…08/0230). Im gegenständlichen Fall behauptet der Antragsteller zwar das Vorliegen eines unverhältnismäßigen Nachteils, konkrete, zahlenmäßige Angaben zu seinen gesamten wirtschaftlichen Verhältnissen (im Zeitpunkt der Antragstellung bezogene Einkünfte sowie bestehende Vermögensverhältnisse unter Einschluss der Schulden nach Art und Ausmaß) tat er in seinem Antrag jedoch…
…Darlegung der konkreten Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Revisionswerbers die Beurteilung nicht zu, dass für ihn mit dem Vollzug des angefochtenen Erkenntnisses tatsächlich ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Im Antrag wird auch nicht ausgeführt, warum dem Revisionswerber nicht auf Antrag Zahlung in Raten oder Stundung der…
…den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Antragstellers enthält, genügt den dargestellten Anforderungen nicht. Die revisionswerbende Partei ist der sie treffenden Konkretisierungspflicht somit nicht hinreichend nachgekommen. Ein Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist ohne weiteres Verfahren abzuweisen, wenn das Verwaltungsgericht mangels jeglicher Konkretisierung nicht in der…
…Einbringlichkeit der Abgaben durch die Zahlungserleichterung nicht gefährdet ist (vgl. zB VwGH 22.4.2004, 2003/15/0112). Vom Beschwerdeführer wurde nichts vorgebracht, worauf eine erhebliche Härte im beschriebenen Sinn gestützt werden könnte. Er erstattete weder ein konkretes Vorbringen zu seinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen noch…
…eine entsprechende Konkretisierung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Revisionswerberin (bzw der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der von der Feststellung betroffenen Gesellschafter), die glaubhaft darzutun ist, würde die durch das Gesetz gebotene Abwägung erlauben. Ein Hinweis auf die Bilanzen der Revisionswerberin bzw auf den Bericht der Betriebsprüfung ist…
…Vollzug der angefochtenen Entscheidung für den Revisionswerber einen unverhältnismäßigen Nachteil mit sich brächte (vgl VwGH vom 7.9.2016, Ra 2016/17/0274, vom 2. August 2016, Ra 2016/17/0265 und 0266, mwN). Der vorliegende Antrag lässt mangels Darlegung der konkreten Einkommens- und Vermögensverhältnisse…
…Vollzug der angefochtenen Entscheidung für den Antragsteller einen unverhältnismäßigen Nachteil mit sich brächte (vgl VwGH vom 7.9.2016, Ra 2016/17/0274, vom 2. August 2016, Ra 2016/17/0265 und 0266, mwN). Der vorliegende Antrag lässt mangels Darlegung der konkreten Einkommens- und Vermögensverhältnisse…
…2016, Ra 2016/15/0033). Der gegenständliche Antrag auf aufschiebende Wirkung enthält keinerlei Angaben zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Revisionswerbers. Die bloße, durch keinerlei Beweismittel untermauerte Behauptung, aufgrund seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse würde eine sofortige Entrichtung der Haftungsschuld zu einer Beeinträchtigung seines Lebensunterhaltes führen…
…die der Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommens- und Vermögensverhältnisse erwächst. Sie erwächst einem Steuerpflichtigen zwangsläufig, wenn er sich ihr aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Sie beeinträchtigt die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich, soweit sie einen Selbstbehalt übersteigt, der vom Einkommen des Steuerpflichtigen vor…
…die der Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommens- und Vermögensverhältnisse erwächst. Sie erwächst einem Steuerpflichtigen zwangsläufig, wenn er sich ihr aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Sie beeinträchtigt die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich, soweit sie einen Selbstbehalt übersteigt, der vom Einkommen des Steuerpflichtigen vor…
…die der Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommens- und Vermögensverhältnisse erwächst. Sie erwächst einem Steuerpflichtigen zwangsläufig, wenn er sich ihr aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Sie beeinträchtigt die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich, soweit sie einen Selbstbehalt übersteigt, der vom Einkommen des Steuerpflichtigen vor…
…dass, als eine der Haftungsvoraussetzungen, die Abgabenschulden bei der Primärschuldnerin uneinbringlich geworden seien. Danach seien mehrere Ermittlungshandlungen innerhalb der Verjährungsfrist notwendig gewesen, um die Haftungsvoraussetzungen überprüfen zu können. Anlässlich der Prüfung dieser Haftungsvoraussetzungen habe im Rahmen der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Bf. festgestellt werden können…
…Veranlassung. Die Begründung der Ausgaben liegt in der - privaten - Unterhaltsverpflichtung. Ein Sonderausgabentatbestand nach § 18 EStG 1988 ist nicht erfüllt. Außergewöhnlich ist eine Belastung gemäß § 34 Abs 2 EStG 1988, soweit sie höher ist als jene, die der Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommens- und Vermögensverhältnisse erwächst…
…Lebensführung benötigt. Soweit der Bf diesbezüglich vorbringt, er habe nur ein Einkommen in Höhe der Mindestsicherung, so ist darauf hinzuweisen, dass der Bf keinerlei Unterlagen vorgelegt hat, die diese Behauptung in irgendeiner Form konkretisieren würden, sodass von durchschnittlichen Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Bf auszugehen ist…
…wenig wahrscheinlich erscheinen lässt und die Bf andererseits keinerlei Unterlagen vorgelegt hat, die diese Behauptung in irgendeiner Form konkretisieren würden, sodass von durchschnittlichen Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Bf auszugehen ist. In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass der Bf von der belangten Behörde mit…
…der von ihm behauptete unverhältnismäßige Nachteil ergibt. Nach ständiger Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ist die Unverhältnismäßigkeit des Nachteils aus der Verpflichtung zu einer Geldleistung schon im Antrag auf Zuerkennung aufschiebender Wirkung durch zahlenmäßige Angaben über die gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse (Einkommens- und Vermögensverhältnisse) des Antragstellers zu konkretisieren…
…2 VwGG bestehenden Gebot zur Konkretisierung des Antrages nur dann, wenn er die im Zeitpunkt der Antragstellung bezogenen Einkünfte sowie seine Vermögensverhältnisse durch konkrete, tunlichst ziffernmäßige Angaben glaubhaft dartut, um das Gericht in die Lage zu versetzen, zu beurteilen, ob der Vollzug des angefochtenen Erkenntnisses…
…dem Bf. lediglich eine Ersatzfreiheitsstrafe von 14 Stunden. Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Antragstellers Der Antragsteller machte in seinem Antrag auf Beigebung eines Verfahrenshilfeverteidigers keine Angaben zu seinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen. Selbst wenn man davon ausgeht, dass der Beschuldigte kein Einkommen und Vermögen hat, liegt die…
…der aufschiebenden Wirkung durch zahlenmäßige Angaben über die gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers zu konkretisieren. Erst die ausreichende und zudem glaubhaft dargetane Konkretisierung ermöglicht die vom Gesetz gebotene Interessensabwägung (vgl. zB VwGH vom 7.1.2014, AW 2013/15/0039). An diese Konkretisierungspflicht stellt der…
… 30 Abs. 2 VwGG (VwGH vom 28.4.2016, Ra 2016/15/0033). Dem vorliegenden Antrag fehlt es zudem an konkreten Angaben zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Revisionswerbers. Ein allgemeiner Hinweis auf "ausreichend Grundvermögen" erfüllt die Voraussetzungen nicht, um die vom Gesetz vorgesehene Interessensabwägung…