…angeführt. Nach § 5 Abs. 1 Z 1 GrEStG 1987 ist Gegenleistung bei einem Kauf der Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen und der dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen. Der Begriff der Gegenleistung im Grunderwerbsteuerrecht ist im wirtschaftlichen Sinn (§ 21 BAO) zu verstehen. Für die…
…subjektiv psychologische Faktor. Nun kann man die Meinung vertreten, dass durch die subjektive Beeinträchtigung lediglich der Verwertungszeitraum verlängert, nicht aber der Verkehrswert und Kaufpreis beeinflusst wird. Andererseits gehen Experten in Deutschland davon aus, dass jede Art von Wertminderung in diesem Zusammenhang denkbar ist, wobei hier…
…Erwerb des Grundstückes zu zahlen ist. Es ist daher nicht maßgebend, was die vertragsschließenden Parteien als Kaufpreis bezeichnen, sondern was nach dem Inhalt des Vertrages der Käufer als Wert der Gegenleistung im maßgebenden Zeitpunkt des Erwerbsvorganges zu erbringen hat, was der Verkäufer also verlangen kann…
…die Bf. keinen gewöhnlichen Wohnsitz in einem Drittstaat hat und sohin nicht berechtigt war, das verfahren der vorübergehenden Verwendung zu nützen. Der Kaufpreis könne in der Tat als Schätzwert herangezogen werden, weil dieser Preis kurz vor der Einfuhr bezahlt wurde. das von der Bf. vorgelegte…
…Nach § 5 Abs. 1 Z. 1 GrEStG ist Gegenleistung bei einem Kauf der Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen und der vom Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen. Gemäß § 8 Abs. 1 GrEStG entsteht die Steuerschuld, sobald ein nach diesem Bundesgesetz steuerpflichtiger Erwerbsvorgang verwirklicht ist. Ein…
…Der Kaufpreis wurde am 19.12.2011 auf dem Verrechnungskonto von Z bei der bP erfasst und mit dem darauf aushaftenden Saldo von € 1.092.148,08 gegenverrechnet. Zum Zeitpunkt der Veräußerung der Liegenschaft ist Z Geschäftsführer der bP und mittelbar zu 100 % an…
…der Bf. um den Kaufpreis von 135.000 € erworbenes Geschäftslokal in der Gasse wurde nach Tätigung von Investitionen iHv 102.000 € im März 2010 laut Kaufvertrag vom 5.3.2010 um 120.000 € (zuzüglich 20% USt) an den Gesellschafter A verkauft. Der…
…16.10.2013 ein Ausschüttungsbetrag von 16.875 € betreffend den Anteil P´s von der GmbH direkt an den Bf überwiesen. Der Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2014/15 wurde am 20.10.2015 vom Bf und P unterzeichnet – der vereinbarte Kaufpreis war noch nicht vollständig beglichen…
…kaufgegenständlichen Liegenschaft wurde ein Café betrieben, welches vom Beschwerdeführer bis zum 31. Dezember 2019 verpachtet wurde. Die Frist zur Zahlung des Kaufpreises wurde vertraglich bis zum 15. Jänner 2020 gewährt. Die Übergabe der Liegenschaft an den Käufer sollte bis zum 31. Jänner 2020 erfolgen. Die…
…um 760.000 € + 20% USt. Die Vertragsparteien teilten laut diesem Kaufvertrag den Kaufpreis wie folgt auf: 152.000 € entfielen auf Grund und Boden, 503.000 € entfielen auf das Gebäude, 105.000 € entfielen auf das mitverkaufte Inventar. (Rechnung der Bf vom 4…
…dem Einkommensteuergesetz unterliegenden Einkünfte erzielt. Die Beschwerde wurde mit Beschwerdevorentscheidung vom 11. Oktober 2022 abgewiesen, wobei die Abgabenbehörde den Zufluss des Kaufpreises unter Verweis auf das Erkenntnis des BFG vom 9. August 2022, RV/3100357/2019 (betreffend den Einkommensteuervorauszahlungsbescheid 2018 desselben Beschwerdeführers) zusammengefasst damit begründete…
…Der fremdübliche Abtretungspreis aus der Sicht des österreichischen Kapitalgebers wurde demzufolge im Betriebsprüfungsverfahren unter Beachtung des Fachgutachtens KFS/BW1 geschätzt: [Grafik] In Höhe der Differenz zwischen fremdüblichem Kaufpreis und jenem It. Gesellschafterbeschluss wird eine verdeckte Gewinnausschüttung an die 100%-ige Gesellschafterin ***MN*** festgestellt (***EF**…
…Fachgutachtens KFS BW1 entspreche. Zusätzlich änderte die belangte Behörde ihr bisheriges Vorbringen zur Höhe der verdeckten Ausschüttung ab: ausgehend vom bezahlten Kaufpreis in Höhe von € 116.599.677 und einem von der belangten Behörde ermittelten fremdüblichen Preis in Höhe von € 46.499.640…
…wenn der bezahlte Kaufpreis (in Höhe von € 116.599.676,85) für den ***AB***-Anteil zu hoch (nicht fremdüblich) gewesen wäre. Auch ein gebotener Fremdvergleich lässt von der Sache her einen gewissen Spielraum und nicht schon jede geringfügige Abweichung von einem Richtwert gebietet den…
…168). 25Die Aufteilung eines Kaufpreises für mehrere (steuerlich unterschiedlich zu behandelnde) Wirtschaftsgüter hat nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nach objektiven Maßstäben zu erfolgen. Hiezu ist jeweils der Verkehrswert der Wirtschaftsgüter zu ermitteln (oder zu schätzen) und der Kaufpreis im Verhältnis dieser Werte aufzuteilen (vgl…
…Zudem ist die Zuordnung eines aufgeschobenen Kaufpreises (Deferred Purchase Price) im Jahr 2011 sowie eines Earn Outs im Jahr 2014 zur steuerfreien Beteiligungsveräußerung und zum steuerpflichtigen Betriebsverkauf strittig. Im Jahr 2015 geht es abschließend nur noch um die Berücksichtigung von Verlustvorträgen. Dies ist das fortgesetzte…
…Erledigung weicht von Ihrem Begehren aus folgenden Gründen ab: 1.) Wiederaufnahme des Verfahrens: Die Wiederaufnahme des Verfahrens erfolgte, weil erst durch die Abklärung der Aufteilung des Kaufpreises der Liegenschaft in Lech am Arlberg bei der Firma ***GmbH1*** bekannt wurde, dass die Anschaffungskosten für Grund u…
…Demnach sei der Beschwerdeführer zum Zeitpunkt des Ankaufs der Liegenschaft durch die E alleiniger Gesellschafter gewesen. Zur Kaufpreisermittlung seien - wie oben aufgeführt - keine tauglichen Grundlagen vorgelegt worden. Auch in den vorgelegten Grobkalkulationen befänden sich keine Aussagen zum Bauzustand des Gebäudes im Zeitpunkt der Anschaffung durch…
Der Beschwerdeführer erwarb die verfahrensgegenständliche Liegenschaft im Jahr 1991 zum Kaufpreis von rund 116.000,- Euro. Mit Kaufvertrag vom 17. November 2008 veräußerte der Beschwerdeführer diese um 400.000,- Euro an die E, deren alleiniger Gesellschafter der Beschwerdeführer zu diesem Zeitpunkt war. Mit Kaufvertrag vom…
…die Abgabenbehörde ein Ergänzungsersuchen an den Beschwerdeführer, in dem sie darauf hinwies, dass nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes die Aufteilung des Kaufpreises auf Grund und Boden und Gebäude im Sachwertverhältnis zu erfolgen habe. Das vorgelegte Gutachten sei nicht nachvollziehbar, sondern bedürfe in folgenden Punkten einer…