…62 Z 3, 4 und 5 ein Fünftel steuerfrei zu belassen. Soweit die Nachzahlungen laufenden Arbeitslohn für das laufende Kalenderjahr betreffen, ist die Lohnsteuer durch Aufrollen der in Betracht kommenden Lohnzahlungszeiträume zu berechnen. Sonstige Bezüge, die nicht unter Abs. 1 bis 8 fallen, sind nach…
…mit dem am 17. Juli 2017 ausgefertigten Bescheid die Einkommensteuer für das Jahr 2016 mit € 52.329,00 festgesetzt. Dabei wurde eine Zahlung in Höhe von € 110.000,00 für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume gemäß § 67 Abs. 10 EStG 1988…
…EUR 310.873,91 mit dem Tarif zu versteuern sind. [Grafik] 3. Begründung: Bis zum 28.2.2014 wurden Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume gemäß § 67 Abs 8 lit b EStG zu 1/5 steuerfrei und zu 4/5 nach dem…
… 67 Abs. 8 lit. b EStG idF vor dem AbgÄG 2014 lautete: Kündigungsentschädigungen sowie andere Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume sind gemäß Abs. 10 im Kalendermonat der Zahlung zu erfassen. Dabei ist nach Abzug der darauf entfallenden Beiträge im Sinne des…
…sie zur vorzeitigen Auflösung des Dienstverhältnisses zu bewegen, erhalten. Daher handle es sich bei dieser Einmalzahlung um eine Zahlung für den Verzicht auf Arbeitsleistung für künftige Lohnzahlungszeiträume. Als Nachweis lege sie die Vereinbarung vom 07.06.2013 vor. Sie ersuche um Berücksichtigung der Steuerbegünstigung gemäß…
… 18 Abs. 1 Z 3 EStG idf BGBl 118/2015 für den Lohnzahlungszeitraum des Jahres 2021 - so ist eine Rechtswidrigkeit des angefochtenen Einkommensteuerbescheides - Arbeitnehmerveranlagung 2021 - nicht zu erkennen. Der Einwand des Bf., wonach er für die Altbausanierungsaktion des Landes NÖ jene Variante der 10 Jahre…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat in der Beschwerdesache S, vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Porzellangasse 51, 1090 Wien, über die Beschwerde vom 9.02.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart vom 12.01.2018…
…Ausmaß begünstigt zu besteuern seien. Als sonstige Bezüge seien im Gesetz beispielhaft freiwillige Abfertigungen und Abfindungen, ausgenommen von Betriebliche Vorsorgekassen (=BV) ausbezahlte Abfertigungen und Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistung für künftige Lohnzahlungszeiträume genannt. Aufgrund der mit der Einführung des betrieblichen Mitarbeitervorsorgegesetzes (BMVG, nunmehr BMSVG)…
…die bei oder nach Beendigung des Dienstverhältnisses anfallen (wie zum Beispiel freiwillige Abfertigungen und Abfindungen, ausgenommen von BV-Kassen ausbezahlte Abfertigungen und Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistung für künftige Lohnzahlungszeiträume), sind nach Maßgabe folgender Bestimmungen mit dem Steuersatz von 6% zu versteuern: [...] Das Budgetbegleitgesetz…
…Königreich aufhalten, erstmalig anzuwenden, wenn - die Einkommensteuer veranlagt oder durch Veranlagung festgesetzt wird, bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2023, - die Einkommensteuer (Lohnsteuer) durch Abzug eingehoben wird, für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31. Juli 2022 enden. c) Für Kinder, die sich ständig in Belgien, Dänemark…
17. A hat daher im Ergebnis betreffend die Lohnzahlungszeiträume Jänner bis Dezember 2009 von ihm als Wahrnehmender der steuerlichen Interessen der B-GmbH, FNb, Hinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. b FinStrG an Lohnsteuer in Höhe von € 23.395,74 und an Dienstgeberbeiträgen zum…
…Sonstige Bezüge, die bei oder nach Beendigung des Dienstverhältnisses anfallen (wie zum Beispiel freiwillige Abfertigungen und Abfindungen, ausgenommen von BV-Kassen ausbezahlte Abfertigungen und Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistung für künftige Lohnzahlungszeiträume), sind nach Maßgabe folgender Bestimmungen mit dem Steuersatz von 6% zu versteuern..." §…
… 76) zu nehmen. Änderungen der Verhältnisse für die Berücksichtigung des Pendlerpauschales muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber innerhalb eines Monates melden. h) Das Pendlerpauschale ist auch für Feiertage sowie für Lohnzahlungszeiträume zu berücksichtigen, in denen sich der Arbeitnehmer im Krankenstand oder Urlaub befindet. i) Wird ein…
…Verpflichtung zur Führung von dem § 76 Einkommensteuergesetz 1988 (EStG) sowie dazu ergangener Verordnungen entsprechenden Lohnkonten betreffend die Lohnzahlungszeiträume Jänner bis September 2011 eine Verkürzung an Lohnsteuer in Höhe von insgesamt € 2.547,38 (pro Monat jeweils € 283,04), an Dienstgeberbeiträgen zum Ausgleichsfonds für…
…dass die Haftung unter Aufteilung des Jahresbetrages 2011 auf die einzelnen Lohnzahlungszeiträume auf folgende Abgabenschuldigkeiten eingeschränkt wird: | Art: | fällig: | Betrag: | Lohnsteuer 10/2011 | 15.11.2011 | € 2.225,22 | Lohnsteuer 11/2011 | 15.12.2011 |…
…dem Lohnzettel ersichtlich, dass in vier, samt und sonders nach dem 30. Juni 2017 gelegenen Lohnzahlungszeiträumen, respektive andersrum gesprochen für insgesamt 47 Tage Auszahlungen von Krankengeld durch die NÖGKK erfolgt sind. Mit Eingabe vom 21.03.2017 erhob der Bf. gegen den, auf eine Gutschrift…
…2.086,02 € | AG1 | 30.544,41 € Die Einkünfte von letzterem Arbeitgeber (AG1) errechneten sich für die einzelnen Lohnzahlungszeiträume aus folgenden Teilbeträgen: | Jänner bis April 2014 | je 3.011,75 € | insgesamt 12.047,00 € | Mai…
…hat daher zu verantworten, dass er als Obmann des Vereines BBB betreffend die Lohnzahlungszeiträume Jänner 2007 bis Dezember 2012 Lohnsteuern in Höhe von insgesamt € 28.064,07 und Dienstgeberbeiträge zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen in Höhe von insgesamt € 17.779,76, im Detail L…
… 67 Abs. 6), Vergleichssummen (§ 67 Abs. 8 lit. a) und Kündigungsentschädigungen und andere Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume (§ 67 Abs. 8 lit. b) geändert werden. Zu den freiwilligen Abfertigungen (§ 67 Abs. 6): Die bisherige Rechtslage stellt für die Anwendung des begünstigten…
…Unterlagen anerkannt wurden. Die für alle Jahre geltend gemachten Pendlerpauschale wurden jedoch nicht anerkannt und dies wie folgt begründet: "Der Pendlerrechner ist ab der Veranlagung fur das Kalenderjahr 2014 bzw. bei Berücksichtigung durch den Arbeitgeber fur Lohnzahlungszeitraume anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2013 enden…