… 186, Tz. 3)." Eines der maßgebenden Wesensmerkmale des Pflegekindschaftsverhältnisses ist dabei die eindeutige Lebensschwerpunktverlagerung des Kindes zu den Pflegeeltern, wobei sich diese in der Aufnahme des Kindes in den Haushalt der Pflegeeltern auf nicht bloß vorübergehende Dauer ausdrückt (vgl. Hebenstreit/Lenneis/Reinalter in Lenneis/Wanke…
…in Österreich die Schule und hat sich sowohl in den Schul- als auch Gemeindeverband gut eingegliedert. Es fand somit im August 2010 eine eindeutige Lebensschwerpunktverlagerung weg von den in der Slowakei lebenden Eltern hin zum Beschwerdeführer nach Österreich statt, was ein Wesensmerkmal eines Pflegekindschaftsverhältnis ist…
…Pflegeperson tatsächlich die Pflege des Kindes übertragen werde und sie diese Aufgabe in überwiegendem Ausmaß selbst erfüllte. Es müsse eine eindeutige Lebensschwerpunktverlagerung des Kindes zu den Pflegeeltern vorliegen, wobei sich diese Verlagerung im Wechsel in den Haushalt der Pflegeeltern auf nicht bloß vorübergehende Dauer ausdrücke…
…Kinder, welche für bestimmte oder unbestimmte Zeit in Pflege genommen werden. Familienbeihilfe kann auch bei einem nur vorübergehenden Pflegschaftsverhältnis gewährt werden. Es muss allerdings eine eindeutige Lebensschwerpunktverlagerung des Kindes zu den Pflegeleltern, die sich im Wechsel des Kindes in den Haushalt der Pflegeltern ausdrückt, vorliegen…
…welche für bestimmte oder unbestimmte Zeit in Pflege genommen werden. Familienbeihilfe (FB) kann auch bei einem nur vorübergehenden Pflegschaftsverhältnis gewährt werden. Es muss allerdings eine eindeutige Lebensschwerpunktverlagerung des Kindes zu den Pflegeeltern, die sich im Wechsel des Kindes in den Haushalt der Pflegeeltern ausdrückt, vorliegen…
…Pflege der Kinder übertragen ist und sie diese Aufgabe in überwiegendem Ausmaß selber erfüllen. Auch das Pflegekindschaftsverhältnis iSd ABGB weist als Wesensmerkmal die eindeutige Lebensschwerpunktverlagerung des Kindes zu den Pflegeeltern auf, wobei sich diese Verlagerung im Wechsel des Kindes in den Haushalt der Pflegeeltern auf…
… OGH 14.12.2011, 3Ob165/11b). Das Pflegekindschaftsverhältnis iSd ABGB weist als Wesensmerkmal die eindeutige Lebensschwerpunktverlagerung des Kindes zu den Pflegeeltern auf, wobei sich diese Verlagerung im Wechsel des Kindes in den Haushalt der Pflegeeltern auf nicht bloß vorübergehende Dauer ausdrückt (siehe dazu auch FLAG…
…Auflage, § 186 Tz 1). Eines der maßgebenden Wesensmerkmale des Pflegekindschaftsverhältnisses iSd ABGB ist die eindeutige Lebensschwerpunktverlagerung des Kindes zu den Pflegeeltern, wobei sich diese Verlagerung im Wechsel des Kindes in den Haushalt der Pflegeeltern auf nicht bloß vorübergehende Dauer ausdrückt (siehe in Lenneis/Wanke, aaO…
… OGH 14.12.2011, 3Ob165/11b) Das Pflegekindschaftsverhältnis iSd ABGB weist als Wesensmerkmal die eindeutige Lebensschwerpunktverlagerung des Kindes zu den Pflegeeltern auf, wobei sich diese Verlagerung im Wechsel des Kindes in den Haushalt der Pflegeeltern auf nicht bloß vorübergehende Dauer ausdrückt. Allerdings ergibt sich bereits…
…Pflege der Kinder übertragen ist und sie diese Aufgabe in überwiegendem Ausmaß selber erfüllen. Auch das Pflegekindschaftsverhältnis iSd ABGB weist als Wesensmerkmal die eindeutige Lebensschwerpunktverlagerung des Kindes zu den Pflegeeltern auf, wobei sich diese Verlagerung im Wechsel des Kindes in den Haushalt der Pflegeeltern auf…
…3 Ob 165/11b). Ein Pflegekindschaftsverhältnis iSd § 186 ABGB weist als Wesensmerkmal die eindeutige Lebensschwerpunktverlagerung des Kindes zu den Pflegeeltern (Pflegepersonen) auf, wobei sich diese Verlagerung im Wechsel des Kindes in den Haushalt der Pflegeeltern (Pflegepersonen) auf nicht bloß vorübergehende Dauer ausdrückt (Aigner/Lenneis in…
…Pflege der Kinder übertragen ist und sie diese Aufgabe in überwiegendem Ausmaß selber erfüllen. Auch das Pflegekindschaftsverhältnis iSd ABGB weist als Wesensmerkmal die eindeutige Lebensschwerpunktverlagerung des Kindes zu den Pflegeeltern auf, wobei sich diese Verlagerung im Wechsel des Kindes in den Haushalt der Pflegeeltern auf…
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Peter Bilger in der Beschwerdesache Bf., gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 30. August 2011 betreffend Einkommensteuer 2010 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine Revision beim…
Innrain 32 6020 Innsbruck www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter in der Beschwerdesache des Beschwerdeführer, vertreten durch Steuerberater, gegen die Bescheide des Finanzamtes betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2007 bis 2009 sowie Vorauszahlung an Einkommensteuer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Martina Salzinger in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 12. März 2014 gegen den Bescheid des ***1*** vom 14. Februar 2014 betreffend Rückforderung zu Unrecht bezogener Beträge an Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch Richter in der Beschwerdesache Bf., über die Beschwerde vom 27.10.2011 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt FA vom 05.10.2011 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2008 zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Pavlik über die Beschwerde (vormals Berufung) des Bf., vertreten durch PWC, 1030 Wien, Erdbergstraße 200, vom 17.09.2012, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10, vom 30.08.2012, betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Peter Bilger in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr1***, vertreten durch die Mag. Rainer Rangger Steuerberatungs GmbH, Bonigstraße 11, 6923 Höchst, über die Beschwerde vom 22. Juli 2018 gegen die Bescheide des Finanzamtes Bregenz (nunmehr…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. W in der Beschwerdesache des Bf., Gde X, W-Straße-xx, über die Beschwerde vom 26. Juni 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Y, GDe Y, S-Straße-yy, vom 31. Mai 2017 betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache BF, über die Beschwerde vom 09.05.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Gmunden Vöcklabruck vom 06.04.2017 zu VNR, mit dem Beträge an Familienbeihilfe, Ausgleichszahlungen gemäß § 4…