…Mit Schreiben vom 10. November 2016 (Akt Blatt 40 und 41) forderte die belangte Behörde den Bf. auf, eine nach Monaten gegliederte Aufschlüsselung der abgegebenen Jahreserklärungen für Kommunalsteuer und Dienstgeberabgaben sowie eine monatliche Liquiditätsaufstellung der Primärschuldnerin für den Streitzeitraum vorzulegen. Am 23. Jänner 2017 (Akt…
…Er hätte Sorge tragen müssen, dass die Kommunalsteuer und die Dienstgeberabgabe für den Haftungszeitraum fristgerecht entrichtet werde. Auf Grund dieser Tatsachen sei die Beschwerde als unbegründet abzuweisen gewesen. ---//--- Fristgerecht beantragte der Bf. mit Schreiben vom 12.05.2025 die Vorlage der Beschwerde zur Entscheidung durch…
…Nichtentrichtung eine schuldhafte Pflichtverletzung, da im gegenständlichen Fall fiktive Fälligkeitstage angenommen werden müssen. Hätte der Magistrat am jeweiligen Fälligkeitstag der Stammabgaben Kommunalsteuer und Dienstgeberabgabe Kenntnis von der Entstehung des Abgabenanspruches gehabt, hätte er spätestens im jeweils darauffolgenden Monat Säumniszuschläge festsetzen können. Diese Rechtsfrage wurde in…
…betreffend die Nichtentrichtung der Abgaben, stellt das Bundesfinanzgericht unter Anwendung der oben zitierten VwGH-Judikatur fest, dass der Beschwerdeführer schuldhaft gegen seine abgabenrechtliche Pflicht zur Entrichtung der Kommunalsteuer und der Dienstgeberabgabe inkl. allfälliger Nebengebühren verstoßen hat. Zum Argument des Beschwerdeführers, dass die Gesellschaft keine Zahlungen…
…der abgabenrechtlichen Vorschriften zu entrichten gewesen wären (VwGH 23.11.2004, 2001/15/0108), weshalb bei Selbstbemessungsabgaben wie den Kommunalsteuern und Dienstgeberabgaben nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes maßgebend ist, wann die Abgaben bei ordnungsgemäßer Selbstberechnung abzuführen gewesen wären (VwGH 15.12.2004, 2004/13/0146)…
…2013 festgesetzt worden seien. Der Säumniszuschlag sei mit Bescheid vom 30.04.2013 festgesetzt worden. Was die in Haftung gezogene Kommunalsteuer und Dienstgeberabgabe betreffe, müsse festgehalten werden, dass diese Abgaben von der Gesellschaft selbst berechnet und mit jeweiligen Jahreserklärungen festgesetzt worden seien. Diese Abgabenbeträge seien…
…aushaftenden Rückstand um die Kommunalsteuern und Dienstgeberabgaben 01-05/2012 gehandelt hat, die jedoch nicht haftungsgegenständlich sind. Die nunmehr zur Haftung herangezogenen Abgaben wurden erst am 15.03.2013, 05.04.2013 sowie 30.04.2013 auf dem Abgabenkonto gebucht und konnten daher im von…
…somit auch für die haftungsgegenständlichen Kommunalsteuern und Dienstgeberabgaben, stattgefunden hat. Gemäß Bericht vom 23.07.2018 erfolgten Nachverrechnungen von KFZ-Sachbezügen. Aufgrund dieser Feststellungen und der Gegenüberstellung der gemeldeten Abgaben mit den Lohnkonten konnten die folgenden Nachforderungen vom Magistrat der Stadt Wien ermittelt werden: |…
…Tatsachlich wurden Abgaben (Kommunalsteuer und Dienstgeberabgabe für die haftungsgegenständlichen Zeiträume) im haftungsgegenständlichen Ausmaß nicht entrichtet. Die Verletzung einer abgabenrechtlichen Verpflichtung liegt damit vor. Der Vertreter hat den Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel…
…der Gesellschaft nicht mehr deren Vertreter sind (VwGH 27.9.2012, 2009/16/0181). Im gegenständlichen Fall hafteten die Kommunalsteuern und Dienstgeberabgaben im Zeitpunkt der Konkurseröffnung (D-1) zwar noch nicht auf dem Abgabenkonto aus, da die GPLA erst am 22.05.2018 abgeschlossen wurde…
…Tatsachlich wurden Abgaben (Kommunalsteuer und Dienstgeberabgabe für die haftungsgegenständlichen Zeiträume) im haftungsgegenständlichen Ausmaß nicht entrichtet. Die Verletzung einer abgabenrechtlichen Verpflichtung liegt damit vor. Der Vertreter hat den Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel…
…zweifelsfrei zwischen den Geschäftsführern der GmbH vereinbarte und gelebte Ressortverteilung festzustellen. Bei richtiger Feststellung hätte die belangte Behörde zu dem Ergebnis kommen müssen, dass der Bf. mangels Betrauung mit den Abgabenangelegenheiten der Gesellschaft nicht für die Rückstände an Kommunalsteuer und Dienstgeberabgabe haftbar gemacht werden könne. …
…Beschäftigung bei der Bf. der Voll- (Kranken-, Unfall-, Pensions-) und Arbeitslosenversicherung unterliegen. Gegen alle Bescheide hat die Bf. Berufung, nunmehr Beschwerde, bzw. Einspruch erhoben. Gegen die streitgegenständlichen Bescheide Dienstgeberabgabe und Kommunalsteuer brachte die Bf. vor, dass die Bescheidbegründung derart mangelhaft sei, dass sie sich als…
…dh die Beachtung der abgabenrechtlichen Bestimmungen und die fristgerechte Einrichtung der Kommunalsteuer und Dienstgeberabgabe, unmöglich gewesen sei. Mit fristgerechter Eingabe vom 8. November 2019 beantragte der Bf die Vorlage seiner Beschwerde an das Bundesfinanzgericht und führte dazu ergänzend wie folgt aus: "Ich habe nicht nur…
…die Kommunalsteuer und die Dienstgeberabgabe für den Haftungszeitraum fristgerecht entrichtet wird. Auf Grund dieser Tatsachen war die Beschwerde als unbegründet abzuweisen." Mit Vorlageantrag 26.04.2019 verwies der Bf durch seinen Vertreter zur Vermeidung von Wiederholungen zunächst auf die Ausführungen in seiner Beschwerde und ersuchte…
…Magistratsabteilung 6, vom 06.03.2019, MA 6/ARL-949501/2018 E, betreffend Haftung für Kommunalsteuer und Dienstgeberabgabe, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird - ersatzlos - aufgehoben. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof…
…Bestimmungen. Der Beschwerdeführer hätte Sorge tragen müssen, dass die Kommunalsteuer und die Dienstgeberabgabe für den Haftungszeitraum fristgerecht entrichtet wird. Auf Grund dieser Tatsachen war die Beschwerde als unbegründet abzuweisen." Mit Schreiben vom 15. Dezember 2023 beantragte der Beschwerdeführer die Vorlage seiner Beschwerde an das Bundesfinanzgericht…
…Rechnungs- und Abgabenwesen, vom 17. Juni 2018, betreffend Haftung für Kommunalsteuer und Dienstgeberabgabe zu Recht: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Der Beschwerdeführer wird gemäß § 6a KommStG 1993 und § 6a Abs. 1 Wr. Dienstgeberabgabegesetz zur Haftung…
…des § 11 Abs 2 KommStG 1993 sowie des § 6 Abs 1 WDGAG fallen sämtliche Fälligkeitszeitpunkte betreffend Kommunalsteuer und Dienstgeberabgabe 5-8/2017 in den Zeitraum der Geschäftsführungstätigkeit der ***Bf1*** bei der ***Firma1***. Darüber hinaus ist für die Haftung nach § 6a Abs 1 KommStG 1993 bzw …
…Nichtentrichtung eine schuldhafte Pflichtverletzung, da im gegenständlichen Fall fiktive Fälligkeitstage angenommen werden müssen. Hätte der Magistrat am jeweiligen Fälligkeitstag der Stammabgaben Kommunalsteuer und Dienstgeberabgabe Kenntnis von der Entstehung des Abgabenanspruches gehabt, hätte er spätestens im jeweils darauffolgenden Monat Säumniszuschläge festsetzen können. Diese Rechtsfrage wurde in…