…an das Finanzamt abgeführt, so ist jedenfalls von einer schuldhaften Pflichtverletzung des Geschäftsführers auszugehen (VwGH 21.1.2004, 2002/13/0218). Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes stellt der Abschluss eines Mantelzessionsvertrages dann eine Pflichtverletzung dar, wenn der Geschäftsführer damit rechnen muss, durch die Zession die…
…Beim Mantelzessionsvertrag werden hingegen zunächst keine künftigen Forderungen abgetreten, sondern es wird nur die Verpflichtung übernommen, künftig solche künftig entstehenden aber schon genau beschriebenen Forderungen abzutreten (siehe OGH 29.9.1998, 1 Ob 406/97f). Sowohl die Mantelzession als auch die Globalzession werden wegen des…
…von Forderungen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt (VwGH 13.3.1997, 96/15/0128). Die Abtretung sämtlicher Buchforderungen an ein Kreditinstitut zur Kreditbesicherung (Mantelzessionsvertrag) stellt dann eine Pflichtverletzung dar, wenn der Vertreter damit rechnen muss, durch die Zession dem Vertretenen seine liquiden Mittel zur Tilgung anderer…
…ATS 150.400,33 zu Rechnung Nr. EXb und ATS 244.817,30 zu Rechnung Nr. EXc im Sinne des Mantelzessionsvertrages vom 20.04.1995 an den Drittschuldner ZA Salzburg/Erstattungen abgetreten. An wen die Erklärung gerichtet ist, geht daraus nicht hervor (Empfängerfeld nicht ausgefüllt…
…Der Abtretungsanzeige ist eine Kopie der Abtretungserklärung vom 17.07.1996 angeschlossen. Darin wird die Forderung an den Drittschuldner ZA Salzburg/Erstattungen von ATS 273.109,74 zu Rechnung EX vom 08.07.1996 im Sinne des Mantelzessionsvertrages vom ... (Datum der Annahme nicht ausgefüllt) abgetreten…
…Kopie der Abtretungserklärung vom 13.05.1996 angeschlossen. Darin wird die Forderung an den Drittschuldner ZA Salzburg/Erstattungen von ATS 46.927,72 zu Rechnung EX vom 03.05.1996 im Sinne des Mantelzessionsvertrages vom 20.04.1995 abgetreten. An wen die Erklärung gerichtet ist…
…vom 13. Mai 1996 angeschlossen. Darin wird die Forderung an den Drittschuldner Zollamt Salzburg/Erstattungen von ATS 46.927,72 zu Rechnung EX 15 vom 3. Mai 1996 im Sinne des Mantelzessionsvertrages vom 20. April 1995 abgetreten. An wen die Erklärung gerichtet ist, geht daraus…
…Mai 2023 ergingen an den Bf. folgende Fragen: "In welcher Höhe bestand am Firmenkonto bei der Bank Austria (UniCredit) der Kreditrahmen? Entsprechende Vereinbarung bitte vorlegen. War die Kreditlinie durch eine Mantelzession besichert? Wenn ja: Wurde Vorsorge dahingehend getroffen, dass Abgabenschulden zumindest aliquot entrichtet werden (vgl…
…besteht für Abfuhrabgaben, nämlich hier für die Lohnsteuer (VwGH 16.2.2000, 95/15/0046). 8. Wurden Forderungen an Banken oder an andere Gläubiger abgetreten (Generalzession, Mantelzession)? Kopien der Verträge sind vorzulegen. 9. Wie sind Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse? Woraus bestreiten Sie Ihren Lebensunterhalt? Beiliegende Formulare…
…die Behörde den Bf. um Bekanntgabe, ob Forderungen an Banken oder an andere Gläubiger abgetreten worden seien (Generalzession, Mantelzession), wie seine wirtschaftlichen Verhältnisse seien, woraus er seinen Lebensunterhalt bestreite und ob ein Schuldenregulierungsverfahren geplant sei. ---//--- In Beantwortung des Haftungsprüfungsvorhaltes nahm der Bf. mit Schreiben vom…
…Gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoße weiters die Begünstigung anderer Gläubiger durch Schuldentilgung mittels Abtretung von Forderungen. Eine derartige Mantelzession stelle dann eine Pflichtverletzung dar, wenn der Vertreter damit rechnen müsse durch die Zession dem vertretenen seine liquiden Mittel zur Tilgung anderer Schulden als der Bankschulden zu…
…Gleichbehandlungsgrundsatz besteht für Abfuhrabgaben, nämlich hier für die Lohnsteuer (VWGH 16.2.2000, 95/15/0046). 7. Wurden Forderungen an Banken oder an andere Gläubiger abgetreten (Generalzession, Mantelzession)? Kopien der Verträge sind vorzulegen. 8. Wie sind Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse? Woraus bestreiten Sie Ihren Lebensunterhalt? Beiliegende…
…95/15/0046), Beträge gemäß § 99 EStG 1988 und hier für die Lohnsteuer. 8. Seien Forderungen an Banken oder an andere Gläubiger abgetreten worden (Generalzession, Mantelzession)? Kopien der Verträge seien vorzulegen. 9. Wie seien seine wirtschaftlichen Verhältnisse? Woraus bestreite er seinen Lebensunterhalt? Beiliegende Formulare (EV6…
…95/15/0046), Beträge gemäß § 99 EStG 1988 und hier für die Lohnsteuer. 8. Wurden Forderungen an Banken oder an andere Gläubiger abgetreten (Generalzession, Mantelzession)? Kopien der Verträge sind vorzulegen. 9. Wie sind Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse? Woraus bestreiten Sie Ihren Lebensunterhalt? Beiliegende Formulare (EV6 und…
…den vorliegenden Kreditverträgen ausschließlich mit der Kreditnehmerin. Zum oa Mantelzessionsvertrag ist festzuhalten, dass dieser Vertrag als "weiterer Zedent" von diversen Unternehmen der Gruppe unterfertigt ist, nicht jedoch von der GmbH1 . Wie die Bf berechtigterweise vorbringt, führt dieser Mantelzessionsvertrag grundsätzlich auch nicht zur Abtretung einer Forderung…
…Sicherungsabrede bestand laut den vorliegenden Kreditverträgen ausschließlich mit der Kreditnehmerin. Zu dem oa Mantelzessionsvertrag ist festzuhalten, dass dieser Vertrag als "weiterer Zedent" gar nicht von der GmbH1 unterfertigt worden ist. Wie die Bf berechtigterweise vorbringt, führt dieser Mantelzessionsvertrag grundsätzlich auch nicht zur Abtretung einer Forderung…
…den vorliegenden Kreditverträgen ausschließlich mit der Kreditnehmerin. Zum oa Mantelzessionsvertrag ist festzuhalten, dass dieser Vertrag als "weiterer Zedent" von diversen Unternehmen der Gruppe unterfertigt ist, nicht jedoch von der GmbH1 . Wie die Bf berechtigterweise vorbringt, führt dieser Mantelzessionsvertrag grundsätzlich auch nicht zur Abtretung einer Forderung…
…der einzelnen Firmen. Dem vorliegenden Erstattungsdossier ist weder e ine Abtretungserklärung der GmbH2 oder der GmbH1 noch ein Mantelzessionsvertrag angeschlossen. Im weiteren Verfahren hat die Bf allerdings Mantelzessionsverträge zwischen ihr und dem Kreditnehmer/Zedenten GmbH3 vom 20.04.1995 und vom 31.07.1995 vorgelegt…
…mit der im Sinne des Mantelzessionsvertrages vom 20.04.1995 ua die Forderungen zu den Fakturen EXa und EXb abgetreten werden. An wen sich diese Erklärung richtet, ist nicht ersichtlich (Adressfeld nicht ausgefüllt). Eine Abtretungserklärung zu Faktura EXc oder ein Mantelzessionsvertrag sind den vorliegenden Erstattungsdossiers…
…der Praxis litt darunter die Abgrenzung der Geschäfte der einzelnen Firmen. Abtretungserklärungen oder ein Mantelzessionsvertrag sind den vorliegenden Erstattungsdossiers nicht angeschlossen. Im weiteren Verfahren hat die Bf allerdings Mantelzessionsverträge zwischen ihr und dem Kreditnehmer/Zedenten GmbH2 vom 20.04.1995 und vom 31.07.1995…