…4 der Berufung, dass P., sofern L. nicht insolvent geworden wäre, eine Konzernbilanz bzw einen Konzernjahresabschluss zu erstellen gehabt hätte, kann von der AP nicht gefolgt werden, weil der Insolvenzantrag von L. erst am 2.4.2013 gestellt wurde und von P. weder per 30…
…hat. Das Halten von 20 % oder mehr an den Stimmrechten weist auf einen maßgeblichen Einfluss hin (IAS 28.6). Assoziierte Unternehmen sind in der Konzernbilanz mir der Equity-Methode zu bewerten. Auf Seite 246 des Konzernabschlusses zum Geschäftsjahr 2007 (Anhang) weist die ***XY*** darauf hin…
…Das Halten von 20 % oder mehr an den Stimmrechten weist auf einen maßgeblichen Einfluss hin (IAS 28.6). Assoziierte Unternehmen sind in der Konzernbilanz mir der Equity-Methode zu bewerten. Auf Seite 246 des Konzernabschlusses zum Geschäftsjahr 2007 (Anhang) weist die ***XY*** (***Ort1***) darauf hin…
…hat. Das Halten von 20 % oder mehr an den Stimmrechten weist auf einen maßgeblichen Einfluss hin (IAS 28.6). Assoziierte Unternehmen sind in der Konzernbilanz mir der Equity-Methode zu bewerten. Auf Seite 246 des Konzernabschlusses zum Geschäftsjahr 2007 (Anhang) weist die ***XY*** darauf hin…
…5,0 % des Konzern-EBITs (Betriebsergebnis) der ***Emittentin*** Konzernbilanz. Der Anspruch nach 2.3 (ii) ist pro Geschäftsjahr jedenfalls mit einem Höchstbetrag beschränkt, der sich aus der Annahme eines Konzern-EBIT der ***Emittentin*** Konzernbilanz in Höhe von € 4,6 Millionen ergeben würde (Cap). […]…
…Behörde vom Bestehen eines "wirtschaftlichen Zusammenhanges" der Absicherungsgeschäfte mit "steuerneutralen Vermögensänderungen" ausgeht, weil die Aufwendungen einen steuerneutralen Verlust aus der Konsolidierung im Rahmen der Erstellung der Konzernbilanz verhindern sollen. Mit den in dieser Argumentation gebrauchten Formulierungen wird nicht das Vorliegen der Voraussetzungen für die Anwendung…
…Bilanzverlust), die gebundenen und freien Rücklagen sowie die unversteuerten Rücklagen. Als adaptierte konsolidierte Bilanzsumme ist die Bilanzsumme der Konzernbilanz um den enthaltenen Ansatz des Firmenwertes aus der oben erwähnten Verschmelzung zu kürzen. Der Konsolidierungskreis entspricht für die Beurteilung der gebotenen Eigenkapitalzufuhr auch künftig jenem, wie…
…dass P. Unternehmensberatung und -beteiligungen GmbH auch, sofern das Unternehmen L. GmbH nicht insolvent geworden wäre, eine Konzernbilanz bzw. einen Konzernjahresabschluss errichten hätte müssen. Rechtliche Subsumption Rz 104 ESt-RL, die ab 01.01.2010 gültig ist, und für zwischengeschaltete, unter dem Einfluss des Steuerpflichtigen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ER in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch SteuerlVertreter , über die Beschwerde vom 23.08.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA vom 27.07.2016, betreffend Körperschaftsteuer für das Jahr 2014 zu Recht erkannt…
Wie ebenfalls oben unter Punkt II. 2. festgehalten, wäre kein konzernfremder Dritter bereit gewesen, in gleicher Weise wie die Beschwerdeführerin_1 Waren im Millionenwert ohne Bezahlung, ohne Sicherheiten oder Verzinsung über Jahre zur Verfügung zu stellen oder Wandelschuldverschreibungen über fünf Jahre ohne Sicherheiten, Mitwirkungsrechte oder…
Im Rahmen der Privatautonomie steht es den Organen einer Kapitalgesellschaft grundsätzlich frei, zwischen Eigen- und Fremdfinanzierung zu wählen (Finanzierungsfreiheit). Umfasst ist davon auch die Hingabe von verzinstem oder unverzinstem Fremdkapital durch den Anteilseigner zB in Form von Gesellschafterdarlehen. Eine Umqualifikation in steuerliches Eigenkapital kann nur…
verweist darauf, dass die zuletzt dargestellten Ansichten auch der bisher gängigen Praxis entsprochen haben dürften, dass als Abwicklungs-Endvermögen nicht das zur Verteilung kommende Vermögen, sondern die Liquidationsschlussbilanz bewertet mit dem gemeinen Wert herangezogen wurde und zieht daraus den Schluss, dass dies für den Fall…
Den Beschwerdeausführungen, im UGB gebe es keine Regelung hinsichtlich einer verpflichtenden Abzinsung von Verbindlichkeiten ist entgegen zu halten, dass Kaufgutscheine mit dem bestmöglich zu schätzenden Rückzahlungs- bzw. Erfüllungsbetrag zu bewerten sind, da sowohl der Grund als auch die Höhe der rechtlich entstandenen Verpflichtung feststehen (vgl…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden ***R1***, den Richter ***R2*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***LR1 und LR2*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 22. Jänner 2016 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 vom 12. Juni…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Dr. Hans Blasina, den Richter Dr. Sebastian Pfeiffer LL.M. sowie die fachkundigen Laienrichter Hermann Greylinger und Mag Andrea Prozek in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft…
…dass es keineswegs eine ungewöhnliche Vorgangsweise sei, eine derartige Konstruktion in Österreich aufzubauen. Warum die weltweite Finanzierung durch eine irische Konzernfinanzierungsgesellschaft ungewöhnlich sein solle, könne die Bf nicht nachvollziehen. Es werde daher der Antrag gestellt, den Feststellungsbescheid betreffend Beteiligungsansatz sowie den Bescheid betreffend die Wiederaufnahme…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Dr. Michael Rauscher und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Franz Glashüttner, Dr. Christian Haid und Mag. Bruno Sundl im Beisein der Schriftführerin Anita Eberhardt über die als Beschwerden zu erledigenden Berufungen der A2-GmbH als Rechtsnachfolgerin…
Bei den "Events" waren zwischen 800 und 1.000 Personen geladen, bei welchen es sich vorwiegend um Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens sowie Kunden der Beschwerdeführerin gehandelt hat. Dass es sich hierbei um keine Produkt- bzw. Leistungsinformation der Beschwerdeführerin gehandelt hat, ist unstrittig - die Beträge wurden…