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412 Treffer1961 msnur geltende Fassungen
BFG RV/3100492/2022Eigenantrag auf erhöhte Familienbeihilfe: Erwerbsunfähigkeit vor Vollendung 21. Lj. ist im Einzelfall anzunehmen, da lt. Gutachten ua. Erkrankung bereits "seit Jugendalter" und Erwerbsunfähigkeit "spätestens" mit 23 Jahren vorliegend
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.04.2023

…eingetreten ist. Es liegt deshalb vorrangig beim Beschwerdeführer/bei der Beschwerdeführerin, den behaupteten Sachverhalt (= eingetretene Erwerbsunfähigkeit VOR dem 21. Lj.) zweifelsfrei nachzuweisen (siehe zB UFS 15.6.2005, RV/0687-W/05). 4. Bei Antragstellung (Eigenanträge auf erhöhte Familienbeihilfe) im Jänner und März 2021…

BFG RV/7103249/2019Eintritt der Erwerbsunfähigkeit nach dem 21. LJ
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.08.2019

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter D in der Beschwerdesache S.A., über die Beschwerde vom 31.01.2019 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 4/5/10 vom 24.01.2019, betreffend erhöhte Familienbeihilfe ab September 2013 bis…

BFG RV/2100385/2016Dauernde Erwerbsunfähigkeit nicht vor dem 21. Lj.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.11.2016

…Sozialministeriumsservice am 16.06.2015 erstellte, wird ausgeführt: „Grad der Behind.: 80% ab 01.06.2012 50% ab 01.04.2003 dauernd erwerbsunfähig: ja vor 18. Lj.: nein vor 21. Lj.: nein Nachuntersuchung vorauss. weitere 3 Jahre: ja Stellungnahme: GDB: von Letztgutachten November 2012, Dr…

BFG RV/3100166/2016Eintritt der Erwerbsunfähigkeit vor Vollendung des 21. Lj. ?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.06.2016

…Dezember 1969, stellte am 9.9.2015 den Eigenantrag auf Zuerkennung der Familienbeihilfe "ab 09/2010" sowie auf den Erhöhungsbetrag zur Familienbeihilfe wegen erheblicher Behinderung, nämlich "Drogenabhängig (ab meinem 14. Lj.), Psyche, Depression …", dies ab Eintritt der erheblichen Behinderung (= rückwirkend maximal 5 Jahre…

BFG RV/7103305/2025Kein Familienbeihilfenanspruch: Eintritt der Erwerbsunfähigkeit nicht vor dem 21. Lj. und Vollunterbringung des subsidiär Schutzberechtigten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.12.2025Teil 1/2

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Siegfried Fenz in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***Vertreter***, über die Beschwerde vom 9. Jänner 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 12. Dezember 2024 betreffend Familienbeihilfe ab 09.2021, Steuernummer…

BFG RV/7103305/2025Kein Familienbeihilfenanspruch: Eintritt der Erwerbsunfähigkeit nicht vor dem 21. Lj. und Vollunterbringung des subsidiär Schutzberechtigten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.12.2025Teil 2/2

Änderung der Positionsnummer gemäß aktuellem fachärztlichen Befund, Intelligenzminderung fachärztlich nicht mehr angeführt GdB liegt vor seit: 09/2014 Begründung - GdB liegt rückwirkend vor: Gemäß SV-GA FÄ ***1*** seit 09/2014 (Der Bf.) ist voraussichtlich dauernd außerstande, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen: JA Dies…

BFG RV/3100140/2023Eigenantrag auf erhöhte Familienbeihilfe: Mangels Unterlagen zum maßgebenden Zeitraum vor vollendetem 21. Lj. wird kein zweifelsfreier Nachweis über damals bereits bestehende dauernde Erwerbsunfähigkeit erbracht; zwei SMS-Gutachten sind schlüssig begründet
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.06.2024

…wird daher gebeten, frühere bzw. den Zeitraum vor dem 21. Lj. des Bf betreffende Nachweise - wie Befunde, Arztberichte zu Klinikaufenthalten etc. - dem Bundesfinanzgericht zur Weiterleitung an das SMS vorzulegen." Zugleich wurden zwecks Wahrung des Parteiengehörs die beiden SMS-Gutachten vom 3./13.11.2022 und…

BFG RV/3100556/2022Mangels hinreichender Indizien (Befunde etc,) aus der Zeit VOR dem 21. Lj. der Bf ist es den SMS-Sachverständigen nicht möglich, den Eintritt der Erwerbsunfähigkeit im gesetzlich relevanten Zeitraum festzustellen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.06.2023Teil 1/2

…darauf ziehen, zu welchem Zeitpunkt eine erhebliche Behinderung eingetreten ist. Es liegt deshalb vorrangig beim Beschwerdeführer/der Beschwerdeführerin, den behaupteten Sachverhalt (= eingetretene Erwerbsunfähigkeit VOR dem 21. Lj.) zweifelsfrei nachzuweisen (siehe zB UFS-Erkenntnis v. 15.6.2005, RV/0687-W/05). 4. Bei Antragstellung…

BFG RV/3100556/2022Mangels hinreichender Indizien (Befunde etc,) aus der Zeit VOR dem 21. Lj. der Bf ist es den SMS-Sachverständigen nicht möglich, den Eintritt der Erwerbsunfähigkeit im gesetzlich relevanten Zeitraum festzustellen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.06.2023Teil 2/2

…aus den bezughabenden Gesetzesbestimmungen. Hinsichtlich der Frage, ob noch vor dem 21. Lj. eine "voraussichtlich dauernde Erwerbsunfähigkeit" eingetreten war, ist das BFG an die Bescheinigungen (gutachterlichen Feststellungen) des Sozialministeriumservice gebunden und liegt insofern keine zu lösende Rechtsfrage von "grundsätzlicher Bedeutung" vor. Eine Revision ist daher…

BFG RV/5100727/2022Erhöhte Familienbeihilfe- Kein Nachweis der Erwerbsunfähigkeit vor Vollendung des 21. LJ.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.01.2023

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***RIS*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 15. Juni 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 1. Juni 2022 betreffend Familienbeihilfe 05.2022 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: Die Beschwerde…

BFG RV/7102070/2022Kein Anspruch auf Familienbeihilfe bei Berufsausbildung nach Vollendung des 24. Lj.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.09.2022

…Beschwerdebegehren der Bf. nichts gewonnen werden kann, zumal die familienbeihilfenrechtliche Frage über einen allfälligen Bezug von Familienbeihilfe nach dem 24. Lebensjahr (Lj) in der damaligen Entscheidung des Bundesfinanzgerichts nicht Sache war. Weiters wird auf den Vorhaltscharakter der o.a. Beschwerdevorentscheidung hingewiesen. Die Bf. hat keinen…

BFG RV/3100776/2020Eigenantrag auf erhöhte Familienbeihilfe: Mangels Vorlage früherer Befunde wurde Erwerbsunfähigkeit noch VOR 21. Lj. nicht eindeutig nachgewiesen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.08.2022

…die von Ihnen angesprochenen, den Zeitraum vor dem 21. Lj. betreffenden Nachweise (Unterlagen/Befunde etc.) dem Bundesfinanzgericht zur Weiterleitung vorzulegen. …" Um Stellungnahme und Beibringung der erbetenen Unterlagen bis zum 10.6.2022 wurde ersucht. b) Das mit RSb-Rückschein an die Bf unter der…

BFG RV/7100590/2020Kein Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe mangels Eintritts der Erwerbsunfähigkeit vor dem 21. Lj.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.03.2022

…worden sei, da es sich beim Arbeitsplatz bis zumindest dem 25. Lebensjahr (Lj.) des Bf um einen geförderten Arbeitsplatz gehandelt habe, und dieses Vorbringen des Bf demnach im Befundergebnis des SVGA vom 31.10.2019 laut Aktenlage berücksichtigt wurde. Da die beiden angeführten Gutachten, insbesondere…

BFG RV/5101331/2019Erhöhte Familienbeihilfe - Voraussichtlich dauernde Erwerbsunfähigkeit nicht vor Vollendung des 21. LJ bescheinigt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.02.2022

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***RI*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Josef Koller, Herrenstraße 9, 4320 Perg, und VertretungsNetz - Erwachsenenvertretung, Patientenanwaltschaft, Bewohnervertretung, Adamgasse 2a, 6020 Innsbruck, über die Beschwerde vom 12. April 2018 gegen den Bescheid…

BFG RV/5100196/2018Erhöhte Familienbeihilfe - Eintritt der dauernden Unfähigkeit sich selbst den Unterhalt zu verschaffen nicht vor vollendetem 21. LJ
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.01.2022

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***RI*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Richard Walter Wöss, Maria-Theresia-Straße 53 Tür WDZ 6, 4600 Wels, über die Beschwerde vom 20. April 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz…

BFG RV/2101855/2014Erhöhte Familienbeihilfe wenn die dauernde Erwerbsunfähigkeit mit hoher Wahrscheinlichkeit vor dem 21. Lj. vorliegt.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.09.2015

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. A**** in der Beschwerdesache B****, Adresse, vertreten durch Dr. Robert Hermann Knappitsch, Mühlgasse 28 Tür 13, 8200 Gleisdorf, gerichtet gegen den Abweisungsbescheid des Finanzamtes Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg vom 03.04.2014, betreffend Gewährung der…

BFG RV/3100755/2014Dauernde Erwerbsunfähigkeit nicht vor, sondern ab dem 21. Lj. aufgrund psychischer Erkrankung: erhöhte Familienbeihilfe steht nicht zu; Anspruch auf Grundbetrag nur bei "körperlicher oder geistiger" Behinderung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.02.2015

…DrE ergänzt (siehe Seite 3 des Gutachtens): "Nach Durchsicht aller nunmehr vorliegenden Unterlagen liegen keine Befunde vor, welche die Erwerbsunfähigkeit vor Vollendung des 21. Lj. belegen. Bei der funktionellen Einschränkung handelt es sich um eine psychische Erkrankung." Über die Beschwerde wurde erwogen: 1.) Gesetzliche Bestimmungen…

BFG RV/3100403/2022Lt. mehreren SMS-Gutachten liegt bei GdB 100 % (Blindheit) KEINE dauernde Erwerbsunfähigkeit vor dem 21. Lj. vor
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.06.2023

…und einer Arbeitsassistenz, um eine Arbeitsleistung zu erbringen, die dazu ausreicht, sich den Unterhalt selber zu beschaffen. Ob vor dem 21. LJ. es mit Hilfe von technischen Hilfsmitteln und einer Arbeitsassistenz möglich gewesen wäre, einen passenden Arbeitsplatz zu finden, ist keine medizinische Frage, es liegt…

BFG RV/3100178/2023Antrag auf erhöhte Familienbeihilfe: Laut zwei SMS-Gutachten ist die (derzeitige) Erwerbsunfähigkeit behebbar, weshalb keine voraussichtlich DAUERNDE Erwerbsunfähigkeit vor dem 21. Lj. vorliegt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.05.2023

…zusteht, ergibt sich bereits aus den bezughabenden Gesetzesbestimmungen. Hinsichtlich der Frage, ob noch vor dem 21. Lj. eine voraussichtlich dauernde Erwerbs-unfähigkeit eingetreten war, ist das BFG an die Bescheinigungen (gutachterlichen Feststellungen) des Sozialministeriumservice gebunden. Da sohin keine Rechtsfrage von "grundsätzlicher Bedeutung" zugrunde liegt, ist…

BFG RV/3100227/2019Eigenantrag auf erhöhte Familienbeihilfe: BFG ist an die SV-Gutachten gebunden; demnach war bereits vor dem 21. Lj. KEINE voraussichtlich dauernde Erwerbsunfähigkeit gegeben
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.12.2022

…X Daraus ist ersichtlich, dass Sie ab dem 18. Lj. bis zum Jahr 2015 weitgehend ganzjährig (mit teils einzelnen Krankenstandstagen) beschäftigt waren und daneben teils Arbeitslosengeld bezogen haben. Dies läßt zunächst nach Ansicht des BFG in der Gesamtschau nicht unbedingt darauf schließen, dass bei Ihnen…