…bestanden. Zur Frage der Versteuerung von Luftfahrtpersonal im internationalen Verkehr und der derzeitigen Auslegung des Artikel 15 Abs. 3 DBA Malta durch das Bundesministerium für Finanzen, werde die im EAS 3448 vom 17.11.2023 vom Bundesministerium für Finanzen ausgeführte Rechtsansicht - welche in der Bescheidbegründung…
…bezog der Bf. Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit aus seiner Tätigkeit als Pilot für die irline 1 (in Folge: Airline 1). Diese wurden in Malta nicht besteuert. Das Finanzamt Österreich (in Folge: FAÖ) erfasste die Einkünfte des Bf. aus seiner nichtselbstständigen Tätigkeit in den o. a…
…wurden seine nichtselbständigen Einkünfte aus einer inländischen Tätigkeit, aus seiner Pilotentätigkeit für eine Fluggesellschaft mit Sitz in Malta sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erfasst und nach dem Tarif besteuert. An Werbungskosten wurden € 7.960,53, zusätzlich das Pendlerpauschale in Höhe von € 3…
…hinsichtlich der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit des in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen Bf (in der Folge: Beschwerdeführer: Bf) für dessen Leistungen an Bord eines Luftfahrzeuges im internationalen Flugverkehr für eine Fluggesellschaft mit dem Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung in Malta diesem Sitzstaat oder dem Ansässigkeitsstaat Österreich zusteht…
…sind Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis (§ 25 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988). Die maßgeblichen Rechtsvorschriften des DBA-Malta lauten: "Artikel 15 Unselbständige Arbeit (1) Vorbehaltlich der Artikel 16, 18, 19 und 20 dürfen Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen…
…zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Der oben angeführte Beschwerdeführer (in Folge: Bf) war im Beschwerdezeitraum in Österreich, ***Bf-Adr*** wohnhaft und als Pilot bei der ***Dienstgeber***, mit Sitz in Malta, tätig. Aufgrund des Vorliegens eines Pflichtveranlagungstatbestandes nach § 8 Abs 4 Klimabonusgesetz iVm § 41 Abs 1 EStG…
…0,00 betragen. II. Die Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist gemäß Art 133 Abs 4 B-VG zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Der in Österreich wohnhafte Beschwerdeführer war im Jahr 2022 bei **A** (mit Sitz und Ort der Geschäftsleitung in Malta) als Pilot angestellt. Das Dienstverhältnis bei *…
…beide vom 28.12.2014, geltend gemachter Werbungskosten für Studienreisen nach Malta (2011) in Höhe von 811 € sowie Hongkong und Taipeh (2012) in Höhe von 2.295 € mit der Begründung versagt, dass der Fragenvorhalt nicht beantwortet und die Überprüfung der beantragten Werbungskosten (Bildungskosten…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer (im Folgenden Bf.) war in den verfahrensgegenständlichen Jahren als Pilot für ein Flugunternehmen mit Sitz in Malta tätig. Dieses Flugunternehmen übermittelte für die Bezüge des Bf. Lohnzettel der Art 8 (Lohnzettel…
…Pilot hat er an Bord von Luftfahrzeugen im internationalen Verkehr ausgeübt. Die A*** ist eine Fluggesellschaft mit Sitz und Ort der der Geschäftsleitung in Malta. Die A*** hat vom Gehalt des Beschwerdeführers österreichische Lohnsteuer einbehalten und an das Finanzamt Österreich abgeführt. Beweiswürdigung: Die Sachverhaltsfeststellungen ergeben…
…Wesentlichen wiederholte. Gleichzeitig beantragte er die Unterlassung einer Beschwerdevorentscheidung. (2.) Streitig ist lediglich, ob die im Jahr 2023 erzielten maltesischen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit von der Einkommensteuer zu befreien sind oder nicht. 2. Beweiswürdigung (2.) Die Feststellung ergibt sich aus der Aktenlage. 3. Rechtliche Beurteilung…
…den verfahrensgegenständlichen Jahren 2019 bis 2023 als Pilot für die A tätig. Der Ort der Geschäftsleitung der A befand sich in Malta. Der Beschwerdeführer bezog in den verfahrensgegenständlichen Jahren 2019 bis 2023 das in den von der belangten Behörde mit Bescheiden vom 3. April 2020…
…Verfahrensgang Lt. den Dienstverträgen vom 17.09.2015 und 29.06.2021 ist der in Österreich wohnhafte Beschwerdeführer (Bf.) seit 01.10.2015 bei dem Luftfahrtunternehmen ***1*** mit dem Sitz in Adr., Malta, als "captain" (Chefpilot) beschäftigt und erzielte im beschwerdeggst. Zeitraum Einkünfte aus nichtselbständiger…
…die Einkommensteuer 2021 und 2022 mit der Begründung, dass die Einkünfte aus seiner Tätigkeit als Pilot bei der ***1*** in Österreich nicht steuerbar seien und das Besteuerungsrecht nach dem Doppelbesteuerungsabkommen Malta zustehe. Nach Ersuchen der Abgabenbehörde vom 16. Mai 2024 zur Beibringung von Nachweisen bezüglich…
…Begründend verweist sie insbesondere darauf, dass der Sachverhalt erst vollständig ermittelt werden müsse. Es seien im Sinne der Bürgerorientierung und Verfahrensökonomie die Ermittlungsergebnisse aus dem bereits eingeleiteten Amtshilfeverfahren mit Malta abzuwarten. Die Beschwerdeerledigung dürfe erst nach vollständiger Sachverhaltsermittlung erfolgen. Ein Verschulden der Behörde liege nicht…
…Begründend verweist sie insbesondere darauf, dass der Sachverhalt erst vollständig ermittelt werden müsse. Es seien im Sinne der Bürgerorientierung und Verfahrensökonomie die Ermittlungsergebnisse aus dem bereits eingeleiteten Amtshilfeverfahren mit Malta abzuwarten. Die Beschwerdeerledigung dürfe erst nach vollständiger Sachverhaltsermittlung erfolgen. Ein Verschulden der Behörde liege nicht…
…mwN). Gemäß Art. 15 Abs. 3 DBA-Malta dürfen Vergütungen für unselbständige Arbeit, die an Bord eines Seeschiffs oder Luftfahrzeugs im internationalen Verkehr ausgeübt wird, in dem Vertragstaat besteuert werden, in dem sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung des Unternehmens befindet. Bezieht eine in einem…
…Kapitalerträge iHv 744.920 Euro und im Jahr 2010 iHv 554.229 Euro zugeflossen. Diese Kapitalerträge sind mit maltesischer Quellensteuer iHv 216.448 Euro (2009) und 170.783 Euro (2010) vorbelastet. In den Steuererklärungen für die Streitjahre wurden diese Vorbelastungen als bis zum Anrechnungshöchstbetrag anzurechnende…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Deloitte Salzburg Steuerberatungs GmbH, Rainbergstraße 3A, 5020 Salzburg, über die Säumnisbeschwerde vom 15. Juni 2026 wegen behaupteter Verletzung der Entscheidungspflicht durch das Finanzamt Österreichbetreffend die Beschwerde…
…des Ortes der tatsächlichen Geschäftsleitung der ***Fluggesellschaft A*** aufgeworfen und das FAÖ mit diesbezüglichen Ermittlungen beauftragt, weshalb ein Amtshilfeersuchen an Malta gerichtet wurde. Da aus Sicht des FAÖ der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung der ***Fluggesellschaft A*** klärungsbedürftig sowie für das Verfahren des Bf. entscheidungsrelevant ist…