…eingetreten ist. Es liegt deshalb vorrangig beim Beschwerdeführer/bei der Beschwerdeführerin, den behaupteten Sachverhalt (= eingetretene Erwerbsunfähigkeit VOR dem 21. Lj.) zweifelsfrei nachzuweisen (siehe zB UFS 15.6.2005, RV/0687-W/05). 4. Bei Antragstellung (Eigenanträge auf erhöhte Familienbeihilfe) im Jänner und März 2021…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter D in der Beschwerdesache S.A., über die Beschwerde vom 31.01.2019 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 4/5/10 vom 24.01.2019, betreffend erhöhte Familienbeihilfe ab September 2013 bis…
…Sozialministeriumsservice am 16.06.2015 erstellte, wird ausgeführt: „Grad der Behind.: 80% ab 01.06.2012 50% ab 01.04.2003 dauernd erwerbsunfähig: ja vor 18. Lj.: nein vor 21. Lj.: nein Nachuntersuchung vorauss. weitere 3 Jahre: ja Stellungnahme: GDB: von Letztgutachten November 2012, Dr…
…Dezember 1969, stellte am 9.9.2015 den Eigenantrag auf Zuerkennung der Familienbeihilfe "ab 09/2010" sowie auf den Erhöhungsbetrag zur Familienbeihilfe wegen erheblicher Behinderung, nämlich "Drogenabhängig (ab meinem 14. Lj.), Psyche, Depression …", dies ab Eintritt der erheblichen Behinderung (= rückwirkend maximal 5 Jahre…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Siegfried Fenz in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***Vertreter***, über die Beschwerde vom 9. Jänner 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 12. Dezember 2024 betreffend Familienbeihilfe ab 09.2021, Steuernummer…
Änderung der Positionsnummer gemäß aktuellem fachärztlichen Befund, Intelligenzminderung fachärztlich nicht mehr angeführt GdB liegt vor seit: 09/2014 Begründung - GdB liegt rückwirkend vor: Gemäß SV-GA FÄ ***1*** seit 09/2014 (Der Bf.) ist voraussichtlich dauernd außerstande, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen: JA Dies…
…wird daher gebeten, frühere bzw. den Zeitraum vor dem 21. Lj. des Bf betreffende Nachweise - wie Befunde, Arztberichte zu Klinikaufenthalten etc. - dem Bundesfinanzgericht zur Weiterleitung an das SMS vorzulegen." Zugleich wurden zwecks Wahrung des Parteiengehörs die beiden SMS-Gutachten vom 3./13.11.2022 und…
…darauf ziehen, zu welchem Zeitpunkt eine erhebliche Behinderung eingetreten ist. Es liegt deshalb vorrangig beim Beschwerdeführer/der Beschwerdeführerin, den behaupteten Sachverhalt (= eingetretene Erwerbsunfähigkeit VOR dem 21. Lj.) zweifelsfrei nachzuweisen (siehe zB UFS-Erkenntnis v. 15.6.2005, RV/0687-W/05). 4. Bei Antragstellung…
…aus den bezughabenden Gesetzesbestimmungen. Hinsichtlich der Frage, ob noch vor dem 21. Lj. eine "voraussichtlich dauernde Erwerbsunfähigkeit" eingetreten war, ist das BFG an die Bescheinigungen (gutachterlichen Feststellungen) des Sozialministeriumservice gebunden und liegt insofern keine zu lösende Rechtsfrage von "grundsätzlicher Bedeutung" vor. Eine Revision ist daher…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***RIS*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 15. Juni 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 1. Juni 2022 betreffend Familienbeihilfe 05.2022 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: Die Beschwerde…
…Beschwerdebegehren der Bf. nichts gewonnen werden kann, zumal die familienbeihilfenrechtliche Frage über einen allfälligen Bezug von Familienbeihilfe nach dem 24. Lebensjahr (Lj) in der damaligen Entscheidung des Bundesfinanzgerichts nicht Sache war. Weiters wird auf den Vorhaltscharakter der o.a. Beschwerdevorentscheidung hingewiesen. Die Bf. hat keinen…
…die von Ihnen angesprochenen, den Zeitraum vor dem 21. Lj. betreffenden Nachweise (Unterlagen/Befunde etc.) dem Bundesfinanzgericht zur Weiterleitung vorzulegen. …" Um Stellungnahme und Beibringung der erbetenen Unterlagen bis zum 10.6.2022 wurde ersucht. b) Das mit RSb-Rückschein an die Bf unter der…
…worden sei, da es sich beim Arbeitsplatz bis zumindest dem 25. Lebensjahr (Lj.) des Bf um einen geförderten Arbeitsplatz gehandelt habe, und dieses Vorbringen des Bf demnach im Befundergebnis des SVGA vom 31.10.2019 laut Aktenlage berücksichtigt wurde. Da die beiden angeführten Gutachten, insbesondere…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***RI*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Josef Koller, Herrenstraße 9, 4320 Perg, und VertretungsNetz - Erwachsenenvertretung, Patientenanwaltschaft, Bewohnervertretung, Adamgasse 2a, 6020 Innsbruck, über die Beschwerde vom 12. April 2018 gegen den Bescheid…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***RI*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Richard Walter Wöss, Maria-Theresia-Straße 53 Tür WDZ 6, 4600 Wels, über die Beschwerde vom 20. April 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. A**** in der Beschwerdesache B****, Adresse, vertreten durch Dr. Robert Hermann Knappitsch, Mühlgasse 28 Tür 13, 8200 Gleisdorf, gerichtet gegen den Abweisungsbescheid des Finanzamtes Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg vom 03.04.2014, betreffend Gewährung der…
…DrE ergänzt (siehe Seite 3 des Gutachtens): "Nach Durchsicht aller nunmehr vorliegenden Unterlagen liegen keine Befunde vor, welche die Erwerbsunfähigkeit vor Vollendung des 21. Lj. belegen. Bei der funktionellen Einschränkung handelt es sich um eine psychische Erkrankung." Über die Beschwerde wurde erwogen: 1.) Gesetzliche Bestimmungen…
…und einer Arbeitsassistenz, um eine Arbeitsleistung zu erbringen, die dazu ausreicht, sich den Unterhalt selber zu beschaffen. Ob vor dem 21. LJ. es mit Hilfe von technischen Hilfsmitteln und einer Arbeitsassistenz möglich gewesen wäre, einen passenden Arbeitsplatz zu finden, ist keine medizinische Frage, es liegt…
…zusteht, ergibt sich bereits aus den bezughabenden Gesetzesbestimmungen. Hinsichtlich der Frage, ob noch vor dem 21. Lj. eine voraussichtlich dauernde Erwerbs-unfähigkeit eingetreten war, ist das BFG an die Bescheinigungen (gutachterlichen Feststellungen) des Sozialministeriumservice gebunden. Da sohin keine Rechtsfrage von "grundsätzlicher Bedeutung" zugrunde liegt, ist…
…X Daraus ist ersichtlich, dass Sie ab dem 18. Lj. bis zum Jahr 2015 weitgehend ganzjährig (mit teils einzelnen Krankenstandstagen) beschäftigt waren und daneben teils Arbeitslosengeld bezogen haben. Dies läßt zunächst nach Ansicht des BFG in der Gesamtschau nicht unbedingt darauf schließen, dass bei Ihnen…