…4 B-VG nicht zulässig. Entscheidungsgründe Strittig ist, ob der Beschwerdeführer (Bf.) im Streitjahr in Österreich oder in der Schweiz den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen hatte und wo er daher ansässig war. Der Bf. ist österreichischer Staatsbürger und ist seit 1997 ohne Unterbrechung mit seiner Ehegattin…
…bei zeitlich befristeten beruflichen Aufenthalten in den USA u. a. die Ansicht vertreten, dass der Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich verblieben ist, dies, obwohl die Familie mitgezogen ist. Begründet eine Person in einem Staat eine Wohnstätte, ohne ihre im anderen Staat schon bestehende Wohnstätte aufzugeben…
…In diesem Zusammenhang wurde erstmalig vorgebracht, dass die Beschwerdeführerin den Mittelpunkt der Lebensinteressen seit vielen Jahren in Deutschland habe und der Wohnsitz ihres Lebensgefährten in ***Bf1-Adr*** maximal dreimal jährlich genutzt werde. 5. Am 11.3.2026 legte das Finanzamt die Beschwerde vor und beantragte…
…1 2.2018 Beschwerde g egen den angefo chtenen Bescheid und brachte im Wesentlichen vor, ihr Mittelpunkt der Lebensinteressen sei in Italien gelegen und Österreich habe kein Besteuerungsrecht über die laufenden Bezüge gehabt. Der zuvor übermittelte (und dem angefochtenen Bescheid zugrunde gelegte) Lohnzettel L24 sei…
…November 2023 und Kontoauszüge von Ihnen seit Jänner 2022 vorzulegen. Diese Unterlagen wurden nicht nachgereicht." Anspruch auf Familienbeihilfe habe, wer den Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich habe für ein Kind, das sich ständig in Österreich aufhalte. Die Voraussetzungen für den Bezug der Familienbeihilfe seien vom…
…bfP ua von seinen Unterhaltszahlungen lebt. Insbesondere der Nachweis, dass von Ungarn keine Familienleistungen an die bfP ausbezahlt werden, lassen das Vorbringen, dass sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich und nicht in Ungarn befindet, glaubhaft erscheinen. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I…
…gesetzten Frist nicht nachgekommen sind, wird dies im Rahmen der freien Beweiswürdigung als Anzeichen dafür gewertet, dass der Mittelpunkt der Lebensinteressen sich weiterhin in Österreich befindet. Daher wurden die Einkünfte von August bis Dezember in Schätzungswege gemäß § 184 BAO steuerlich erfasst. Im Zuge der Erledigung…
…August 2020 der Stiefvater des Beschwerdeführers. Der Beschwerdeführer ist sowohl in Österreich als auch im Fürstentum Liechtenstein ansässig. Für die Beurteilung der Frage, in welchem der beiden Staaten der Beschwerdeführer seinen Mittelpunkt der Lebensinteressen hat, ist auf das Gesamtbild seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse abzustellen…
…einen Wohnsitz. Er habe auch seinen Hauptwohnsitz am 3. Mai 2012 von ***G*** in die Schweiz verlegt. Er sei alleinstehend und sein Mittelpunkt der Lebensinteressen liege in der Schweiz. Die Schweiz habe daher das alleinige Besteuerungsrecht seiner Einkünfte, insbesondere der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Eine…
…Lebenspartnerschaft zu Frau ***A*** vorgelegen habe, siehe Ausführungen weiter oben. Auch dem Einwand des Finanzamtes, dass die Feststellung, dass ein Mittelpunkt der Lebensinteressen in der Schweiz vorgelegen sei, eine Wertung des Sachverhaltes darstelle, ist grundsätzlich zuzustimmen, jedoch kommt der Schilderung des Sachverhaltes Gewicht zu. Für…
…die Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Vaters der Hauptgrund für die Rückkehr nach Österreich darstellte. Es wird vorgebracht, dass der Mittelpunkt seiner Lebensinteressen in Staaten verlegt worden ist, in denen der Beschwerdeführer aus persönlichen Bekanntschaften bzw. aufgrund von geringen Lebenskosten sein Auslangen gefunden habe (Erstaufenthalt Korea…
…verwies die beschwerdeführende Partei im Wesentlichen auf den § 103 EStG und die aus ihrer Meinung nach dadurch gegebene Abzugsfähigkeit der Aufwendungen. Der Mittelpunkt der Lebensinteressen sei zwar in Österreich, aber nach genannter Bestimmung wären die Aufwendungen abzugsfähig. Begehrt werden somit die in der Beschwerdevorentscheidung nicht…
…bzw in welchem Staat der Beschwerdeführer in diesem Zeitraum den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen hatte. Sachverhalt Der Beschwerdeführer war von 1.2.2017 bis 31.1.2019 aufgrund einer befristeten Entsendung seines österreichischen Arbeitgebers für ein US-amerikanische Unternehmen tätig und übersiedelte zu diesem Zweck mit…
…sich aus der Mitteilung vom 21.9.2021 entnehmen lässt." Auf Grund eines weiteren Anspruchsüberprüfungsschreibens vom 28.06.2022 betr. den Mittelpunkt der Lebensinteressen der Beschwerdeführerin und dem ständigen Aufenthalt ihrer Kinder teilte sie im Schreiben vom 26.08.2022 Folgendes mit: "Mein Mann, ***4***…
…Tag für Tag mit seiner Familie lebt. Daraus folgt, dass der Mittelpunkt der Lebensinteressen einer verheirateten Person - bei gemeinsamer Haushaltsführung - regelmäßig am Ort des Aufenthaltes ihrer Familie zu finden sein wird (VwGH 18.1.1996, 93/15/0145). Bei Bestehen mehrerer Wohnsitze sind die auf…
…bringt vor, an der Adresse 1140 Wien, ***15*** gemeldet gewesen zu sein und dort auch tatsächlich gewohnt zuhaben. Eine Person kann nach der geltenden Rechtsprechung zwar mehrere Wohnsitze haben, jedoch nur einen Mittelpunkt der Lebensinteressen iSd § 2 Abs. 8 FLAG (vgl. VwGH 18.1.1996…
…In- als auch im Ausland einen Wohnsitz haben, nur dann einen FB-Anspruch, wenn sie den Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich haben und sich die Kinder ständig im Bundesgebiet aufhalten. Der Lebensmittelpunkt liege in dem Staat, zu dem die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen bestehen…
…dass der Name der Bf. an Türschild und Postkasten der Eigentumswohnung in ***Stadt2*** angebracht gewesen sei, besage noch nicht, dass sich auch der Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen hier befunden habe. Ad 3. Finanzielle Unterstützung Die Bf. habe keine finanzielle Unterstützung erhalten. Ihre Mutter habe eine Pension…
…Mai 2017 führte der Beschwerdeführer aus, im Veranlagungsjahr 2016 in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig gewesen zu sein, jedoch den Mittelpunkt der Lebensinteressen bis 31. Juli 2016 in der Tschechischen Republik und im Anschluss ab 1. August 2016 in Slowenien gehabt zu haben. Mit Bescheid vom 21…
…8 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG), BGBl 1967/376 idgF., ausgeführt, die Bf habe ihren Mittelpunkt der Lebensinteressen nicht in Österreich und damit keinen FB-Anspruch. Der Ehemann lebe ständig in der Türkei, wo sich die Bf samt Tochter häufig aufhalte, weshalb die engste persönliche Beziehung in…