…jeweilig zuständige Betriebsveranlagungsteam zu verstehen (VwGH vom 13.10.2021, Ra 2021/13/0127). Die Kenntnis von den maßgeblichen Tatsachen in einem anderen Verfahren oder in einem Verfahren eines anderen Steuerpflichtigen steht einer Wiederaufnahme nicht entgegen (VwGH vom 13.11.2019, Ra 2019/13/0102)…
…18.3.2021 hiervon Kenntnis gehabt, hätte sie diese Zahlungen der Einkommensteuer unterworfen. Dies hätte zu einem anderslautenden Bescheidspruch der Einkommensteuerbescheide 2016 und 2017, jeweils vom 18.3.2021, geführt. Die Voraussetzung eines anderslautenden Bescheidspruches ist damit gegeben. Zur Voraussetzung des neuen Hervorkommens von Tatsachen (…
…Bf. selbst einräumte. Gerade aufgrund der Tatsache, dass kein Vorhalt und kein Ersuchen um Erläuterung der Verluste seitens der Behörde angestoßen wurden, konnte der Bf. entnehmen, dass die belangte Behörde mangels entsprechender Unterlagen weiterhin keine Kenntnis von der Art der Tätigkeit des Bf. haben konnte…
…alle Handlungen bzw. Unterlassungen des Vertreters unmittelbare Wirkung für den Vertretenen (im vorliegenden Fall der Beschwerdeführer) und sind von diesem in vollem Umfang zu vertreten. Aus Sicht der Abgabenbehörde ist die Kenntnis von Tatsachen und/oder Beweismittels des Vertreters auch dem Vertretenen zuzurechnen. Dies umso…
…Fassung (FVwGG 2012)kann ein durch Bescheid abgeschlossenes Verfahren auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen wiederaufgenommen werden, wenn Tatsachen oder Beweismittel im abgeschlossenen Verfahren neu hervorgekommen sind und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen…
…Sicht des Antragstellers für den Neuerungstatbestand maßgebend. Mit dem Ablauf der Veranlagungsperiode habe der Pflichtige Kenntnis von den für die Erstellung der Abgabenerklärungen erforderlichen Umständen. Die verspätete Vorlage einer von der Schätzung abweichenden Erklärung sei kein "Hervorkommen neuer Tatsachen", die Wiederaufnahme sei daher nicht zulässig…
…Tatsache angeführt, dass Fr. ***A*** ***B*** nur am Papier Geschäftsführerin gewesen und zu keinem Zeitpunkt für das Unternehmen tätig gewesen wäre. Der Unternehmenserfolg wäre einzig und allein bei ihrem Ehemann, ***D*** ***B***, gelegen. Weiters wird vorgebracht, dass Fr. ***B*** von den betreffenden Rechnungen keine Kenntnis…
…geradezu naheliegend vorhersehbar war. Auch wenn nicht mehr nachvollziehbar ist, wer wann von den Zwangsstrafen erfuhr, so ist doch davon auszugehen, dass dies ***Bf1*** zur Kenntnis gelangte (so wie ihm die Bilanzen vorgelegt wurden), er sich jedoch im Weiteren darum nicht kümmerte. Sohin ist sein…
…lit b BAO kann ein durch Bescheid abgeschlossenes Verfahren auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen wiederaufgenommen werden, wenn Tatsachen oder Beweismittel im abgeschlossenen Verfahren neu hervorgekommen sind und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen…
…oder von Amts wegen wiederaufgenommen werden, wenn Tatsachen oder Beweismittel im abgeschlossenen Verfahren neu hervorgekommen seien und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Die Wiederaufnahme aufgrund neu hervorgekommener Tatsachen…
…bestehen, so darf die Tatsache nicht zum Nachteil des Beschuldigten oder der Nebenbeteiligten als erwiesen angenommen werden. Tatbestandsvoraussetzung für die Zulässigkeit der Beschlagnahme ist ein aufgrund konkreter Umstände hinreichend begründeter Tatverdacht der Begehung eines Finanzvergehens. Dabei handelt es sich um die Kenntnis von Tatsachen, aus…
…2 EnFG 1979 genügen, weil die Bf. die Verträge jederzeit kündigen könne. Das Finanzamt hatte eindeutig nachträglich Kenntnis von Tatsachen erlangt, die der Begünstigung des § 9 EnfG 1979 entgegenstehen und die zu einem anders lautenden Bescheidspruch führen. Wenn sich die belangte Behörde im Bescheid über…
…Sicht des von der zuständigen Behörde geführten jeweiligen Verfahrens zu beurteilen ist, wobei der Wissenstand durch Abgabenerklärungen und Beilagen im jeweiligen Veranlagungsverfahren und jeweiligen Veranlagungsjahr maßgebend ist (VwGH 30.5.1994, 93/16/0096), so ist zu berücksichtigen, dass dabei die Kenntnis von Tatsachen nicht…
…4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen unter anderem in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des…
…Maßnahme zur Sicherung eines im Gesetz angedrohten Verfalls oder eine Maßnahme zur Bereitstellung von im Strafverfahren benötigten Beweismitteln. Tatbestandsvoraussetzung für die Zulässigkeit der Beschlagnahme ist ein aufgrund konkreter Umstände hinreichend begründeter Tatverdacht der Begehung eines Finanzvergehens. Dabei handelt es sich um die Kenntnis von Tatsachen…
…ob die bisher der Finanzstrafbehörde zugekommenen Mitteilungen oder die in deren Besitz befindlichen Unterlagen nach Maßgabe der von dieser durchgeführten Vorerhebungen für einen Verdacht ausreichen (VwGH 20.3.1997, 94/15/0046). Verdacht ist mehr als eine bloße Vermutung. Es ist die Kenntnis von Tatsachen…
…Entscheidend ist, ob der abgabenfestsetzenden Stelle alle rechtserheblichen Sachverhaltselemente bekannt waren. Dass die Prüfungsabteilung in einem ein anderes Prüfungsjahr betreffenden Prüfungsverfahren oder im Abgabenverfahren eines anderen Steuerpflichtigen von den maßgeblichen Tatsachen Kenntnis hatte, steht der Wiederaufnahme nicht entgegen (VwGH 13.11.2019, Ra 2019/13…
…Er ist die Kenntnis von Tatsachen, aus denen nach der Lebenserfahrung auf ein Finanzvergehen geschlossen werden kann (vgl. VwGH vom 15.04.1997, 93/14/0080; VwGH vom 18.1.1994, 93/14/0020, 0060, 0061). Eine Beschlagnahme von grundsätzlich dem Bankgeheimnis unterliegenden Gegenständen stelle…
…0089; VwGH 21.9.2009, 2009/16/0111; VwGH 25.2.2010, 2010/16/0021). Er bedingt sohin die Kenntnis von Tatsachen, aus denen nach der Lebenserfahrung auf die vom Verdacht umschlossene Annahme, z.B. dass Finanzvergehen begangen wurden, geschlossen werden kann (z.B. für…
…eine verfassungsrechtlich unbedenkliche Rechtsgrundlage in denkunmöglicherweise anwendet. Tatbestandsvoraussetzung für die Zulässigkeit der Beschlagnahme ist ein aufgrund konkreter Umstände hinreichend begründeter Tatverdacht der Begehung eines Finanzvergehens. Dabei handelt es sich um die Kenntnis von Tatsachen, aus denen nach der Lebenserfahrung auf ein Finanzvergehen geschlossen werden kann…