…jedoch die Bestrafung für Fehler fernab dieser liegen sollte, wie diese "wirklich bösen" Steuerzahlerinnen mit kriminellen Absichten vorbehalten bleiben sollte. Deshalb begehre ich auch in Hinblick auf den Fehler in Zusammenhang mit der von mir bis zur Betriebsprüfung vorliegenden falschen umsatzsteuerlichen Behandlung meiner Einnahmen / Erlöse…
…die der Bestrafung zu Grunde liegende Tat das als bedeutend einzustufende öffentliche Interesse an der Abgabenentrichtung, weshalb der objektive Unrechtsgehalt der Tat nicht als geringfügig angesehen werden kann. Im Hinblick auf den Strafrahmen von € 365,00 ist die über die Bf. verhängte Geldstrafe von…
…könne, wie sie in seinem Fall interpretiert und angewendet worden sei. Für die Bestrafung für den Punkt a) komme - laut der Entscheidung - § 33 Abs. 1 in Verb. mit § 13 FinStrG zur Anwendung. Im § 33 FinStrG sei immer von einem vorsätzlichen Vorgehen die Rede und im …
…könne. Aus Sicht der Verteidiger liege hier ein rechtlich klar zu würdigender Sachverhalt vor. Umso überraschender sei die erstinstanzliche Bestrafung gewesen, die, wie bereits schriftlich ausgeführt, offenkundig auf dem Missverständnis beruhe, dass der Amtsbeauftragte keine Kenntnis von der Anhängigkeit eines Rechtsmittels in der zugrundeliegenden Abgabensache…
…21.9.2009, 2009/16/0111; VwGH 25.2.2010, 2010/16/0021). Er bedingt sohin vernünftigerweise die Kenntnis von Tatsachen, aus denen nach der Lebenserfahrung auf die vom Verdacht umschlossene Annahme, z.B. dass Finanzvergehen begangen wurden, geschlossen werden kann (z.B. für viele…
…einer Menge von 2.508 Tonnen für die Quartale III und IV/2012 vorgeworfen. Aufgrund des Verböserungsverbotes des § 161 Abs. 3 FinStrG ist es dem erkennenden Senat verwehrt, einen höheren strafbestimmenden Wertbetrag (von € 30.498,00) als im bisherigen Verfahren festgestellt der Bestrafung zugrunde…
…Spruchsenat als finanzstrafrechtlich relevante Verkürzungsbeträge der Bestrafung zugrunde gelegt wurden. Unter Tz. 1 des Betriebsprüfungsberichtes „Beratungsaufwand“ wurde festgestellt, dass im Veranlagungsjahr 2012 Beratungsaufwendungen an die Fa. G.H. (Land) in Höhe von insgesamt € 27.423,54 sowohl bei Vorliegen der Eingangsrechnungen (vom 13.6…
…diesen Umstand im Rahmen der Beweiswürdigung ins Kalkül zu ziehen (vgl. VwGH 27.05.2011, Zl. 2010/02/0129; 29.06.2012, Zl. 2012/02/0097). Dabei ist im vorliegenden Fall insbesondere zu berücksichtigen, dass der Bf. Kenntnis von der gegen ihn erstatteten Anzeige wegen…
…hat, ohne sich offensichtlich ausreichende Kenntnis von den maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen zu verschaffen, sorglos im Sinne der höchstgerichtlichen Rechtsprechung gehandelt. Er hat damit die nötige Sorgfalt außer Acht gelassen, was als Schuldform der Fahrlässigkeit zu werten ist. Der Akteninhalt und das Vorbringen des Bf. bieten…
…2008 in Höhe von € 15.076,33 gegenüber dem Erstbescheid vom 15. März 2011. Insoweit wurde vom Spruchsenat objektiv zu Recht eine vollendete Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1, Abs. 3 lit. a FinStrG der Bestrafung zugrunde gelegt. Aus diesem Betriebsprüfungsbericht und der Niederschrift über…
…zumindest von fahrlässigem Verhalten auszugehen. Somit sind auch die subjektiven Voraussetzungen der Strafbarkeit als erwiesen anzusehen. § 4 Wiener Parkometergesetz 2006 normiert: "(1) Handlungen oder Unterlassungen, durch die die Abgabe hinterzogen oder fahrlässig verkürzt wird, sind als Verwaltungsübertretungen mit Geldstrafen bis zu 365 Euro zu bestrafen…
…Rahmen der Schlussbesprechung vom 19.10.2021 auf seine Verpflichtung zur Führung einer Registrierkasse ab einem Barumsatz von € 7.500,00 aufmerksam gemacht wurde und er dem Prüfer zugesagt hat, eine solche anzuschaffen. Somit ist kann schon die objektive Tatseite der erstinstanzlich der Bestrafung…
…nicht jedoch um ein unrechtmäßiges Verhalten zu bestrafen (Stoll, BAO, 1192). Ausgehend von dieser Zweckausrichtung erscheine die Festsetzung einer Zwangsstrafe im vorliegenden Fall daher weder billig noch zweckmäßig. Mit Beschwerdevorentscheidung wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Bei der Beschwerdeführerin seien ursprünglich nicht alle Gesellschafter natürliche…
…Unter Berücksichtigung der Eigenart des Verwaltungsstrafrechtes sind die §§ 32 bis 35 des Strafgesetzbuches sinngemäß anzuwenden. Die Einkommens- und Vermögensverhältnisse und allfällige Sorgepflichten des Beschuldigten sind bei der Bemessung von Geldstrafen zu berücksichtigen." Die der Bestrafung zu Grunde liegende Verwaltungsübertretung schädigte in erheblichem Maße das als…
…bei ihm jeglicher Verkürzungsvorsatz von vornherein völlig ausgeschlossen. Verwiesen wird dazu auf ein - nach Ansicht des Verteidigers richtungsweisendes - Urteil des OLG Köln v. 31.01.2017, lll-1 RVs 253/16; 1 RVs 253/16, betreffend "Steuerhinterziehung: Kenntnis der Finanzbehörde von wesentlichen steuerlich relevanten Umständen…
…ohne den diesbezüglichen steuerlichen Verpflichtungen in vollem Umfang nachzukommen. Zu der vom Spruchsenat zu Recht als mildernd festgestellten teilweisen Schadensgutmachung ist ergänzend festzustellen, dass mittlerweile von den der Bestrafung unterzogenen Verkürzungsbeträgen ein Betrag von € 11.486,22 an Umsatzsteuervorauszahlungen 8-12/2017 entrichtet wurde…
…vor der Abgabenbehörde zu verheimlichen und somit einer Versteuerung zu entziehen. Gerade beim Delikt des § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG stellt die vorübergehende Erlangung eines Steuervorteiles den Regelfall dar. Zweifelsfrei - und dies bestätigt er auch mit seinem Beschwerdevorbringen - hatte der Bf1 Kenntnis von seiner…
…und am Foto erscheint die Buchstabenfolge etwas heller als der Hintergrund und somit lesbar. Nach Einholung einer Rechtsauskunft demonstrierte ich diesen Effekt am 21.11.2018 auch im Sozialministeriumservice, man erklärte sich „schockiert“ und hatte offenbar noch keine Kenntnis von diesem Merkmal oder seinen Auswirkungen…
…ihre Verpflichtung zur Abgabe von richtigen, dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Umsatzsteuervoranmeldungen 1-12/2014, verletzt und auch die geschuldeten Umsatzsteuervorauszahlungen nicht in voller Höhe bis zu den jeweiligen Fälligkeitstagen entrichtet und somit verkürzt. Die objektive Tatseite der vom Spruchsenat der Bestrafung zugrunde gelegten Abgabenhinterziehung…
…ob sich die Meldeverpflichtungen gemäß § 15 Abs. 2 WTFG auf die Namen/Kontaktdaten der Vertragspartner bezieht, obwohl die Haftungspflichtige weder feststellen kann, ob es sich bei der anbietenden Person um einen Unterkunftgeber oder einen Dritten handelt, welcher Kenntnis von den relevanten Daten der Unterkunftgeber hat.