…0031). Die Beschwerdeführerin gilt daher, ungeachtet des von dritter Seite ausbezahlten Gehalts, als Arbeitnehmerin der Organisation "Stiftung Wien***" und ist mit ihren Bezügen daher von der Einkommensteuer befreit. Andere in Österreich zu versteuernde Einkünfte hat die Beschwerdeführerin nicht bezogen. Die Einkommensteuer ist daher mit €…
…würde. Die Versicherungsbeiträge sind auch dann Teil des laufenden Bezugs, wenn sie von dritter Seite, eben vom Sozialministerium getragen werden. Außerdem sind im Oktober 2023 im Rahmen des aufrechten Dienstverhältnisses Lohnzahlungen von Seiten des Dienstgebers direkt erfolgt. Die bel. Behörde bewirkt mit ihrem unsachlichen, rechtswidrigen…
…Dieser schuldet der Beschwerdeführer weder seine Arbeitskraft, noch ist er in deren Betrieb organisatorisch eingebunden oder ihr gegenüber weisungsgebunden. Es handelt sich bei dieser auch um keine gesetzliche Sozialversicherung. Die Auszahlung der Verdienstentgangsentschädigungen erfolgte somit durch einen Dritten. Von dritter Seite bezogene Einkünfte aus nichtselbständiger…
…Dieser schuldet der Beschwerdeführer weder seine Arbeitskraft, noch ist er in deren Betrieb organisatorisch eingebunden oder ihr gegenüber weisungsgebunden. Es handelt sich bei dieser auch um keine gesetzliche Sozialversicherung. Die Auszahlung der Verdienstentgangsentschädigung erfolgte somit durch einen Dritten. Von dritter Seite bezogene Einkünfte aus nichtselbständiger…
…und nicht von der Firma X. seine Lohnzahlungen bar erhalten hat. Dem Bf. hätte jedenfalls auffallen müssen, dass gegebenenfalls Lohnabgaben nicht abgeführt werden, zumal dies nicht den gängigen Gepflogenheiten entspricht, dass ein Arbeitnehmer regelmäßig von einem Dritten und nicht vom vermeintlichen Arbeitgeber die Lohnzahlungen bar…
…über keinerlei liquide Mitteln mehr verfügt habe. Die GmbH habe über keine eigenen Geldmittel mehr verfügt und sämtliche Zahlungen, insbesondere die Lohnzahlungen wären von dritter Seite erfolgt. Daher werde um Stattgabe der Beschwerde ersucht. Das Finanzamt wies mit Berufungsvorentscheidung vom 04.07.2012 die Berufung…
…der bereits in der Beschwerdeschrift im Einzelnen angeführten finanziellen Zuwendungen von dritter Seite werde festgestellt, dass diese seit dem Jahr 2008 nachgewiesenermaßen rd. 76.800 € betragen hätten. Es entspreche wohl der allgemeinen Lebenserfahrung, dass ein junger Mann im Alter von damals ab 18 Jahren…
…betroffenen Dienstnehmer und dem übergeordneten Unternehmen, das die Lohnzahlungen schlussendlich veranlasst, nicht schädlich ist, kann aus der Mitwirkung der bf GmbH bzw. der Bekanntgabe von Daten nicht abgeleitet werden, dass es sich zwar um einen Arbeitslohn von dritter Seite handelt, der aber auf Veranlassung der…
…angeführten Erweiterung der Lohnsteuerhaftung im Rahmen des 2. AbgÄG 2014 nur solche Zuwendungen angesehen werden, die das Arbeitgeberunternehmen selbst veranlasst und leistet, nicht aber solche, die von dritter Seite gewährt werden (vgl zB Taucher, Kommunalsteuer-Kommentar, § 5 Rz 46; Kuprian in Csaszar/Leinneis/Wanke [Hrsg…
…betroffenen Dienstnehmer und dem übergeordneten Unternehmen, das die Lohnzahlungen schlussendlich veranlasst, nicht schädlich ist, kann aus der Mitwirkung der bf GmbH bzw. der Bekanntgabe von Daten nicht abgeleitet werden, dass es sich zwar um einen Arbeitslohn von dritter Seite handelt, der aber auf Veranlassung der…
…von dritter Seite und somit eine Lohnzahlung iSd § 78 Abs. 1 EStG 1988 idgF gegeben sei, werde auch im Antrag nicht in Frage gestellt. In diesem Sinne werde durch § 78 Abs. 1 EStG 1988 zwar dem Arbeitgeber unter gewissen Voraussetzungen eine Lohnsteuerabzugsverpflichtung von dritter Seite…
…für die Vergütungen von dritter Seite die Lohnsteuer einzubehalten und abzuführen." Dazu sei Folgendes anzumerken: Bis 31. Dezember 2014 habe betreffend § 78 Abs. 1 EStG 1988 folgende Rechtslage gegolten: "Der Arbeitgeber hat die Lohnsteuer des Arbeitnehmers bei jeder Lohnzahlung einzubehalten. Als Lohnzahlungen gelten auch Vorschuss…
…im gegenständlichen Verfahren strittigen Entgelte von dritter Seite für den Geschäftsführer, die keinerlei internationalen Bezug haben, nicht dem § 41 FLAG 1967 unterliegen würden. Gemäß § 78 Abs. 1 EStG 1988 hat der Arbeitgeber die Lohnsteuer des Arbeitnehmers bei jeder Lohnzahlung einzubehalten. Als Lohnzahlungen gelten auch Vorschuss-…
…Entgelt von dritter Seite, das auch ohne Wissen und Willen des Arbeitgebers vereinnahmt werden kann, zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Gemäß § 78 Abs. 1 erster Satz EStG 1988 idF. BGBl. I Nr. 132/2002 hat der Arbeitgeber die Lohnsteuer des Arbeitnehmers bei jeder Lohnzahlung…
…2015, Ro 2014/15/0029, 0030). Die Haftung nach § 82 EStG 1988 erstreckt sich also nicht auf jene Lohnzahlungen, die nicht auf Veranlassung des Arbeitgebers, sondern ohne eine solche Veranlassung von dritter Seite geleistet werden (VwGH 24.7.2007, 2007/14/0028; 20.2.2008…
…Beurteilung 3.1. Die Steuerfreiheit von Trinkgeldern ist in § 3 Abs 1 Z 16a EStG geregelt. § 3 Abs 1 Z 16a EStG lautet wie folgt: Steuerfrei sind "ortsübliche Trinkgelder, die anlässlich einer Arbeitsleistung dem Arbeitnehmer von dritter Seite freiwillig und ohne dass ein Rechtsanspruch auf…
…Arbeitsleistung dem Arbeitnehmer von dritter Seite freiwillig und ohne dass ein Rechtsanspruch auf sie besteht, zusätzlich zu dem Betrag gegeben werden, der für diese Arbeitsleistung zu zahlen ist. Dies gilt nicht, wenn auf Grund gesetzlicher oder kollektivvertraglicher Bestimmungen Arbeitnehmern die direkte Annahme von Trinkgeldern untersagt…
…übrigen oben aufgelisteten Voraussetzungen für die Steuerfreiheit von Trinkgeldern, da diese an der Entscheidung nichts mehr zu ändern vermögen. Vollständigkeitshalber sei jedoch darauf hingewiesen, dass im Beschwerdefall wohl auch das Kriterium der "Zuwendung an den Arbeitnehmer anlässlich einer Arbeitsleistung von dritter Seite" nicht gegeben war…
…von € 1.980,00 betreffen und sei dieses lediglich einer Rückstellung zugeführt und nicht bezahlt worden. Der andere Betrag in Höhe von € 4.000,00 betreffe den Kostenvorschuss beim Handelsgericht Wien betreffend den vom Finanzamt eingebrachten Konkursantrag. Dieser Betrag sei von dritter Seite…
…gegenständlichen Fall unstrittig ist, dass der Abgabenbehörde die Möglichkeit geboten wurde, sämtliche Arbeitnehmer festzustellen, die Zuwendungen von dritter Seite erhalten haben, hätte die belangte Behörde diese auch in ihrem Bescheid namentlich unter Angabe der Höhe der zusätzlichen Zahlungen anführen müssen. Abgesehen davon, dass nicht erkennbar…