…notwendigen Kenntnisse zur ordnungsgemäßen Bedienung der Registrierkassen und des Warenwirtschaftssystems zu verschaffen. Diese festgestellten formellen und nicht geringfügigen Mängel sind jedenfalls geeignet, die sachliche Richtigkeit der Aufzeichnungen der Beschwerdeführerin in Zweifel zu ziehen und führen zum Wegfall der Rechtsvermutung einer ordnungsgemäßen Führung der Aufzeichnungen nach …
…sachliche Richtigkeit der Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen. d. Das Schätzungsverfahren sei nicht einwandfrei abgeführt worden und es liege keine Begründung vor, die folgerichtig zu einer Höhe von beispielsweise 34.000,00 € führen könne. Es lägen umfangreiche Unterlagen vor, die die angeblichen Mängel aufklärten…
…Am 12. 12. 2008 führten Organe des Finanzamts auf Grund der anonymen Anzeige eine Kontrolle nach dem AuslBG und nach § 89 Abs. 3 EStG 1988 durch. Hierbei wurde in einem Protokoll der Prüfungsorgane die Art der Führung der Aufzeichnungen festgehalten. Niederschriften vom 12. 12. 2008…
…sowie der Umsatzsteuer für die Zeiträume 2013, 2014 und bis 6/2015 eine Außenprüfung (AP) statt. Die AP wurde mit Bericht vom 11.2.2016 abgeschlossen. Dem Bericht der AP (auf den verwiesen wird) waren u.a. die folgenden Feststellungen, insbesondere zu Mängeln der Aufzeichnungen…
…wodurch die Schätzungsbefugnis der Behörde begründet wird. Im Beschwerdefall entsprechen die Bücher und Aufzeichnungen aufgrund der festgestellten Mängel nicht den Vorschriften des § 131 BAO, sodass die in § 163 Abs 1 BAO normierte Vermutung der ordnungsgemäßen Führung derselben nicht zur Anwendung gelangt. Liegen - wie im Beschwerdefall…
…Führung der Bücher und Aufzeichnungen im Sinne des § 163 Abs. 1 BAO besteht somit nicht. Allerdings berechtigen formelle Mängel von Büchern oder Aufzeichnungen gemäß § 184 Abs. 3 BAO nur dann zu einer Schätzung, wenn sie derart schwerwiegend sind, dass das Ergebnis der Bücher bzw. Aufzeichnungen…
…dass Herr Bf. die Aufzeichnungen vorsätzlich mangelhaft geführt hat, hätte sie ein Strafverfahren zu veranlassen gehabt. Da jedoch nicht einmal eine Einvernahme durch die Staatsanwaltschaft stattfand, kann der Grund für die Zurücklegung nicht in der Führung der Aufzeichnungen gefunden werden, sondern muss sich aus den…
…Eintragung in das Wareneingangsbuch ergeben sich aus § 128 BAO. Fehlt es daher an Feststellungen über gravierende Mängel in der Führung des Wareneingangsbuches, spricht dies eher für als gegen die Richtigkeit der Aufzeichnungen. Schätzung der Grundlagen für die Abgabenerhebung § 184. (1) Soweit die Abgabenbehörde die Grundlagen…
… II. festgestellter Sachverhalt Auf Basis des bisherigen Verwaltungsgeschehens und der aktenkundigen Unterlagen steht folgender entscheidungswesentlicher Sachverhalt fest: Die BF betrieb in den Streitjahren einen Steinbruch in der Rechtsform eines Einzelunternehmens. Bei den abgabenrechtlichen Prüfungen wurden Mängel der Bücher und Aufzeichnungen festgestellt. Die Grundaufzeichnungen konnten nur…
…die Aufzeichnungen sachlich unrichtig seien oder solche formelle Mängel aufweisen würden, die geeignet seien, die sachliche Richtigkeit der Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen. Auffallend sei dabei, dass gerade die Umsätze, die auf der vorgenommenen Schätzung basierten (2010/2011), am höchsten seien. Zudem sei trotz der…
…umfangreich aufgezeigten Mängeln der Aufzeichnungen geht der erkennende Senat ohne jeden Zweifel davon aus, dass der Bf. grob fahrlässig im Sinne des § 34 Abs. 1 FinStrG gehandelt hat. Er hat seine steuerlichen Belange in Bezug auf die ordnungsgemäße Führung und Aufbewahrung der Aufzeichnungen und Belege…
…Mängel der Bücher und der Aufzeichnungen mussten die Besteuerungsgrundlagen im Schätzungswege ermittelt werden. Als Schätzungsmethode wurde der innere Betriebsvergleich gewählt. Es wurden mehr als 50% den erklärten Umsätzen hinzugerechnet. Die auf diesen Zuschätzungen basierenden Steuerbescheide sind in Rechtskraft erwachsen, gegen die strafbestimmenden Wertbeträge in der…
…Jugenderlebnissen innerhalb der Familie die auch zu dem frühen Tod meines Vaters im Jahre 1985 führte mit 67 Jahren und andererseits aus dem Boneprozeß, wo wider besseren Wissens mit einer unglaublichen Agressivität und Psychodruck vorgegangen wurde. Angebliche Mängel bei der Führung der Aufzeichnungen wurden z…
…und 25.10.2006, 2004/15/0065). Im gegenständlichen Fall liegen die bereits genannten gravierenden Mängel hinsichtlich der Aufzeichnungen vor, bei denen es sich keinesfalls nur um unbedeutende Mängel oder um solche lediglich formeller Natur handelt. Vielmehr ließen sie begründeten Anlass zum Zweifel an den…
…wie folgt beschrieben wird: „Formelle Mängel, die nicht geeignet sind, die sachliche Richtigkeit der Bücher oder Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen, stellen keinen Schätzungsgrund iSd § 184 Abs 3 dar, auch wenn diese Mängel der Vermutung des § 163 Abs 1 (betr ordnungsmäßige Führung der Aufschreibungen) entgegenstehen.“ …
…mehr auf die Führung der Aufzeichnungen mehr haben. Der Zeitpunkt einer allfälligen Überlassung des Fahrzeuges muss vor dem 3.5.2018, 09:14 Uhr gelegen sein, als noch keine Beziehung zu Wien - im Sinne von Anknüpfungpunkt auf Wiener Territorium - des Bf. ersichtlich ist. Der Bf…
…im Sinne der oben genannten Verordnung nicht gelingen. Aus den festgestellten Mängeln in der Führung der Fahrtenbücher und den sich daraus ergebenden Widersprüchen muss zwangsläufig geschlossen werden, dass die von den betroffenen Dienstnehmern in den Fahrtenbüchern aufgezeichneten privaten Fahrten und die sich in der Folge…
…hohen Kilometerleistungen würden auch besonders hohe Ansprüche bei der Führung des Fahrtenbuches gelten. Die Aufzeichnungen sollten dabei so geführt werden, dass eine einwandfreie Kontrolle der Angaben möglich sei. Beim Fahrtenbuch des Beschwerdeführers seien mehrere Mängel festgestellt worden (teilweise keine Aufsplittung der gefahrenen Kilometer nach Tagen…
…die Grundaufzeichnungen dazu gänzlich fehlen und von der Bf. auch nicht geklärt wurde bzw. werden konnte, auf welche Weise die Tageslosungen jeweils ermittelt wurden. Allein diesbezüglich liegt ein gravierender Mangel bei der Führung der Aufzeichnungen /Bücher vor, der allein zur Schätzungsverpflichtung des Finanzamtes iSd o…
…§ 17 Rzen 56 und 62) insoweit Bedeutung, als auf Grund der jeweiligen Durchschnittssatzverordnung tatsächliche Betriebseinnahmen oder -ausgaben steuerlich von Bedeutung sind (vgl. dazu Ellinger, Neuregelungen betreffend die Führung von Büchern und Aufzeichnungen sowie die Erteilung von Belegen, in: ÖStZ 1990, Seite 266). Einzelaufzeichnungspflicht gilt somit…