…Ausmaß der Betätigung als Snowboardlehrer - Einkünfte wurden nur in 2 Jahren im genannten Ausmaß erzielt, und zwar im Jahr 2012 während eines Zeitraums von 2 Monaten und im Jahr 2013 während eines Zeitraums von 2 Wochen – nicht auf eine ernsthafte und konkrete erwerbsorientierte Tätigkeit schließen…
…dass die Ausbildung zur Berufs- und Sozialpädagogin bereits im Jahre 2014 absolviert worden ist und seither keine konkrete Ausübung dieses Berufes erfolgt." Daraufhin stellte die steuerliche Vertretung der Beschwerdeführerin fristgerecht den Antrag auf Entscheidung über die Beschwerde durch das Bundesfinanzgericht (Vorlageantrag) ohne weitere Begründung. Auf…
…und eines bevorstehenden Personalabbaus gefährdet. Nach einem Schreiben der I vom 2.1.2013 betreffend „Mitteilung über den Wechsel des Dienstgebers auf Grund Betriebsüberganges“ kam es jedoch zu einem automatischen Übergang des Dienstvertrages und ergaben sich auch keine Änderungen in der Gehaltshöhe. Eine konkrete Gefahr…
…dar und geben Sie an, welche (Flug)Berechtigungen Sie damit jeweils erworben haben. 2. Welche beruflichen Möglichkeiten stehen Ihnen mit der dargestellten Flugausbildung offen bzw. welches konkrete Betätigungsfeld streben Sie an? Welche Verdienstmöglichkeit erwarten Sie von der angestrebten Tätigkeit? 3. Haben Sie weitere Ausbildungsschritte geplant…
…80 € (2014), insgesamt daher 10.853,30 €. Diesen Ausgaben standen keine Einnahmen gegenüber. Dem Bf war, wie bereits oa, insoweit zuzustimmen, als die steuerliche Abzugsfähigkeit einer mit der konkreten Absicht auf künftige Einnahmenerzielung betriebenen Umschulungsmaßnahme nicht davon abhängt, ob es ihm nach Abschluss…
…dass sofern sich an seinem damals noch aufrechten Dienstverhältnis nichts ändert in naher Zukunft keine Einkünfte aus einer neuen Tätigkeit geplant sind. Der Abgabenpflichtige - zum damaligen Zeitpunkt steuerlich nicht vertreten - interpretierte die Fragestellung dahingehend, eine konkrete Auskunft über einen kurzfristig bevorstehenden Berufsumstieg abgeben zu müssen…
…ob der Bw. einer Tätigkeit nachgehen wird, die eine Einkunftsquelle darstellen wird und daher steuerlich beachtlich ist, nicht möglich. Gegen eine erwerbsorientierte Tätigkeit spricht, dass keine Umstände erkennbar sind, dass die Einkunftserzielung des Bf. etwa durch Arbeitslosigkeit gefährdet ist; auch hat der Bf. nicht zu…
…sich aber nicht voraussagen, ob er seine Absicht auch tatsächlich umsetzen werde. Im Beschwerdefall lägen keine Umstände vor, die objektiv auf die ernsthafte und konkrete Absicht zur Einkünfteerzielung schließen ließen. Zudem müsse aufgrund des fortgeschrittenen Alters des Beschwerdeführers in Zweifel gezogen werden, ob jemals ein…
…Betätigungen ermöglicht, zum anderen grundsätzlich keine Ausbildung eine Garantie verschafft, nach ihrem Abschluss in einem vorher festgelegten Bereich beruflich tätig sein zu können, und dass es daher von einer realistischen Einschätzung der Berufswelt und der Arbeitsplatzsituation zeugt, wenn ein Studierender bzw eine Studierende zwar konkrete…
…2014 weiterhin keine Umsätze erzielt worden seien. Der Bf habe nicht dargelegt, aus welchen Gründen die vom Finanzamt vorgenommene Analyse der Einnahmen- und Ausgabenstruktur unzutreffend sei. Aufgrund der in den Bescheiden dargestellten konkreten Umstände bei Tätigkeitsbeginn sei damit zu rechnen, dass die Betätigung vor Erzielen…
…keine Rede sein. Das Vorbringen der Bf. ist bestenfalls geeignet, die (bloße) Absicht einer künftigen Einnahmenerzielung darzulegen, wobei die von der Bf. vorgebrachte Idee, in der Zeit ihres Ruhestandes als Reiseleiterin einer Gruppe Gleichgesinnter tätig sein zu wollen, eher für die Schaffung einer hobbymäßigen Betätigung…
…Einkommensteuer (noch) verringert. Sollte die Bf. in den folgenden Jahren den Beruf der Kinesiologin nicht ausüben, so würde grundsätzlich keine erwerbswirtschaftliche Betätigung vorliegen und es wären damit die bisher anerkannten Werbungskosten aus Umschulungsmaßnahmen im Sinne des § 16 Abs. 1 Z. 10 EStG 1988 im Zuge…
…Arbeit als Kindergartenpädagogin ein. Der Arbeitgeber habe keine Ersätze geleistet. Obige Werbungskosten setzen sich zusammen wie folgt: Lehrgangsgebühren EUR 4.214,00 Dazu wurde eine Bestätigung der "Veranstalter: ARGE Bildungsmanagement OG Ausbildungsträger: ARGE Erziehungsberatung und Fortbildung GmbH" vom 9.2.2011 vorgelegt, der gemäß die…
…für die Lebensführung nicht abgezogen werden, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. 3.1 Aufwendungen für Musiktherapie keine Fortbildungskosten: Fortbildung liegt vor, wenn der Steuerpflichtige "seine…
…der Bf. bezahlt) vom 18.11.2013, eine Bestätigung des Landes Oberösterreich über von der Bf. erhaltene Kurskostenersätze von insgesamt EUR 1.695,00 sowie ein tabellarisch elektronisch erstelltes "Fahrtenbuch" (62 Fahrten von Ort1 nach Ort 2 zu je 46 km pro Strecke, 2 Fahrten…
…zu Recht erkannt, dass die steuerliche Abzugsfähigkeit einer mit der konkreten Absicht auf künftige Einnahmenerzielung betriebenen Umschulungsmaßnahme nicht davon abhängt, ob es dem Steuerpflichtigen nach Abschluss der Umschulung tatsächlich gelingt, im angestrebten Beruf Fuß zu fassen, verschafft doch grundsätzlich keine Ausbildung eine Garantie, nach ihrem…
…Beschwerdevorentscheidung vom 17. Februar 2014 wurde die obige Beschwerde als unbegründet abgewiesen und wie folgt begründet: Die Aufwendungen für die Umschulung zur Eventmanagerin hätten keine Anerkennung finden können, da trotz Aufforderungen keinerlei belegmäßig Nachweise über die konkreten beruflichen Maßnahmen bezüglich der Umschulung bzw. die damit…
…geht hervor, dass Sie auf ein zukünftiges neues Standbein abzielen. Es besteht somit kein konkreter Zusammenhang mit einer neu ausgeübten Tätigkeit. Die in Zusammenhang mit der eventuellen Tätigkeit geltend gemachten Werbungskosten konnten daher nicht berücksichtigt werden. Sie werden jedoch höflich darauf aufmerksam gemacht, dass falls…
…einzelner Kurse oder Veranstaltungen kann nicht unter diesen Begriff subsumiert werden. Keine Voraussetzung ist es hingegen, dass der Steuerpflichtige während der Umschulung auch weiterhin einer beruflichen Tätigkeit nachgeht. Dem VwGH genügt für die Annahme einer erwerbsorientierten Umschulungsmaßnahme, dass die Steuerpflichtige ihre bisherige Tätigkeit wesentlich einschränkt…
…Betätigungsfeld gibt. Beigelegt wurden der Tätigkeitskatalog des Gewerbes der Lebens- und Sozialberatung und ein Folder der WKO. Mit Berufungsvorentscheidung vom 16. April 2012 wurde die Berufung mit der Begründung abschlägig entschieden, dass die Bf. nach wie vor als Telefonistin im Callcenter beschäftigt sei und keinen…