IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die vorsitzende Richterin I. und die weiteren Senatsmitglieder Beisitzer1, Beisitzerin2 und Beisitzerin3 in der Beschwerdesache HerrA als ehemaliger Gesellschafter der GesbR, und Rechtsnachfolger der GmbH, vertreten durch Mag. Werner Eckhardt, Hauptstraße 58, 7033 Pötsching, über die Beschwerde…
…wie zB Absichten; s. dazu die bei Ritz/Koran, BAO8 § 303 BAO Rz 21, zitierte Judikatur). Solche Tatsachen sind zB auch nähere Umstände über die Marktgerechtigkeit des Verhaltens iSd. § 2 Abs 1 Z 4 und 5 der Liebhabereiverordnung (LVO), BGBl 1993/33 (Ritz/Koran, aaO, …
…Ansichten, Absichten). Tatsachen sind daher beispielsweise - die mangelnde Ordnungsmäßigkeit der Buchführung, - nähere Umstände über die Marktgerechtigkeit des Verhaltens usw. (3) Maßgebend ist, ob der Abgabenbehörde in dem wiederaufzunehmenden Verfahren der Sachverhalt so vollständig bekannt gewesen ist, dass sie schon in diesem Verfahren bei richtiger rechtlicher…
…Ansichten, Absichten). Tatsachen sind daher beispielsweise - die mangelnde Ordnungsmäßigkeit der Buchführung, - nähere Umstände über die Marktgerechtigkeit des Verhaltens usw. Maßgebend ist, ob der Abgabenbehörde in dem wiederaufzunehmenden Verfahren der Sachverhalt so vollständig bekannt gewesen ist, dass sie schon in diesem Verfahren bei richtiger rechtlicher Subsumption…
…Ansichten, Absichten). Tatsachen sind daher beispielsweise - mangelnde Ordnungsmäßigkeit der Buchführung - nähere Umstände über die Marktgerechtigkeit des Verhaltens usw. Maßgebend ist, ob der Abgabenbehörde in dem wiederaufzunehmenden Verfahren der Sachverhalt so vollständig bekannt gewesen ist, dass sie schon in diesem Verfahren bei richtiger rechtlicher Subsumption zu…
…Beziehungen, Eigenschaften. Selbst innere Vorgänge (soweit sie rational feststellbar sind) können Tatsachen sein (zB. Ansichten, Absichten). Tatsachen sind daher beispielsweise - mangelnde Ordnungsmäßigkeit der Buchführung - nähere Umstände über die Marktgerechtigkeit des Verhaltens usw. Beweismittel sind etwa Urkunden und Aufzeichnungen, zB solche nach § 124 BAO (Ritz, BAO, …
…Ansichten, Absichten). Tatsachen sind daher beispielsweise - mangelnde Ordnungsmäßigkeit der Buchführung oder - nähere Umstände über die Marktgerechtigkeit des Verhaltens usw. Maßgebend ist, ob der Abgabenbehörde in dem wiederaufzunehmenden Verfahren der Sachverhalt so vollständig bekannt gewesen ist, dass sie schon in diesem Verfahren bei richtiger rechtlicher Subsumption…
…der unvorhergesehenen Investitionen und des Aufwandes für Entsorgung von Pferdemist - die Entwicklung der Verluste sowie die Marktgerechtigkeit im Hinblick auf das Leistungsangebot und die Preisgestaltung bis zum Ablauf des Jahres 1996 als für eine Einkunftsquelle sprechend. Im gegenständlichen Fall ist auf den Umstand besonderes Augenmerk…
…Ansichten, Absichten). Tatsachen sind daher beispielsweise mangelnde Ordnungsmäßigkeit der Buchführung oder nähere Umstände über die Marktgerechtigkeit des Verhaltens usw. Maßgebend ist, ob der Abgabenbehörde in dem wiederaufzunehmenden Verfahren der Sachverhalt so vollständig bekannt gewesen ist, dass sie schon in diesem Verfahren bei richtiger rechtlicher Subsumption…
…hätte." 2.1.1. Tatsachen sind u. a. - nähere Umstände über die Marktgerechtigkeit des Verhaltens (zur Kriterien-Prüfung s. weiter oben) oder - Hervorkommen von Rechtsirrtümern. Keine WA-Gründe sind hingegen neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen, gleichgültig ob die späteren rechtlichen…
…Ansichten, Absichten). Tatsachen sind daher beispielsweise mangelnde Ordnungsmäßigkeit der Buchführung oder nähere Umstände über die Marktgerechtigkeit des Verhaltens usw. Maßgebend ist, ob der Abgabenbehörde in dem wiederaufzunehmenden Verfahren der Sachverhalt so vollständig bekannt gewesen ist, dass sie schon in diesem Verfahren bei richtiger rechtlicher Subsumption…
…Buchführung (VwGH 18. Jänner 1989, 88/13/0075, 88/13/0077); für die Bewertung von Wirtschaftsgütern oder für die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von Anlagevermögen maßgebende Umstände; nähere Umstände über die Marktgerechtigkeit des Verhaltens (vgl. § 2 Abs. 1 Z 4 und 5 der Liebhabereiverordnung, BGBl. 1993/33…
…Aus dieser, allerdings auf den Zeitraum 1996 – 2005 beschränkten Planungsrechnung habe sich - trotz 10jähriger Verteilung von in den Abgabenerklärungen sofort abgesetzten Aufwendungen – kein Gesamtüberschuss ergeben. Nach der Literatur stelle das Hervorkommen näherer Umstände über die Marktgerechtigkeit eines Verhaltens, etwa durch die erstmalige Vorlage von Kalkulationsunterlagen…