetes Büro. Die dadurch verursachten Kosten sind gemäß §…
…Erhaltung der Einnahmen iHv EUR 311,96 steuerlich abzugsfähig. Arbeitszimmer Aufwendungen oder Ausgaben für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer sind nach § 20 Abs. 1 Z 2 lit d EStG 1988 steuerlich nur dann abzugsfähig, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit…
…gelegenes Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen, sind die darauf entfallenden Aufwendungen und Ausgaben einschließlich der Kosten seiner Einrichtung abzugsfähig. […] 3. Repräsentationsaufwendungen oder Repräsentationsausgaben. Darunter fallen auch Aufwendungen oder Ausgaben anlässlich der Bewirtung von Geschäftsfreunden. Weist der Steuerpflichtige nach…
…gelegenes Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen, sind die darauf entfallenden Aufwendungen und Ausgaben einschließlich der Kosten seiner Einrichtung abzugsfähig. […] 3. Repräsentationsaufwendungen oder Repräsentationsausgaben. Darunter fallen auch Aufwendungen oder Ausgaben anlässlich der Bewirtung von Geschäftsfreunden. Weist der Steuerpflichtige nach…
…sowie für Einrichtungsgegenstände der Wohnung. Bildet ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen, sind die darauf entfallenden Aufwendungen und Ausgaben einschließlich der Kosten seiner Einrichtung abzugsfähig. e) Kosten der Fahrten zwischen Wohnsitz am Arbeits-(Tätigkeits-)ort und…
…Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen bildet. Bei Politikern liegt der Tätigkeitsmittelpunkt regelmäßig außerhalb des Arbeitszimmers (ErlRV 72 BlgNR XX.GP; UFS 28.3.2003, RV/0359-S/02; UFS 8.4.2004, RV/0130-S/04). Der Rechtsprechung des…
…sowie für Einrichtungsgegenstände der Wohnung. Bildet ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen, sind die darauf entfallenden Aufwendungen und Ausgaben einschließlich der Kosten seiner Einrichtung abzugsfähig. e) Kosten der Fahrten zwischen Wohnsitz am Arbeits-(Tätigkeits-)ort und…
…sowie für Einrichtungsgegenstände der Wohnung. Bildet ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen, sind die darauf entfallenden Aufwendungen und Ausgaben einschließlich der Kosten seiner Einrichtung abzugsfähig. e) Kosten der Fahrten zwischen Wohnsitz am Arbeits-(Tätigkeits-)ort und…
…lit. c), sowie Aufwendungen/Ausgaben für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer und dessen Einrichtung sowie für Einrichtungsgegenstände der Wohnung, sofern nicht das (im Wohnverband gelegene) Arbeitszimmer den Mittelpunkt der (gesamten) beruflichen Tätigkeit des Stpfl bildet (lit. d), bei der (jeweiligen) Einkunftsart iSd § 2 Abs. 3…
…Datenschutzgesetzes sowie der Datenschutzgrundverordnung sicher zu verwahren hatte bzw. Prospekte, Werbemittel, Plakate einen Ablageplatz erfordern und er dazu ein Zimmer benötigt, ist dieser Darstellung zu folgen. Alleine daraus ergibt sich aber noch nicht, dass sich aus diesem Grund der Mittelpunkt seiner gesamten beruflichen Tätigkeit in…
…darstellt. Die Tätigkeit des Beschwerdeführers als Obmann des örtlichen Bauausschusses bringt es mit sich, dass er mit seinem Kraftfahrzeug die Baustellen aufsucht und beaufsichtigt. Weder das typische Berufsbild eines Vizebürgermeisters noch eines Bausschuss-Obamannes haben den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit in einem häuslichen Arbeitszimmer…
…aus, dass Werbungskosten für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer und dessen Einrichtung nur dann vorliegen würden, wenn dieses den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Antragstellers bilde und (nahezu) ausschließlich betrieblich oder beruflich genutzt werde. Diese Voraussetzungen seien im konkreten Fall nicht gegeben…
…Einrichtungsgegenstände der Wohnung. Bildet ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen, sind die darauf entfallenden Aufwendungen und Ausgaben einschließlich der Kosten seiner Einrichtung abzugsfähig." ... "3. Repräsentationsaufwendungen oder Repräsentationsausgaben. Darunter fallen auch Aufwendungen oder Ausgaben anlässlich der Bewirtung…
…Einrichtung liegen nur dann vor, wenn dieses den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet und (nahezu) ausschließlich betrieblich oder beruflich genutzt wird. Diese Voraussetzungen sind in Ihrem Fall nicht gegeben. Da der Tätigkeitsschwerpunkt als Politiker außerhalb des Arbeitszimmers liegt, konnten die geltend gemachten…
…bereits von § 20 Abs 1 Z 1 oder Z 2 lit a EStG 1988 als nicht abzugsfähig erfasst. Es erübrigt sich eine Prüfung des Mittelpunktes der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit. Die geltend gemachten Strom- und Betriebskosten sind daher nicht abzugsfähig. 1.2. Notstromaggregat und…
…Werbungskostenqualität" der im Rechtsmittelverfahren geltend gemachten Aufwendungen keine Zweifel obwalten. Aufwendungen oder Ausgaben für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer sind nach § 20 Abs. 1 Z 2 lit. d EStG 1988 steuerlich nur dann abzugsfähig, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit…
…sowie für Einrichtungsgegenstände der Wohnung. Bildet ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen, sind die darauf entfallenden Aufwendungen und Ausgaben einschließlich der Kosten seiner Einrichtung abzugsfähig. e) Kosten der Fahrten zwischen Wohnsitz am Arbeits-(Tätigkeits-)ort und…