…zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Zwischen den Verfahrensparteien ist strittig, ob im Beschwerdejahr eine Betriebsstätte der ***GmbH*** im Sinne des § 4 KommStG 1993 in der ***bf. Gemeinde1*** begründet wurde und gegebenenfalls wie die Bemessungsgrundlage für die Kommunalsteuer auf die ***Gemeinde2*** und die ***bf. Gemeinde1*** aufzuteilen ist. In…
…betreffend Haftung gemäß §§ 6a KommStG und DGAG zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO teilweise Folge gegeben und die Haftung auf nachstehende Abgaben im Gesamtbetrag von € 428,51 eingeschränkt: | Abgabe | Zeitraum | Betrag | Kommunalsteuer | 01/2017 |…
…5 Abs. 3 und 8 Z 2. des Kommunalsteuergesetzes (KommStG) 1993 eingeschränkt. Im Beschwerdeschriftsatz vom 21.09.2021 hat die Bf die Verfassungswidrigkeit (zusammengefasst) wie folgt begründet: Die Bf sei seit XX.09.2002 eine Privatstiftung nach dem Privatstiftungsgesetz (PSG) und gemeinnützig iSd §§ 34 ff…
…Es werde bestritten, dass überhaupt eine Kommunalsteuerpflicht bestehe. Es werde daher der Antrag gestellt festzustellen, dass der Verein gemäß § 8 KommStG nicht steuerpflichtig sei, weil er als gemeinnütziger Verein im Zentralen Vereinsregister eingetragen sei. Er beschäftige sich statutengemäß mit Verbesserungen im Behindertenbereich. In den Jahren…
…7. November 2023 wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Im Wesentlichen wurde ausgeführt, dass die Voraussetzungen für eine Haftung gem. § 6a KommStG vorliegen würden. Ferner habe der Beschwerdeführer nicht ausreichend belegen können, dass er alle Möglichkeiten zur Beseitigung der Ausübungsbehinderungen, allenfalls im Rechtsweg, unternommen hätte…
…anderen Standort beschäftigt sein könnten. Im Anschluss daran habe die Marktgemeinde ***BF Gemeinde*** mit Schreiben vom 7.4.2016 bei der BGKK angeregt, eine Prüfung iSd § 14 KommStG für jene Jahre durchzuführen, die nicht bereits überprüft worden seien (2014, 2015). Dieses Schreiben habe ausdrücklich auch…
…wurde ausgeführt, dass das Schreiben der steuerlichen Vertretung der ***Unternehmen*** vom 25. Jänner 2016 als Antrag auf Zuteilung gemäß § 10 Abs. 5 KommStG gewertet wurde. Das berechtigte Interesse wurde bereits in diesem, der beschwerdeführenden Partei ebenfalls zugestelltem Schreiben vom 25. Jänner 2016 dargetan, indem ausgeführt…
…Konzernsitz befindet, abgeführt. Die Stadtgemeinde A hat mit Schreiben vom 21.3.2013 den Antrag gemäß § 10 KommStG 1993 auf Zerlegung und Zuteilung der Kommunalsteuerbemessungsgrundlage für die Jahre 1998 bis 2012, mit Schreiben vom 18.4.2019 eingeschränkt auf die Jahre 2003 bis 2012, der…
…fordert ihn auf, sich binnen zwei Wochen hierzu zu äußern bzw gemäß § 6a Abs 1 KommStG iVm § 80 Abs 1 BAO den offenen Rückstand zu begleichen. In seinem Antwortschreiben vom 27.12.2013 brachte der (rechtsfreundlich vertretene) Beschwerdeführer vor, dass ihn an der Nichtentrichtung der…
…es sei von einem kommunalsteuerpflichtigen Betrieb iSd § 3 Abs. 3 KommStG 1993 auszugehen; daher sei die Bemessungsgrundlage zu zerlegen gewesen. Mit Bescheid vom 30. November 2016 führte das Finanzamt in gleicher Weise eine Zerlegung der Kommunalsteuerbemessungsgrundlage für das Jahr 2011 durch. Der Bund (***VorgängerBF1***) erhob…
Beschluss Das Bundesfinanzgericht fasst durch die Richterin ***des Bundesfinanzgerichtes*** über den Antrag des Antragstellers ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, auf Gewährung von Verfahrenshilfe vom 11. Jänner 2026 für das Verfahren betreffend die Beschwerde gegen den Haftungsbescheid des Magistrats der Stadt Wien, Magistratsabteilung 6, Referat Landes- und Gemeindeabgaben…
…September 2024, N-1, betreffend Haftung gemäß §§ 6a KommStG und WDGAG, zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO teilweise Folge gegeben und die Haftung auf nachstehende Abgaben im Gesamtbetrag von € 106.456,03 (anstatt € 122.786,86) herabgesetzt. Im Übrigen…
…§ 80 ff BAO bezeichneten Vertreter haften gemäß § 6a KommStG 1993 neben den durch sie vertretenen Abgabepflichtigen für die diese treffende Kommunalsteuer insoweit, als diese Abgabe infolge schuldhafter Verletzung der ihnen auferlegten abgabenrechtlichen oder sonstigen Pflichten nicht ohne Schwierigkeiten eingebracht werden kann, insbesondere im Fall der…
…die den Betrag von fünf Euro nicht erreichen, sind nicht festzusetzen (Z 3). 3.1.2. Geltendmachung der Haftung Nach der im Folgenden näher dargestellten, ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes setzt die Geltendmachung der Haftung nach § 6a KommStG 1993 iVm §§ 80 ff. BAO voraus, dass 1…
…vom 17. Mai 2023, N-1, betreffend Haftung gemäß §§ 6a KommStG und DGAG, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 30. Jänner 2025 in Anwesenheit des Beschwerdeführers und seines Vertreters Mag. Adalbert Fuhrmann, der Behördenvertreter P-1 und P-2 sowie der Schriftführerin P-3, zu…
…§ 80 ff BAO bezeichneten Vertreter haften gemäß § 6a KommStG 1993 neben den durch sie vertretenen Abgabepflichtigen für die diese treffende Kommunalsteuer insoweit, als diese Abgabe infolge schuldhafter Verletzung der ihnen auferlegten abgabenrechtlichen oder sonstigen Pflichten nicht ohne Schwierigkeiten eingebracht werden kann, insbesondere im Fall der…
…Haftungsverfahrens und nach Überprüfung der Finanzlage des Herrn ***Bf1*** entschieden werden. Der Säumniszuschlag für die Dienstgeberabgabe 2018 bis 2019 von 94,04 Euro wurde versehentlich in der Beschwerdevorentscheidung nicht vorgeschrieben." II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Gemäß § 6a des Kommunalsteuergesetzes 1993 - KommStG1993, BGBl. Nr. 819/1993…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Dr. Lisa Pucher in der Beschwerdesache ***ML***, ***GF-Adr***, über die nachfolgend angeführten Beschwerden gegen die Bescheide des Magistrates der Stadt Wien betreffend 1) Haftung für den entstandenen Rückstand an Kommunalsteuer und Dienstgeberabgabe samt Nebenansprüchen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Dr. Lisa Pucher in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf Adr***, vertreten durch Dr. Herbert Wabnegg, Rechtsanwalt, Bösendorferstraße 7, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 21. Dezember 2015 gegen den Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Dr. Lisa Pucher in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf Adr***, vertreten durch Dr. Karl Schirl, Krugerstraße 17/3, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 02. Oktober 2015 gegen den Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom…