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BFG RV/5101083/2017Vermietung einer Eigentumswohnung durch Person ohne Wohnsitz im Inland
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.11.2018

…Einnahmen von 366 € monatlich, die in Anbetracht der Ansässigkeit der Bf (in Deutschland) gem. Art. 6 DBA-Deutschland von Österreich als Lagestaat besteuert werden dürften. Da sich auf Grund des Hinzurechnungsbetrages von 9.000,00 € gem. § 102 Abs. 3 EStG 1988 bei beschränkter…

BFG RV/5100407/20231. Besteuerungsrecht an Beteiligungserträgen eines Landwirtes mit einem Stammhaus in Österreich und einer Landwirtschaft in Ungarn 2. Statische oder dynamische Interpretation des DBA Österreich Ungarn 3. Fremdübliche Dokumentation der Übertragung einer Beteiligung vom österreichischen Stammhaus in die ungarische Betriebsstätte
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.05.2025Teil 2/5

…sei, wenn die Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens im Vordergrund stehen würden. Dadurch werde dem Lagestaat des GuB auch dann das Besteuerungsrecht eingeräumt, wenn er über keine Betriebsstätte iSd Art 5 verfüge und es werde dadurch infolge der Steuerfreistellung im Ansässigkeitsstaat eine Benachteiligung vermieden…

BFG RV/5100407/20231. Besteuerungsrecht an Beteiligungserträgen eines Landwirtes mit einem Stammhaus in Österreich und einer Landwirtschaft in Ungarn 2. Statische oder dynamische Interpretation des DBA Österreich Ungarn 3. Fremdübliche Dokumentation der Übertragung einer Beteiligung vom österreichischen Stammhaus in die ungarische Betriebsstätte
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.05.2025Teil 5/5

…Ungarn eingeschränkt wird. Hinsichtlich der Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen (hier aus LuF) ergibt sich aus Art 6 DBA Ungarn, dass dem Lagestaat das Besteuerungsrecht zugewiesen wird. Hinsichtlich der Geschäftsführerbezüge liegen unter Art 14 DBA Ungarn fallende Einkünfte aus sonstiger selbständiger Tätigkeit vor, die aufgrund der…

BFG RV/1100485/2017Vorliegen eines Hinterziehungstatbestandes im Sinne des § 207 Abs. 2 BAO bei nicht erklärten inländischen Mieteinkünften durch eine nicht im Inland wohnhafte Person
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.02.2021

…wäre es an der Bf. gelegen in Erfüllung ihrer abgabenrechtlichen Offenlegungspflicht den Sachverhalt hinsichtlich steuerrechtlicher Folgen, sei es mit dem Finanzamt oder mit einem steuerlichen Vertreter, im Lagestaat des Grundstückes bzw. ihrer Vermietung, also in Österreich, abzuklären. Die Steuerpflichtige hat jedoch laut eigenen Angaben eine…

BFG RV/7101426/2016Erwerb sanierungsbedürftiger Eigentumswohnungen - Bauherrenproblematik
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis17.04.2020Teil 2/2

…dass Art. 6 DBA-Deutschland (2000) das Besteuerungsrecht für Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen und damit der gegenständlichen Eigentumswohnungen dem Lagestaat Deutschland zuweist. Gemäß Artikel 23 Abs 2 lit b DBA-Deutschland (2000) nimmt die Republik Österreich diese Einkünfte oder dieses Vermögen von der Besteuerung aus…

BFG RV/7100308/2013Sur-Place-Personal der brasilianischen Botschaft in Wien
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.11.2017

…völlig klar erscheint der in der geschätzten Verbalnote angeführte Ausdruck „private Finanzinvestitionen“. Sollten damit Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von in Österreich gelegenem unbeweglichen Vermögen gemeint sein, so hat Österreich als Lagestaat gemäß Art. 6 DBA jedenfalls ein Besteuerungsrecht (Brasilien hat nach Art. 23 Abs…

BFG RV/5100407/20231. Besteuerungsrecht an Beteiligungserträgen eines Landwirtes mit einem Stammhaus in Österreich und einer Landwirtschaft in Ungarn 2. Statische oder dynamische Interpretation des DBA Österreich Ungarn 3. Fremdübliche Dokumentation der Übertragung einer Beteiligung vom österreichischen Stammhaus in die ungarische Betriebsstätte
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.05.2025Teil 4/5

…4 (iZm Einkünften aus unbeweglichen Vermögen) wird festgehalten, dass das Besteuerungsrecht des Lagestaates Vorrang vor anderen Besteuerungsrechten hat und dies auch dann gilt, wenn im Rahmen eines Unternehmens oder einer nichtgewerblichen Tätigkeit die Einkünfte nur mittelbar aus unbeweglichem Vermögen herrühren. Aus der Kommentierung des Art…