…Die Berichtigungen sind für den Veranlagungszeitraum vorzunehmen, in dem die Änderung des Entgeltes eingetreten ist. (2) Die Berichtigung des Vorsteuerabzuges kann unterbleiben, wenn ein dritter Unternehmer den auf die Minderung des Entgeltes entfallenden Steuerbetrag an das Finanzamt entrichtet; in diesem Fall ist der dritte Unternehmer…
…16 Abs. 1 sinngemäß. Abs. 13: Bei einer Minderung des Entgeltes ist eine Berichtigung der Rechnung im Sinne des Abs. 12 nur vorzunehmen, wenn sich das Entgelt wegen des Abzuges von Wechselvorzinsen vermindert hat. Abs. 14: Wer in einer Rechnung einen Steuerbetrag gesondert ausweist, obwohl…
…Die Berichtigungen sind für den Veranlagungszeitraum vorzunehmen, in dem die Änderung des Entgeltes eingetreten ist. (2) Die Berichtigung des Vorsteuerabzuges kann unterbleiben, wenn ein dritter Unternehmer den auf die Minderung des Entgeltes entfallenden Steuerbetrag an das Finanzamt entrichtet; in diesem Fall ist der dritte Unternehmer…
…16 Abs. 1 sinngemäß. Abs. 13: Bei einer Minderung des Entgeltes ist eine Berichtigung der Rechnung im Sinne des Abs. 12 nur vorzunehmen, wenn sich das Entgelt wegen des Abzuges von Wechselvorzinsen vermindert hat. Abs. 14: Wer in einer Rechnung einen Steuerbetrag gesondert ausweist, obwohl…
…wird jedenfalls von der Uneinbringlichkeit auszugehen sein; ebenso bei einer Minderung des Entgelts auf Grund eines Gerichtsurteiles oder Vergleiches (Berger u.a., UStG 1994, § 16 Rz 2388). Hingegen ist die bloße Zweifelhaftigkeit der Einbringlichkeit einer Forderung nicht ausreichend, um sie im Sinne des § 16 Abs…
…auf unbeschränkte Zeit. Bei Servituten auf beschränkte Zeit sei das gesamte Entgelt als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu behandeln. Bei Servituten auf unbeschränkte Zeit sei das Entgelt aufzuteilen auf das Entgelt für die Benützung der Sache und die Minderung des Wertes. Der auf die…
…einen Saldo von Null ergab. Ob dies gewollt oder ungewollt war, vermag an der abgabenrechtlichen Beurteilung nichts zu ändern. Daher treffen die Bf. auch die entsprechenden Pflichten zur Berichtigung des Vorsteuerabzuges aus der nachträglichen Minderung des Entgelts (§§ 4, 16 UStG 1994). 2. Zeitraum 3/2015 …
…Saldo von Null ergab. Ob dies gewollt oder ungewollt war, vermag an der abgabenrechtlichen Beurteilung nichts zu ändern. Daher treffen die Bf. auch die entsprechenden Pflichten zur Berichtigung des Vorsteuerabzuges aus der nachträglichen Minderung des Entgelts (§§ 4, 16 UStG 1994). Für das Jahr 2013 gilt…
…fehlen, errechnete die Prüferin aus den Erlösen des EUCou die bezogenen Mengen der GmbH. Aus den vorhandenen Ausgangsrechnungen der GmbH errechnete die Prüferin einen gewogenen Durchschnittspreis von netto 70 Euro/m³ plus 13% Transportkosten vom Entgelt. Diese Parameter legte die Prüferin ihrer Kalkulation zu Grunde…
…Die Berichtigungen sind für den Veranlagungszeitraum vorzunehmen, in dem die Änderung des Entgeltes eingetreten ist. (2) Die Berichtigung des Vorsteuerabzuges kann unterbleiben, wenn ein dritter Unternehmer den auf die Minderung des Entgeltes entfallenden Steuerbetrag an das Finanzamt entrichtet; in diesem Fall ist der dritte Unternehmer…
…8.502,40 Euro) wobei die Bf. in ihrem Vorlageantrag weitere Rabatte einräumte, ohne genaue Gutschriftsdaten anzuführen. Die Minderung des Vorsteueranspruches aufgrund der Rabatte hat die Bf. bei ihren Erstattungsanträgen nicht berücksichtigt. Mit den Bescheiden vom 16. November 2016 nahm das Finanzamt sämtliche o.a…
…zur Berichtigung des Vorsteuerabzuges aus der nachträglichen Minderung des Entgelts (§§ 4, 16 UStG 1994). Die Kenntnis von Rabatten hätte demgemäß einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt, weshalb die Wiederaufnahme zu Recht erfolgt ist. 2.2. Abweisung der Erstattungsanträge Nach der Verordnung des Bundesministers für…
… 16 Abs. 1 sinngemäß. (13) Bei einer Minderung des Entgeltes ist eine Berichtigung der Rechnung im Sinne des Abs. 12 nur vorzunehmen, wenn sich das Entgelt wegen des Abzuges von Wechselvorzinsen vermindert hat. (14) Wer in einer Rechnung einen Steuerbetrag gesondert ausweist, obwohl er eine…
…Die Berichtigungen sind für den Veranlagungszeitraum vorzunehmen, in dem die Änderung des Entgeltes eingetreten ist. (2) Die Berichtigung des Vorsteuerabzuges kann unterbleiben, wenn ein dritter Unternehmer den auf die Minderung des Entgeltes entfallenden Steuerbetrag an das Finanzamt entrichtet; in diesem Fall ist der dritte Unternehmer…
…wird jedenfalls von der Uneinbringlichkeit auszugehen sein; ebenso bei einer Minderung des Entgelts auf Grund eines Gerichtsurteiles oder Vergleiches (Berger u.a., UStG 1994, § 16 Rz 2388). Hingegen ist die bloße Zweifelhaftigkeit der Einbringlichkeit einer Forderung nicht ausreichend, um sie im Sinne des § 16 Abs…
…wenn die Einbringlichkeit einer Forderung bloß zweifelhaft sei. Erst die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners oder die Minderung des Entgelts auf Grund eines Gerichtsurteiles oder Vergleiches stellten echte Fälle von Uneinbringlichkeit dar. Für den Voranmeldungszeitraum 04/2014 ergebe sich daher eine Zahllast in der Höhe von 18…
…sowie an das Land O.Ö. insoweit es sich nicht um die Rückzahlung überhöhter Forderungen handelt als nachträgliche Entgeltsminderung im Zeitpunkt des Vergleiches bzw. der Rückzahlung steuerlich zu behandeln und nicht als echten Schadenersatz. Dabei soll der Anteil der Minderung, der auf die Rückzahlung überhöhter…
…Die Berichtigungen sind für den Veranlagungszeitraum vorzunehmen, in dem die Änderung des Entgeltes eingetreten ist. (2) Die Berichtigung des Vorsteuerabzuges kann unterbleiben, wenn ein dritter Unternehmer, den auf die Minderung des Entgeltes entfallenden Steuerbetrag an das Finanzamt entrichtet; in diesem Fall ist der dritte Unternehmer…
…den Fällen des § 11 Abs. 12 und 14 entsteht die Steuerschuld mit Ablauf des Kalendermonates, in dem die Rechnung ausgefolgt worden ist. (4) In den Fällen des § 16 Abs. 2 entsteht die Steuerschuld mit Ablauf des Kalendermonates, in dem die Minderung des Entgeltes eingetreten ist…
…weil eine solche Vereinbarung für die Abgabenbehörde ohnedies keine Bindung schaffen würde. Die Aufteilung des Entgeltes auf die einzelnen Komponenten ist daher in Übereinstimmung mit dem obigen Erkenntnis nach Ansicht der Richterin Teil der Sachverhaltsfeststellung und nicht in der Verfügungsmacht der Vertragsparteien gelegen. Entschädigungen für…