…Die Fakturierung gegenüber der Gesellschaft sei im gegebenen Zusammenhang belanglos. Dem Gesellschafter wiederum stehe der Vorsteuerabzug nicht zu, weil dieser der bloßen Leistungsvereinigung wegen nicht unternehmerisch tätig werde. Dem Gesellschafter könne auch nicht die Unternehmereigenschaft der Gesellschaft zugerechnet werden. Anders würde es sich dann verhalten…
…in Übereinstimmung mit den Feststellungen der Betriebsprüfung mit der Begründung verneint, dem Bf. stünde als Gesellschafter kein Vorsteuerabzug zu, weil er mit der bloßen Leistungsvereinigung nicht unternehmerisch tätig werde. In Abweichung dazu befand der unabhängige Finanzsenat, dass ein Vorsteuerabzug zu gewähren sei, weil der Bf…
…für die Begründung eines Leistungsaustausches kein Raum bleibe (Hinweis auf Achatz/Mang/Lindinger, aaO). Es liege somit eine nicht steuerbare Leistungsvereinigung und kein Leistungsaustausch vor. 13. Die interpretative Reduzierung des für die Annahme eines Betriebes gewerblicher Art zwingenden Erfordernisses einer selbständigen Einrichtung iSd § 2 Abs…
…VwGH 25.11.2015, 2013/13/0017). 58. Im Beschwerdefall stehen die Leistungen des *KPZ* den Kostenersätzen der Gemeinden und anderen Einrichtungen als Gegenleistungen gegenüber. Weshalb hier eine bloße Leistungsvereinigung und kein Leistungsaustausch vorliegen soll, ist für das Bundesfinanzgericht nicht nachvollziehbar. 59. Gemäß § 4 Abs…
…27.9.2001, C-16/00, Cibo Participations SA). Kein Leistungsaustausch, sondern eine nicht steuerbare Leistungsvereinigung liegt hingegen vor, wenn der Gesellschafter seine Leistung als Gesellschafterbeitrag erbringt und hierfür eine Abgeltung bloß durch Beteiligung am laufenden Gesellschaftserfolg erhält (vgl. VwGH 13.9.2018, Ra 2016…
…27.9.2001, C-16/00, Cibo Participations SA). Kein Leistungsaustausch, sondern eine nicht steuerbare Leistungsvereinigung liegt hingegen vor, wenn der Gesellschafter seine Leistung als Gesellschafterbeitrag erbringt und hierfür eine Abgeltung bloß durch Beteiligung am laufenden Gesellschaftserfolg erhält (vgl. VwGH 13.9.2018, Ra 2016…
…27.9.2001, C-16/00, Cibo Participations SA). Kein Leistungsaustausch, sondern eine nicht steuerbare Leistungsvereinigung liegt hingegen vor, wenn der Gesellschafter seine Leistung als Gesellschafterbeitrag erbringt und hierfür eine Abgeltung bloß durch Beteiligung am laufenden Gesellschaftserfolg erhält (vgl. VwGH 13.9.2018, Ra 2016…
…27.9.2001, C-16/00, Cibo Participations SA). Kein Leistungsaustausch, sondern eine nicht steuerbare Leistungsvereinigung liegt hingegen vor, wenn der Gesellschafter seine Leistung als Gesellschafterbeitrag erbringt und hierfür eine Abgeltung bloß durch Beteiligung am laufenden Gesellschaftserfolg erhält (vgl. VwGH 13.9.2018, Ra 2016…
…Für die Nutzungsüberlassung erhalte die GmbH seit 2005 ein umsatzabhängiges Überlassungs- und Nutzungsentgelt vom "gemeinsamen Nutzer" - dem gemeinnützigen Verein. Des Weiteren seien lediglich Agenden zur Leistungsvereinigung festgelegt worden. Die Jahresspielgebühren mit der Unterteilung Gold, Silber und Bronze würden ausschließlich vom gemeinnützigen Verein vorgeschrieben und eingehoben…
…etwa bei der Werklieferung einer ARGE - eine gewisse Dauer erforderlich ist. Die Mitglieder der ARGE bleiben daneben selbst Unternehmer. Beziehungen zwischen der ARGE und ihren Mitgliedern sind nach den allgemeinen Kriterien als Leistungsaustausch oder Leistungsvereinigung zu beurteilen (VwGH 25.2.2009, 2006/13/0128; vgl…
…Gesellschafter-Geschäftsführer einer Personengesellschaft ist nicht Unternehmer; seine Leistungen werden in Ausübung einer gesellschaftsrechtlichen Funktion erbracht und bewirken keinen Leistungsaustausch, sondern eine Leistungsvereinigung. Die Rechtsform des Gesellschafter-Geschäftsführers ist hiebei nicht maßgebend (zB VwGH 13.12.1977,1550/77, betreffend die Geschäftsführung durch eine Komplementär…
…Tochter- oder Schwestergesellschaften Leistungen erbracht werden, handelt es sich nicht um klassische "Leistungserbringung", sondern um sog. "Leistungsvereinigung". Und damit ist noch überhaupt nicht bestimmt, ob diese Leistungen dem körperlichen oder dem unkörperlichen Bereich zuzuordnen sind. 2.2.2.1. "Finanzierung" als unkörperliches Wirtschaftsgut Das Finanzamt…
…1996, Rs C-155/94 “Wellcome Trust“). Der Gesellschafter-Geschäftsführer einer Personengesellschaft ist nicht Unternehmer; seine Leistungen werden in Ausübung einer gesellschaftsrechtlichen Funktion erbracht und bewirken keinen Leistungsaustausch, sondern eine Leistungsvereinigung. Die Rechtsform des Gesellschafter-Geschäftsführers ist hierbei nicht maßgebend (zB VwGH 13. 12. 1977…
…1996, Rs C-155/94 “Wellcome Trust“). Der Gesellschafter-Geschäftsführer einer Personengesellschaft ist nicht Unternehmer; seine Leistungen werden in Ausübung einer gesellschaftsrechtlichen Funktion erbracht und bewirken keinen Leistungsaustausch, sondern eine Leistungsvereinigung. Die Rechtsform des Gesellschafter-Geschäftsführers ist hierbei nicht maßgebend (zB VwGH 13. 12. 1977…
…die keinen Leistungsaustausch, sondern eine Leistungsvereinigung bewirkt. Die Vorsteuer in Höhe von S 70.000,00 je Jahr wird nicht anerkannt. Aufgrund der Feststellungen der BP ergeben sich folgende Vorsteuerbeträge. | | 1993 | 1994 | 1995 | Vorsteuer lt. Erkl. | 1.824.728…
…den Status einer GesbR. Umsatzsteuerrechtlich kommt Ihnen Unternehmereigenschaft zu, wenn sie nach außen auftreten. Die Mitglieder der ARGE bleiben daneben selbst Unternehmer. Beziehungen zwischen der ARGE und ihren Mitgliedern sind nach den allgemeinen Kriterien als Leistungsaustausch oder Leistungsvereinigung zu beurteilen (Ruppe, Umsatzsteuergesetz, Kommentar, 3. Auflage…
…Dem Gesellschafter kann nicht die Unternehmereigenschaft der Gesellschaft zugerechnet werden (BFH 9.3.1989, BStBl II 580). Ist in der Überlassung eines Wirtschaftsgutes ein Gesellschafterbeitrag zu sehen, liegt Leistungsvereinigung vor; gleiches gilt, wenn der Gesellschafter das Sonderbetriebsvermögen unentgeltlich zur Verfügung stellt (Ruppe/Achatz, UStG 4 …
…den Status einer GesbR. Umastzsteuerrechtlich kommt Ihnen Unternehmereigenschaft zu, wenn sie nach außen auftreten. Die Mitglieder der ARGE bleiben daneben selbst Unternehmer. Beziehungen zwischen der ARGE und ihren Mitgliedern sind nach den allgemeinen Kriterien als Leistungsaustausch oder Leistungsvereinigung zu beurteilen (Ruppe, Umsatzsteuergesetz, Kommentar, 3. Auflage…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.a Karin Peherstorfer P LL.M in der Beschwerdesache Bf., AdresseBf., über die Beschwerde vom 2.10.2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 6.9.2012 betreffend Einkommensteuer 2008 zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.a Karin Peherstorfer P LL.M in der Beschwerdesache Bf.in, AdresseBf.in, über die Beschwerde vom 3.10.2012 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Linz vom 6.9.2012 betreffend Einkommensteuer…