…jedoch festgestellt, dass die Bf ihre Umsätze durchschnittlich nur zu 49 % aus der Herstellung von körperlichen Wirtschaftsgütern und zu 51 % aus der Erbringung von Dienstleistungen erziele. Nach Ansicht der Betriebsprüfung lag somit ein Mischbetrieb vor. Die Betriebsprüfung habe im Anschluss noch umfangreiche Ermittlungen angestellt, ob…
…sich (nach dem Kriterium der Entgeltlichkeit) in einen entgeltlichen und unentgeltlichen Bereich aufgliedern ließen. Aufgrund der gegebenen genauen Abgrenzbarkeit der unentgeltlichen zu den entgeltlichen Bereichen sei bei der **MA-X** insgesamt nicht von einem Mischbetrieb auszugehen. Vielmehr sei für jeden einzelnen Bereich gesondert zu prüfen…
…sich (nach dem Kriterium der Entgeltlichkeit) in einen entgeltlichen und unentgeltlichen Bereich aufgliedern ließen. Aufgrund der gegebenen genauen Abgrenzbarkeit der unentgeltlichen zu den entgeltlichen Bereichen sei bei der **MA-X** insgesamt nicht von einem Mischbetrieb auszugehen. Vielmehr sei für jeden einzelnen Bereich gesondert zu prüfen…
…kurz: ***X***) sei als Hoheitsbetrieb anzusehen, dessen Hauptzweck gerade nicht im Betrieb einer Land- und Forstwirtschaft liege. Sollte es sich um einen Mischbetrieb handeln, so wäre von einem überwiegend hoheitlichen Handeln auszugehen. Mit Beschwerdevorentscheidungen vom 14. November 2017 gab das Finanzamt den Beschwerden Folge und…
…erstmals behauptet, dass sie keinen einheitlichen Betrieb, sondern einen aus zwei Teilbetrieben bestehenden Mischbetrieb - Getränkeproduktionsbetrieb und Getränkehandelsbetrieb - führe. Somit sei zu klären, ob die Bf. in den Jahren 2011 bis 2014 tatsächlich entsprechende Teilbetriebe im Sinne der Einkommensteuerrichtlinien mit entsprechenden Umsatzanteilen (Produktion und Handel) geführt…
…erfüllen die Voraussetzung neu hervorgekommener Tatsachen oder Beweismittel jedoch nicht, da der von mir geführte Mischbetrieb auch bereits in den Jahren 2006 und 2007 und auch davor in vollem Umfang vorlag und darüber auch der Unabhängige Finanzsenat unter GZ. RV/0617-S/08 am 30…
…werden, die eine besondere Betreuung benöügen. In der Bescheidbegründung bestätigt das Finanzamt die in der Literatur vertretene Rechtansicht, wonach die Frage des Wettbewerbes sich bei reinen Zweckverwirklichungsbetrieben nicht stellt. Nur bei Mischbetrieben, wenn ein einheitlicher Geschäftsbetrieb auch materielle Interessen mitverfolgt, sollte die Konkurrenzfrage geprüft werden…
…Ergebnis wieder hinzu, worauf eine Berufung folgte. Der BF erklärte im Jahr 2009 Einkünfte aus Gewerbebetrieb als Einzelunternehmer. Die angegebene Branchenkennzahl steht für „Vermietung und Verpachtung von eigenen Grundstücken“, wobei das Vorliegen eines „Mischbetriebes“ erklärt wurde. Der Gewinn wurde letztmalig nach § 4 Abs. 1 EStG…
…UStG besteuert. Im Unterschied zur Ansicht des Bf sei die Prüferin davon ausgegangen, dass es sich bei diesem Unternehmen/Geschäftsmodell um keinen Gastronomiebetrieb im eigentlichen Sinne handle, sondern dass ein Mischbetrieb aus dem Bereich Handel und Gastronomie, ähnlich wie Konditoreien oder Fleischhauereien, vorliege. Aufgrund dieser…
…entschieden, dass bei meiner gewerblichen Tätigkeit ein einheitlicher Mischbetrieb vorliege und wegen der zahlreichen von mir akquirierten Immobilien und damit in Zusammenhang stehenden nachgewiesenen Betreuertätigkeit auch keine Liebhabereitätigkeit vorliege. Abschließend weise ich auf den vorletzten Absatz der Begründung meiner Beschwerde vom 15.08.2014 hin…
…entfaltet, die so eng miteinander verbunden seien, dass eine Abgrenzung nicht möglich oder nicht zumutbar sei, liege ein Mischbetrieb vor. In einem solchen Fall sei auf die überwiegende Zweckbestimmung des gesamten Betriebes abzustellen. Dienten die Tätigkeiten des Betriebes überwiegend der Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben, liege…
…die unter den anteiligen Fremdkapitalkosten für diese Grundstücke liegen. Aus der Untersuchung des Unternehmensgegenstandes alleine lässt sich aber aufgrund des Mischbetriebes noch nicht eindeutig auf die Zuordnung der streitgegenständlichen Grundstücke zum Anlage- oder Umlaufvermögen schließen. Ab Feber 2008 liegt wie oben erwähnt jedenfalls Verkaufsabsicht am…
…§ 272 und 274 BAO durchgeführten mündlichen Verhandlung vor dem gesamten Senat verfolgte der Bf nur mehr seine neue Argumentationslinie und brachte vor, sein EU von Beginn an nicht als Mischbetrieb geführt zu haben. Tatsächlich habe er damit bis 1996 ausschließlich Außenhandel, vorwiegend auf dem Gebiet…
…Gewerbebefugnisse des Bf einerseits bzw. die Daten seiner Bilanzen und der vorliegenden USt-Bescheide bis 1996 belegen, dass das EU bis zumindest 1996 als Mischbetrieb mit unterschiedlichen Geschäftsfeldern geführt worden war, ohne klare Abgrenzung der einzelnen Tätigkeitsbereiche im Sinn abgabenrechtlicher Teilbetriebe. Ein zunächst als reines…
…entschieden, dass bei meiner gewerblichen Tätigkeit ein einheitlicher Mischbetrieb vorliege und wegen der zahlreichen von mir akquirierten Immobilien und damit in Zusammenhang stehenden nachgewiesenen Betreuertätigkeit auch keine Liebhabereitätigkeit vorliege. Abschließend weise ich auf den vorletzten Absatz der Begründung meiner Beschwerde vom 15.8.2014 hin…
…Eisen- und Hartwarenhandel, Arbeitsvermittlung, Arbeitskräfteüberlassung) und sei auf Grund dieser mehrfachen Mitgliedschaft zu WK-Organisationseinheiten mehrfach kollektivvertragsangehörig. Es handle sich eindeutig um einen Mischbetrieb. 2. Festgehalten werde, dass eine organisatorisch-fachliche Trennung in Haupt- und Nebenbetrieb bzw. eine organisatorisch-fachliche Abgrenzung in Betriebsabteilungen nicht vorliege…
…Gewerbe für die zur Überlassung an Dritte verpflichteten Dienstnehmer nicht in Frage (§ 9 Abs. 2 ArbVG). Von einem sogenannten Mischbetrieb ist dann zu sprechen, wenn zwar eine fachliche Abgrenzbarkeit zwischen dem Haupt- und Nebenbetrieb oder zwei Betriebsabteilungen, nicht jedoch eine in organisatorischer Hinsicht gegeben ist…
…erwiesen. Auch Kofler (in Achatz, Die Besteuerung der Non-Profit Organisationen, Seite 96f) sieht die Konkurrenzierung auf Mischbetriebe beschränkt. Hinsichtlich der Förderung gemeinnütziger Zwecke soll eine Abwägung mit unbeeinträchtigtem Wettbewerb und mit einer auf gesellschaftspolitischen Werten konstituierten Bevorzugung erfolgen. In Prinz/Prinz, Gemeinnützigkeit im Steuerrecht…
…dass für die Bestimmung des "Schwerpunktes" nicht allein auf eine Umsatzgrenze abzustellen ist (VwGH 26.11.2024, Ro 2023/15/0013): Bei Mischbetrieben sind die anteiligen Umsatzerlöse zwar ein maßgeblicher Faktor bei der Bestimmung des Unternehmensschwerpunkts, weil sich aus dem Verhältnis der Umsatzerlöse erkennen lässt…
…dass für die Bestimmung des "Schwerpunktes" nicht allein auf eine Umsatzgrenze abzustellen ist (VwGH 26.11.2024, Ro 2023/15/0013): Bei Mischbetrieben sind die anteiligen Umsatzerlöse zwar ein maßgeblicher Faktor bei der Bestimmung des Unternehmensschwerpunkts, weil sich aus dem Verhältnis der Umsatzerlöse erkennen lässt…