…abgabepflichtige Gesellschaft erzielt gewerbliche Einkünfte aus Uhren- und Schmuckeinzelhandel. Im Zuge einer Außenprüfung gemäß § 150 BAO wurden ua bisher nicht erfasste Privatverkäufe außerbilanziell zugerechnet und von der Komplementär GmbH an die Mitunternehmerschaft in Rechnung gestellte Geschäftsführungskosten nur teilweise als Betriebsausgaben der Personengesellschaft anerkannt, sondern gemäß …
…Rechtliche Beurteilung: Im Gegenstandsfall steht an Sachverhalt fest, dass die Komplementär-GmbH der Gesellschaft B-KG per 20.8.2004 im Firmenbuch gelöscht und aufgelöst wurde, somit als einer von nur zwei Gesellschaftern der KG ab diesem Zeitpunkt nicht mehr existent war. Damit erlischt nach…
…288 f). Eine Anerkennung der Verrechnung - so die weiteren Beschwerdeausführungen - eines fremdüblichen Geschäftsführungsentgeltes (unabhängig der Frage der internen Belastung der Komplementär-GmbH durch eine der Höhe nach korrespondierende Vergütungsverpflichtung gegenüber ihrem eigenen Geschäftsführer) erscheint nicht zuletzt auch im Hinblick auf den Umstand geboten, dass die…
… Ergänzungsersuchen des FA an die Bf vom 25.11.2011 (AS 78/HA 2009): "Im Jahr 2009 waren an der ***4*** folgende Personen beteiligt: - ***10*** GmbH als Komplementär (reiner Arbeitsgesellschafter, keine Substanzbeteiligung) - ***6*** ***7*** als Kommanditistin mit einer Einlage von 28.000 ATS (=2…
…getätigt hat. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist es nicht ausgeschlossen, dass ein Kommanditist neben den Vergütungen, die er für seine Geschäftsführertätigkeit durch die Komplementär-GmbH erhält, auch bei der KG Entnahmen tätigt. Solche Entnahmen können auch in der Privatnutzung eines Kraftfahrzeuges der KG bestehen…
…bis 3). c) Nach Lehre und Rechtsprechung bzw nach der Verwaltungsübung ist anzunehmen, dass einer Komplementär-GmbH als Arbeitsgesellschafterin - nach Abzug der Geschäftsführervergütung - ein Gewinnanteil in der Höhe von etwa 10 % des betriebswirtschaftlichen Eigenkapitals verbleiben soll (vgl VwGH vom 29.07.1997, 93/14/0128…
…dass die Beschwerdeführerin, sowie der Kommanditist der Beschwerdeführerin, welcher gleichzeitig auch Geschäftsführer und Alleingesellschafter der Komplementär GmbH (***FN 3***; vgl BFG-Akt OZ 62) war, persönlich innerhalb der nächsten 2 Jahre ab Verkauf in Österreich nicht mehr in demselben sachlichen Tätigkeitsbereich tätig sein werden und…
…der Wohnung. Erwägungen Das Penthouse wird seit September 2008 von einem Mitunternehmer (Kommanditisten der Bf. und Gesellschafter-Geschäftsführer der Komplementär-GmbH) und dessen Familie für private Wohnzwecke verwendet. In den beschwerdegegenständichen Jahren wurde zum Penthouse ein Wintergarten errichtet. Ein Wintergarten teilt grundsätzlich das steuerliche Schicksal…
…Daher werde die Geltendmachung der abgabenrechtlichen Haftung für den Bf. als für die GmbH (Komplementärin der GmbH & Co KG) verantwortlichen Geschäftsführer geprüft und er zur Erbringung des Nachweises vorliegenden Nichtverschuldens aufgefordert. Insbesondere wurden detaillierte Auskünfte über die zu den jeweiligen Fälligkeitstagen vorhandenen liquiden Mittel und…
…dass die Gewinnverteilung im Rahmen der KEG voraussetzt, dass jeder "Gesellschafter" (gemeint sind damit offenkundig die Kommanditisten, die Komplementär-GmbH ist bloße "Arbeitsgesellschafterin" ohne Gewinnbeteiligung) eine Arbeitsleistung erbringt, wozu auch auf kollektivvertragliche Regelungen verwiesen wird. Der Mitbeteiligte hat sich sohin gegenüber der KEG zur Erbringung…
…VwGH 22.12.2005, 2005/15/0114). Zum Haftungsdurchgriff wurde ausgeführt, dass bei einer GmbH & Co. KG die KG durch die Komplementär-GmbH, somit im Ergebnis durch deren Geschäftsführer vertreten werde. Dieser habe auch die abgabenrechtlichen Pflichten der KG zu erfüllen und hafte bei schuldhafter…
…Grunderwerbsteuer hinsichtlich der abgeschlossenen Auseinandersetzungsvereinbarung vom 19. September 2006 zwischen der Bf als Komplementär der A GmbH & Co KEG und dem Kommanditisten festgestellt. Als gemeiner Wert des Superädifikates wurden die Herstellungskosten abzüglich der jährlichen Absetzung für Abnutzung herangezogen, insgesamt in Höhe von 287.943,48…
…Wort „unbeschränkt“ ersetzt wurde. Eine Änderung des Inhalts und des Umfanges der Haftung des persönlich haftenden Gesellschafters (im Beschwerdefall der A-GmbH als Komplementärin) ist jedoch dadurch weder im Hinblick auf die Rechtslage noch in der Judikatur eingetreten. 4.2 Rechtliche Würdigung 4.2.1…
…den dort zitierten Entscheidungen, ist es nicht ausgeschlossen, dass ein Kommanditist neben den Vergütungen, die er für seine Geschäftsführertätigkeit durch die Komplementär-GmbH erhält, auch bei der KG Entnahmen tätigt. Solche Entnahmen können auch in der Privatnutzung eines Kraftfahrzeuges der KG bestehen, was als Privatentnahme…
…Infolge verschiedener Vorkommnisse sei MH bereits am 30. August 1994, als (alleinige) Geschäftsführerin der V abberufen worden und C an deren Stelle zum Geschäftsführer der (Komplementär-) GmbH bestellt worden. Es sei nicht nachvollziehbar und rechtlich in keiner Weise vertretbar, warum nun von einem Naheverhältnis – ähnlich…
…2006), daneben auch Einkünfte aus Dienstverhältnis mit gleichgelagertem Tätigkeitsbereich. Mit Gesellschaftsvertrag vom 20.07.2009 habe sich der Beschwerdeführer an der slowakischen KS als Kommanditist beteiligt, er sei auch Alleingesellschafter und Geschäftsführer der Komplementär-GmbH - ***6*** sro. Einzig handelnde physische Person sei daher der Beschwerdeführer…
…04). Ebenso werde durch das bloße Halten einer Beteiligung an einem anderen Unternehmen keine neue betriebliche Struktur geschaffen (UFS 4.6.2004, RV/1720-W/02). Mit der Neugründung einer nicht operativ tätigen Komplementär-GmbH werde daher, mangels Anbietens von Leistungen am Markt, kein Betrieb…
…3 BAO in Verbindung mit § 93 Abs. 3 GmbHG der abgabengesetzliche Vertreter der aufgelösten Komplementär-Gesellschaft (Y Baugesellschaft m.b.H.) und damit auch der abgabengesetzliche Vertreter der Y Baugesellschaft m.b.H. & Co KG war. Die Feststellungsbescheide wurden der Y Baugesellschaft m.b.H…
…jeweils von ***Natürliche Person 1*** unterzeichnet wurden, gründet sich auf einen Abgleich der jeweiligen Unterschrift mit der aktenkundigen Musterfertigung von ***Natürliche Person 1*** als Notgeschäftsführer der ***Komplementär GmbH 1*** sowie mit der aktenkundigen Musterfertigung von ***Natürliche Person 2*** als Geschäftsführer der ***GmbH 6***. Die Feststellung…
…nochmals bekräftigte, dass das Unternehmensserviceportal im Hinblick auf die Erfassung der wirtschaftlichen Eigentümer nicht ordnungsgemäß funktioniert habe. Insbesondere sei es nicht möglich gewesen, eine Komplementär-GmbH als obersten Rechtsträger zu erfassen. Die Bf. räumte jedoch ein, dass die von ihr am 14.11.2018 beabsichtigt…