…Da die steuerlichen Auswirkungen der neu hervorgekommenen Tatsachen und Beweismittel keineswegs geringfügig seien, erweise sich die Wiederaufnahme des Verfahrens als zweckmäßig. Eine Interessensabwägung unter Beachtung sämtlicher Umstände unterblieb zumal die belangte Behörde auch keine erkennbaren Ermittlungshandlungen zur gegebenen Regressverpflichtung und den damit verbundenen Verfahren und…
…eines Verfahrens genügt nicht allein das Hervorkommen von Wiederaufnahmegründen, vielmehr muss zu dieser Voraussetzung die Gewissheit treten, dass die Kenntnis der Wiederaufnahmegründe tatsächlich zu einem anders lautenden Bescheid im Abgabenverfahren führt (VwGH 04.12.1969, 0859/69). Nach § 303 BAO führt eine neu hervorgekommene Tatsache…
…auf die Strafverfügung vom 3.2.2023 beziehen, wodurch auch jetzt noch keine neu hervorgekommenen Tatsachen vorliegen würden, welche eine im Spruch des Zurückweisungsbescheides vom 16.3.2023 anderslautende Entscheidung herbeigeführt hätte. Vollständigkeitshalber führte die belangte Behörde aus, dass die vom Beschwerdeführer angeführten Zahlungen ohne…
…sei, weil zuvor keine Abgabenbeträge gemeldet worden seien oder ob bzw. gegebenenfalls welche neue(n) Tatsache(n) oder Beweismittel konkret neu hervorgekommen sei(en). Das BFG hat (unter Bezugnahme auf die ständige Rechtsprechung des VwGH) weiters ausgeführt, dass es sich dabei um einen Begründungsmangel handelt…
…sei, weil zuvor keine Abgabenbeträge gemeldet worden seien oder ob bzw. gegebenenfalls welche neue(n) Tatsache(n) oder Beweismittel konkret neu hervorgekommen sei(en). Das BFG hat (unter Bezugnahme auf die ständige Rechtsprechung des VwGH) weiters ausgeführt, dass es sich dabei um einen Begründungsmangel handelt…
…Zum Wiederaufnahmegrund der neu hervorgekommenen Tatsache: Welche gesetzlichen Wiederaufnahmegründe durch einen konkreten Sachverhalt als verwirklicht angesehen und daher als solche herangezogen werden sollen, bestimmt bei der Wiederaufnahme auf Antrag die betreffende Partei, bei der Wiederaufnahme von Amts wegen die für die Entscheidung über die Wiederaufnahme…
…Zum Wiederaufnahmegrund der neu hervorgekommenen Tatsache: Welche gesetzlichen Wiederaufnahmegründe durch einen konkreten Sachverhalt als verwirklicht angesehen und daher als solche herangezogen werden sollen, bestimmt bei der Wiederaufnahme auf Antrag die betreffende Partei, bei der Wiederaufnahme von Amts wegen die für die Entscheidung über die Wiederaufnahme…
…Ob diese Tatsachen oder Beweismittel „neu hervorgekommen“ seien, sei aus der Sicht der jeweiligen Verfahrenspartei zu beurteilen. Daher bildeten Umstände, die der Abgabenbehörde im Zeitpunkt der Entscheidung bekannt gewesen seien, jedoch bei der Entscheidung nicht berücksichtigt worden seien, keinen tauglichen Wiederaufnahmegrund für eine amtswegige Wiederaufnahme…
…seine Erlassung darzulegen. Stützt sich die Behörde auf neu hervorgekommene Tatsachen oder Beweismittel (iSd § 303), so hat sie diese Tatsachen (Beweismittel) und ihr "Neuhervorkommen" in der Bescheidbegründung darzulegen. § 201 Abs. 2 Z 3 erfordert einen im Bescheid anzuführenden Wiederaufnahmegrund (VwGH 29.5.2019, Ro 2018…
…gewesenen Sachverhalts oder einer fehlerhaften rechtlichen Beurteilung – gleichgültig durch welche Umstände veranlasst - bei unveränderter Tatsachenlage nicht nachträglich im Wege einer Wiederaufnahme beseitigen lassen (vgl. Stoll, BAO-Kommentar, 2921, mwN). Somit sind etwa neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen keine Wiederaufnahmsgründe (vgl…
…ob Wiederaufnahmsgründe vorliegen. Gemäß § 303 Abs. 1 lit. b BAO kann ein durch Bescheid abgeschlossenes Verfahren auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen wiederaufgenommen werden, wenn Tatsachen oder Beweismittel im abgeschlossenen Verfahren neu hervorgekommen sind und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung…
…wegen wiederaufgenommen werden, wenn Tatsachen oder Beweismittel im abgeschlossenen Verfahren neu hervorgekommen sind und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anderslautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Bei der vorliegenden Beschwerde gegen die Wiederaufnahme von Amts wegen…
…2011, 2008/15/0215, mwN). "Vergessene" Absetzbeträge begründen somit nach Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ebensowenig wie eine nach Rechtskraft des Bescheides eingetretene bessere Rechtskenntnis der Bf. über steuerlich mögliche Absetzbeträge einen Wiederaufnahmegrund aus dem Titel neuhervorgekommener Tatsachen. Die Bf. hat im gegenständlichen Beschwerdeverfahren am 04. Februar…
…ein solches Gutachten auf Tatsachen, die "neu hervorgekommen" sind, so kommen allenfalls diese Tatsachen als Wiederaufnahmegründe in Betracht (Ritz/Koran, BAO7, § 303 Tz 27, vgl. VwGH 24.2.2000, 96/15/0149). Bei einer Beschwerde gegen eine Wiederaufnahme von Amts wegen ist allerdings die Sache…
…die Bezugsnachträge nicht enthielten bzw. von Bezugsteilen keine Lohnsteuer einbehalten hatte, war aus den zum Zeitpunkt der Erlassung der Erstbescheide im Datenbestand des Finanzamtes enthaltenen Lohnzetteln jedenfalls nicht ersichtlich. Damit liegt aber eine neu hervorgekommene Tatsache vor, deren Kenntnis in den abgeschlossenen Verfahren anders lautende…
…vor Ausstellung des Feststellungsbescheides zum 01.01.2015 - Zurechnungsfortschreibung, vom 13.12.2016; Die Tatsache der Fertigstellung des Gebäudes ist im abgeschlossenen Verfahren nicht neu hervorgekommen. Es liegt kein Grund für eine Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 1 BAO vor." Es wurde die Stattgabe…
…Eine derartige Interessensabwägung verbietet bei Geringfügigkeit der neu hervorgekommenen Tatsachen in der Regel den Gebrauch der Wiederaufnahmemöglichkeit (vgl. VwGH 04.03.2009, 2006/15/0079). Die Geringfügigkeit ist dabei anhand der steuerlichen Auswirkungen der konkreten Wiederaufnahmsgründe und nicht auf Grund der steuerlichen Gesamtauswirkungen zu beurteilen…
…Berufungsbehörde" nachgeholt werden könne, sei das Fehlen der Wiederaufnahmsgründe in der Beschwerdevorentscheidung nicht sanierbar. Es sei Aufgabe der Abgabenbehörde, die von ihr verfügte Wiederaufnahme durch unmissverständliche Hinweise darauf zu begründen, welche Tatsachen oder Beweismittel auf welche Weise neu hervorgekommen seien. Bei der Begründung der Wiederaufnahme…
…vom 22.03.2018 der Mangel einer inhaltlichen Rechtswidrigkeit anhaftet. Gemäß § 303 Abs 1 BAO kann ein durch Bescheid abgeschlossenes Verfahren auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen unter anderem in jenen Fällen, in denen Tatsachen oder Beweismittel im abgeschlossenen Verfahren neu hervorgekommen sind…
…1 BAO lautet: Ein durch Bescheid abgeschlossenes Verfahren kann auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen wiederaufgenommen werden, wenn a) der Bescheid durch eine gerichtlich strafbare Tat herbeigeführt oder sonstwie erschlichen worden ist, oder b) Tatsachen oder Beweismittel im abgeschlossenen Verfahren neu hervorgekommen sind…