…Bestätigung der Pharmazeutischen Gehaltskasse für Österreich vom 25.11.2015, das zusätzlich zu den im Kalenderjahr 2014 einbehaltenen Mitgliedsbeiträgen an die Pharmazeutischen Gehaltskasse und die Apothekerkammer von 1544,31 € im Jahr 2014 ein Dienstzeitanrechnungsbetrag gemäß § 21 Gehaltskassengesetz 2002 in der Höhe von 1.429…
…Parteiabgabe, sowie der Grundumlage an die Wirtschaftskammer und der Mitgliedsbeiträge an den Wirtschaftsbund und die ***Partei*** sind den jeweils vorgelegten Vorschreibungen zu entnehmen. Für die als "***SV***" bezeichneten handschriftlich auf der Bestätigung über die Parteiabgabe ergänzten Aufwendungen iHv EUR 25,- wurden keine entsprechenden Nachweise vorgelegt…
…abzugsfähig sein. Dies aber nicht als Berufsverband, sondern nur nach dem allgemeinen Werbungskostenbegriff. Beide Vereine als Privatangelegenheit abzutun, wie z.B. einen Absolventenverband o.ä., geht schlicht an der Realität vorbei. 4. Zusammenfassung: Ich bin daher absolut davon überzeugt, dass beide Mitgliedsbeiträge abzugsfähig sind, und…
…Mitgliedsbeiträge in Höhe von Euro 270,00 (Verein9 Euro 45,00, Verein17 Euro 15,00, Sportverein13 Euro 210,00). E/f) Spenden Gemäß § 20 Abs. 1 Z 4 EStG dürfen freiwillige Zuwendungen bei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden. Freiwillige Zuwendungen sind Ausgaben (an…
…Ein direkter und eindeutiger Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit des Bf. als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der A-Universität konnte vom Gericht nicht erkannt werden. Da es sich bei diesem Verein somit weder um einen Berufsverband noch um eine Interessenvertretung handelt, noch die gesetzlichen Kriterien des …
…über die Funktionsperiode hinaus ausüben zu können. Im Hinblick auf die oben zitierte Rechtsprechung des VwGH und des BFG ist die nach den Parteistatuten eingehobenen Mandatsabgabe der Beschwerdeführerin im Rahmen der Werbungskosten absetzbar. Nicht abzugsfähig sind hingegen Mitgliedsbeiträge an die Partei selbst oder ihre Gliederungen…
…Entrichtung des Fraktionsbeitrages faktisch nicht entziehen konnte und im schlimmsten Fall auch mit dem Ausschluss aus der Partei und/oder dem Verlust ihres Amtes rechnen hätte müssen. Es handelt sich nicht um Beiträge an Berufsverbände und Interessensvertretungen gemäß § 16 Abs 1 Z 3 EStG 1988…
…86/14/0174 – Kosten für Literatur, Atlanten und Reiseführer wegen auch allgemeinen Interesses auch bei Geographielehrer nicht abzugsfähig) nahezu ausschließlich betrieblich oder beruflich genutzt wird. Mitgliedsbeiträge an Vereine sind offensichtlich diesem Grundsatz entsprechend nicht als Werbungskosten abzugsfähig, wenn aus deren Bezahlung nicht auf einen unmittelbaren…
… 16 Abs. 1 Z 3 lit b - bei diesem Personenkreis werden praktisch nur Mitgliedsbeiträge an den Gewerkschaftsbund und allenfalls Betriebsratsumlagen in Betracht kommen (vgl. Hofstätter/Reichel, Kommentar zum EStG, Rz 5 zu § 16). Beiträge an Berufsverbände und sonstige Interessenvertretungen, die der Wahrnehmung der beruflichen Interessen…
…Mitgliedsbeiträge an den ÖAAB Gemäß § 16 Abs 1 Z 3 lit b EStG 1988 können „Beiträge für die freiwillige Mitgliedschaft bei Berufsverbänden und Interessenvertretungen“ als Werbungskosten geltend gemacht werden, sofern die Berufsverbände und Interessenvertretungen sich nach ihrer Satzung und tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich oder überwiegend mit…
…€ | Gesamt | 7.481,57 € An Belegkopien befinden sich hierzu im Wesentlichen Urkunden wie folgt (im Detail wiedergegeben für die Monate Jänner bis März 2013, die Belege für die Folgemonate entsprechen inhaltlich diesen): Zahlungsnachweise betreffend Mitgliedsbeitrag Naturfreunde Österreich (75,00 €) Spende…
…1 Z 1 EStG 1988 und nicht um Beiträge an Berufsverbände und Interessensvertretungen gemäß § 16 Abs 1 Z 3 1988. Hingegen sind Mitgliedsbeiträge, die auch von Mitgliedern ohne politische Funktion geleistet werden müssen, und freiwillige Zahlungen (Parteispenden) an politische Parteien nicht als Werbungskosten abzugsfähig (vgl…
…Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Sachverhalt Am 6. August 2014 wurde vom Bf. eine Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2013 elektronisch eingereicht. Unter Kennzahl 717 (Beiträge zu Berufsverbänden…
…statutenmäßig zuständigen Organ beschlossen wird (vgl. Wiesner/Grabner/Wanke, EStG, § 16 Rz. 31). Mitgliedsbeiträge, die von Parteimitgliedern ohne politische Funktion geleistet werden müssen, und freiwillige Zahlungen (Parteispenden) an politische Parteien darstellen, sind nicht als Werbungskosten abzugsfähig (vgl. Schubert in Wiesner/Grabner/Wanke, EStG § 16, Rz…
…Einkünfte als Werbungskosten abziehen, würde bei nur einer Ausgabe ein doppelter Werbungskostenabzug vorliegen. Doppelte Werbungskostenabzüge sind nicht zulässig. Das Beschwerdebegehren ist daher abzuweisen. II.II. Zum Beschwerdepunkt 6 – Mitgliedsbeiträge hat der Bf. Belege über die Zahlung von Mitgliedsbeiträgen für f, AAA, BBB und Empfänger5 vorgelegt…
…beantwortet und die geforderten Informationen/Unterlagen übermittelt. Der verfahrensgegenständliche Einkommensteuerbescheid (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2020 ist am 20.01.2022 ergangen. Im Rahmen dieses Bescheides sind die geltend gemachten Werbungskosten (Beiträge an Berufsverbände, Kosten für die Familienheimfahrt und doppelte Haushaltsführung) sowie die Spenden erklärungsgemäß enthalten…
…gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der festgesetzten Abgabe sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil des Spruches dieses Erkenntnisses. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…mit 2.413,19 € festgesetzt. Unter Berücksichtigung der im Lohnsteuerabzug bereits abgeführten Einkommensteuer in Höhe von 4.627,95 €, ergibt dies eine Gutschrift in Höhe von 2.215 €. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B…
…verfügen. Dazu ist auszuführen, dass eine Berücksichtigung der Mitgliedsbeiträge als Werbungskosten schon daran scheitert, dass diese gemäß § 16 Abs. 1 Z 3 lit b EStG 1988 nur in angemessener, statutenmäßiger Höhe abgezogen werden können, wenn sich der Berufsverband bzw. die Interessensvertretung nach Satzung und Geschäftsführung…
…Werbungskosten sind um die folgenden Beträge zu erhöhen: - um die Mitgliedsbeiträge zu Berufsverbänden und Interessenvertretungen in Höhe von jeweils 36,35 Euro im Jahr 2008 und im Jahr 2009, - um die Fortbildungskosten in Höhe von 809 Euro im Jahr 2008 und in Höhe von 1…