…worden sei. Nach dem Gesamtbild der gegenständlichen Tätigkeit der Herren ***4*** und ***6*** komme die Abgabenbehörde zum Schluss, dass die Merkmale der Unselbständigkeit überwiegen würden. Die beiden Herren seien in den geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers eingebunden und dessen Weisungen zu folgen verpflichtet gewesen. Der Bf…
…Eingliederung in die Arbeitgeberorganisation) sowie die ergänzend in der Judikatur des VwGH und VfGH herausgearbeiteten Kriterien wie zB Unternehmerwagnis oder Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr zu berücksichtigen seien. Würden bei der Beurteilung des Gesamtbildes der Tätigkeit die Merkmale der Unselbständigkeit überwiegen, sei von einem Dienstverhältnis auszugehen…
…Sänger sei bei der vorangegangenen Prüfung "nicht Prüfungsschwerpunkt" gewesen, und bei der Mitwirkung an Opemaufführungen liege ein "Überwiegen" der "Merkmale der Unselbständigkeit" vor. Der Bf erhob Beschwerde gegen den Aufhebungsbescheid und wies darauf hin, dass der Aufhebungsbescheid nicht mit einer neuen Beschwerdevorentscheidung über die Beschwerde…
…Unternehmerwagnis, Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr) zu berücksichtigen. Überwiegen bei Beurteilung des Gesamtbildes der Tätigkeit die Merkmale der Unselbständigkeit sind von einem Dienstverhältnis auszugehen. Das äußere Erscheinungsbild des zugrunde liegenden Rechtsverhältnisses ist dabei nicht maßgeblich. Wie in der Sachverhaltsdarstellung des Prüfers ausführlich dargestellt, hat Frau [H…
…Elementen auseinandersetzen und eine Zuordnung zum Werkvertrag/Dienstvertrag vornehmen müssen, um letztlich zur Feststellung zu gelangen, dass die Merkmale der Unselbständigkeit überwiegen. Die bloße Bezugnahme auf die von der Rechtsprechung entwickelten Abgrenzungskriterien stellt keine Begründung dar, der Hinweis auf die weiteren Kriterien beseitigt diesen Mangel…
…lässt man einmal die allfällige Weisungsungebundenheit außer Betracht, die Merkmale der Unselbständigkeit oder der Selbständigkeit aufweist. Der VfGH bezweifelt auch nicht, dass die vorhandenen gesetzlichen Regelungen eine kasuistische - und daher vielleicht als unbefriedigend empfundene - Judikatur unvermeidlich machen. Vergleichbare Schwierigkeiten ergeben sich freilich auch etwa in…
…Gesellschafts-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften in einem Dienstverhältnis zur GmbH stehen, unter den Voraussetzungen des § 25 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 (bei Überwiegen der Merkmale der Unselbständigkeit) bzw. des § 25 Abs. 1 Z 1 lit. b EStG 1988 (Eingliederung in den Organismus des…
…z.B. Abrechnungen) vorliegen, aus denen diese ersichtlich wäre. Nachdem die Merkmale der Unselbständigkeit überwiegen würden‚ sei im vorliegenden Fall von einem Dienstverhältnis der drei Mitarbeiter auszugehen. Die Behörde beantrage daher die Abweisung der Berufung. Über die Beschwerden wurde erwogen: Gemäß § 41 Abs. 1 FLAG…
…Gesellschafts-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften in einem Dienstverhältnis zur GmbH stehen, unter den Voraussetzungen des § 25 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 (bei Überwiegen der Merkmale der Unselbständigkeit) bzw. des § 25 Abs. 1 Z 1 lit. b EStG 1988 (Eingliederung in den Organismus des…
…Beweiswürdigung gelangt der erkennende Senat zu der Auffassung, dass das Gesamtbild der Tätigkeiten der sieben slowakischen Arbeiter ein Überwiegen der Merkmale der Unselbständigkeit erkennen lässt: Indem die in Rede stehenden Arbeiter der Bf ihre Arbeitskraft zum Verlegen von Platten und Fliesen sowie zum Ausgleichen, Spachteln…
…***AH***, ***AI*** und ***AJ*** verübten Tätigkeit überwiegen vor diesem Hintergrund die Merkmale der Unselbständigkeit gegenüber jenen der Selbständigkeit und wurde die Beschwerdeführerin insoweit zu Recht zur Haftung für Lohnsteuer herangezogen. Die Beschwerde ist somit insoweit als unbegründet abzuweisen. Betreffend den Dienstgeberbeitrag und den Zuschlag zum…
…Polen und Ungarn für die GesBR ergibt, dass die Merkmale der Unselbständigkeit überwiegen und daher vom Vorliegen von Dienstverhältnissen der eingesetzten Polen und Ungarn zur GesBR auszugehen ist. Im Übrigen geht der Rechtsanwalt der Beschwerdeführerin selbst in seiner Berufungsschrift vom 19.12.2008, Seite 4…
…A-948/801-2010, GS5-A-948/1327-2011) als auch vom Verwaltungsgerichtshof (Zl. 2011/08/0038) bestätigt worden sei. Da nach dem Gesamtbild der Tätigkeit bei den Reinigungskräften die Merkmale der Unselbständigkeit gegenüber jenen der Selbständigkeit überwiegen würden, lägen jedenfalls Dienstverhältnisse gemäß § 47 Abs…
…ob die Merkmale der Selbstständigkeit oder jene der Unselbstständigkeit überwiegen (vgl. VwGH vom 22.2.1996, 94/15/0123, und die dort zitierte Judikatur). Auf Grund der voranstehenden Ausführungen kommt das BFG zu der Überzeugung, dass unzweifelhaft die Merkmale der Unselbständigkeit bei der Tätigkeit des…
…Da ein weiteres Merkmal der Unselbständigkeit - wie ein das Arbeitsverfahren betreffende Weisungsrecht - unstrittig nicht vorliegt, ist in Bezug auf die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Wahrnehmung der ärztlichen Leitung von einem Überwiegen der Merkmale persönlicher Unabhängigkeit gegenüber jenen persönlicher Abhängigkeit auszugehen. Verstärkt wird unsere Auffassung…
…2013). Da ein weiteres Merkmal der Unselbständigkeit - wie ein das Arbeitsverfahren betreffende Weisungsrecht - unstrittig nicht vorliegt, ist in Bezug auf die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Wahrnehmung der ärztlichen Leitung von einem Überwiegen der Merkmale persönlicher Unabhängigkeit gegenüber jenen persönlicher Abhängigkeit auszugehen. Da Dr. (……
…gesamten Verpflichtungen erhalten. Die einzelnen Chormitglieder hätten einen bestimmten Stundensatz für die musikalischen (8 Euro pro Stunde) und die szenischen Proben (16 Euro pro Stunde) und eine Pauschale pro Aufführung erhalten. Da nach dem Gesamtbild der Tätigkeit die Merkmale der Unselbständigkeit überwiegen würden, lägen jedenfalls…
…seien in die Bemessungsgrundlage einbezogen worden. Diesbezüglich würden die Merkmale der Unselbständigkeit jene der Selbständigkeit überwiegen. Mit selben Datum (06.06.2017) ergingen "Bescheide über die Festsetzung des Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag" für die Jahre 2011 bis 2013, die zahlenmäßig den nach der GPLA erlassenen Bescheiden…
…dass die Merkmale der Unselbständigkeit überwiegen und daher von Dienstverhältnissen auszugehen ist. Die belangte Behörde hat daher den Bf zu Recht zur Haftung für die nicht entrichtete Lohnsteuer für die im Spruch genannten Arbeitnehmer herangezogen und deren Löhne in die Bemessungsgrundlage für den Dienstgeberbeitrag zum…
…dass die Merkmale der Unselbständigkeit überwiegen und daher von Dienstverhältnissen auszugehen ist. Die belangte Behörde hat daher den Bf zu Recht zur Haftung für die nicht entrichtete Lohnsteuer für die drei Arbeitnehmer herangezogen und deren Löhne in die Bemessungsgrundlage für den Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleich sowie…