IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende***SenV***, den Richter ***Ri*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***SenLR1*** und ***SenLR2*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch CERHA HEMPEL Rechtsanwälte GmbH, Parkring 2, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 27. November 2018 gegen…
…Hauptwohnort und der Zweitunterkunft (§ 30c Abs. 4) vor, so ist diese Schulfahrtbeihilfe in Höhe des höheren Pauschbetrages zu gewähren. (3) Für Fahrten im Linienverkehr, die mit einem Verbund-Schülerfahrausweis zu einem bestimmten Pauschalpreis pro Schuljahr möglich sind, steht eine Schulfahrtbeihilfe nach § 30c höchstens bis zu…
…II. Sachverhalt: Dem anhängigen Beschwerdeverfahren wird folgender Sachverhalt zugrunde gelegt: Die Bf. war zum hier relevanten Zeitpunkt Fahrzeughalterin des in Bosnien-Herzegowina zum Verkehr zugelassenen Reisebusses mit dem amtlichen Kennzeichen XY. Dieser Bus war im Linienverkehr zwischen D. (Bosnien-Herzegowina) und E. (Schweden) eingesetzt. Die…
…2019 keine Berücksichtigung fanden. Mit Ersuchen um Ergänzung vom 26. August 2020 wurden folgende Ergänzungspunkte angeführt: "Im Rahmen Ihrer beruflichen Fahrtätigkeit im Linienverkehr beantragen Sie Tagesgelder (Spesen) als Werbungskosten zu berücksichtigen. Wird ein Ort/eine Gegend über einen längeren Zeitraum fortlaufend bzw. regelmäßig wiederkehrend bereist…
…durch die Einräumung der Möglichkeit, dass Fahrer, Lenker, Kontrollore und Werkstättenpersonal eines öffentlichen Linienverkehrsunternehmens bei Erwerb des Dienstausweises gegen einen monatlichen Beitrag pro Mitarbeiter von EUR 12,50 (2005, 2006 und 1-5/2007) bzw. EUR 14,30 (6-12/2007, 2008 und 1-3…
…Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Der Beschwerdeführer (im Folgenden mit Bf. bezeichnet) erzielt als Berufskraftfahrer im Linienverkehr Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und machte bei der Einreichung der Einkommensteuer-Erklärung 2016 u.a. Aufwendungen für Gewerkschaftsbeiträge iHv EUR 110,00 geltend, obgleich…
…sich um vorweggenommene Betriebsausgaben 2019 handle. Denn der Umstand, dass zuerst durch Corona und dann durch seine intensive Beanspruchung im Dienstverhältnis im Linienverkehr nur einmal selbständige Einkünfte erzielt werden hätten können, könne nicht rückwirkend als Begründung dafür herangezogen werden, dass er diese Erwerbstätigkeit nicht zielstrebig…
…26 Z 4 zu berücksichtigen sind, die für eine Außendiensttätigkeit (zB Kundenbesuche, Patrouillendienste, Servicedienste), Fahrtätigkeit (zB Zustelldienste, Taxifahrten, Linienverkehr, Transportfahrten außerhalb des Werksgeländes des Arbeitgebers), Baustellen- und Montagetätigkeit außerhalb des Werksgeländes des Arbeitgebers, Arbeitskräfteüberlassung nach dem Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, BGBl. Nr. 196/1988, oder eine vorübergehende Tätigkeit…
…vom 01.01.2021 bis zum 11.12.2021 bei der ***1*** und vom 12.12.2021 bis zum 31.12.2021 bei der ***2*** nichtselbständig als Fahrer im Linienverkehr tätig. Laut der mit "Nacht- und Sonntagszulagen und Vergütungen" betitelten Bestätigung der Arbeitgeberin des Bf…
…Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Die Beschwerdeführerin (im Folgenden mit Bf. bezeichnet) betreibt als Linienverkehrsunter-nehmen U-Bahn-, Straßenbahn- und Autobuslinien in ***3*** im Linienverkehr. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung für die Jahre 2005 bis 2008, einer Umsatzsteuernachschau für den Zeitraum 2009 bis 2011, einer abgabenbehördlichen Prüfung…
…Beilagen) mitbenützt: Betriebsliegenschaft in Stadt samt Gebäude, Büro- und Betriebsausstattung und Werkzeugen. Diese Hilfseinrichtungen werden jeweils insoweit mit Priorität für den Linienverkehr und mit der restlichen Kapazität für die übrigen Teilbetriebe verwendet, als in Stoßzeiten die Fahrzeuge des VB bevorzugt abgefertigt werden. (3) Zum VB…
…belangte Behörde sachverhaltsmäßig damit, dass die Transportleistungen im "Linienverkehr Deutschland - Graz" im Widerspruch dazu in den Rechnungen als "Zustellungen und Abholungen in Slowenien" bezeichnet wurden (siehe vierter Absatz der "rechtlichen Würdigung" auf Seite 4 des Berichts über das Ergebnis der Außenprüfung). Dabei hat es die…
…hätte. Er sei zu diesem Zeitpunkt schon in Pension gewesen. II.) Sachverhalt und Beweiswürdigung: Der Abgabepflichtige war bis 30. September 2011 bei der Arbeitgeber_1 als Busfahrer im Linienverkehr in Ort_A beschäftigt (Lenker eines Busbezeichnung_A mit 25 Sitz- und 31 Stehplätzen; Gesamtlänge 10m)…
…327,81 € gekommen ist. Zu den strittigen Verpflegungsmehraufwendungen wurde in der Begründung ausgeführt, wenn die Fahrtätigkeit auf (nahezu) gleichbleibenden Routen, ähnlich einem Linienverkehr erfolge, begründe das Fahrzeug den Mittelpunkt der Tätigkeit. Da dies für die vom Bf befahrenen Routen zutreffe, könnten keine Tagesdiäten berücksichtigt…
… 26 Z 4 zu berücksichtigen sind, die für eine - Außendiensttätigkeit (zB Kundenbesuche, Patrouillendienste, Servicedienste), - Fahrtätigkeit (zB Zustelldienste, Taxifahrten, Linienverkehr, Transportfahrten außerhalb des Werksgeländes des Arbeitgebers), - Baustellen- und Montagetätigkeit außerhalb des Werksgeländes des Arbeitgebers, - Arbeitskräfteüberlassung nach dem Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, BGBl. Nr. 196/1988, oder eine - vorübergehende Tätigkeit…
… 26 Z 4 zu berücksichtigen sind, die für eine - Außendiensttätigkeit (zB Kundenbesuche, Patrouillendienste, Servicedienste), - Fahrtätigkeit (zB Zustelldienste, Taxifahrten, Linienverkehr, Transportfahrten außerhalb des Werksgeländes des Arbeitgebers), - Baustellen- und Montagetätigkeit außerhalb des Werksgeländes des Arbeitgebers, - Arbeitskräfteüberlassung nach dem Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, BGBl. Nr. 196/1988, oder eine - vorübergehende Tätigkeit…
…die für eine - Außendiensttätigkeit (z.B. Kundenbesuche, Patrouillendienste Servicedienste), - Fahrtätigkeit (z.B. Zustelldienste, Taxifahrten, Linienverkehr, Transportfahrten außerhalb des Werkgeländes des Arbeitgebers), - Baustellen- und Montagetätigkeiten außerhalb des Werkgeländes des Arbeitgebers, - Arbeitskräfteüberlassung nach dem Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, BGBl. Nr. 196/1988, oder eine, - vorübergehende Tätigkeit an einem Einsatzort in…
…26 Z 4 zu berücksichtigen sind, die für eine Außendiensttätigkeit (zB Kundenbesuche, Patrouillendienste, Servicedienste), Fahrtätigkeit (zB Zustelldienste, Taxifahrten, Linienverkehr, Transportfahrten außerhalb des Werksgeländes des Arbeitgebers), Baustellen- und Montagetätigkeit außerhalb des Werksgeländes des Arbeitgebers, Arbeitskräfteüberlassung nach dem Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, BGBl. Nr. 96/1988, oder eine vorübergehende Tätigkeit…
… 26 Z 4 zu berücksichtigen sind, die für eine - Außendiensttätigkeit (zB Kundenbesuche, Patrouillendienste, Servicedienste), - Fahrtätigkeit (zB Zustelldienste, Taxifahrten, Linienverkehr, Transportfahrten außerhalb des Werksgeländes des Arbeitgebers), - Baustellen- und Montagetätigkeit außerhalb des Werksgeländes des Arbeitgebers, - Arbeitskräfteüberlassung nach dem Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, BGBl. Nr. 196/1988 , oder eine - vorübergehende Tätigkeit…
… 26 Z 4 zu berücksichtigen sind, die für eine - Außendiensttätigkeit (zB Kundenbesuche, Patrouillendienste, Servicedienste), - Fahrtätigkeit (zB Zustelldienste, Taxifahrten, Linienverkehr, Transportfahrten außerhalb des Werksgeländes des Arbeitgebers), - Baustellen- und Montagetätigkeit außerhalb des Werksgeländes des Arbeitgebers, - Arbeitskräfteüberlassung nach dem Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, BGBl. Nr. 196/1988, oder eine - vorübergehende Tätigkeit…