…November 2012 schloss der Bf jegliches Verschulden seinerseits aus. Das Vorbringen geht zunächst dahin, dass die gesamte kaufmännische Geschäftsführung nicht durch den formalen, sondern durch einen tatsächlichen Geschäftsführer erfolgt sei. Weiters sei die Situation deshalb entstanden, weil die infolge der Insolvenz durchgeführte Prüfung durch die…
…Beschwerdeführerin beendete ihre Geschäftsführertätigkeit, um sich auf ihr eigenes Unternehmen zu konzentrieren. Bei der Primärschuldnerin bestand eine mündliche Absprache hinsichtlich der Kompentenzverteilung in der Geschäftsführung. Die Beschwerdeführerin war für die gewerberechtliche Geschäftsführung und die Akquirierung von Grundstücken zuständig. ***GF1*** war für die kaufmännische Geschäftsführung, Adimnistration…
…ihr ausgeschlossen. Bei dem für die kaufmännische Geschäftsführung incl. Rechnungswesen zuständigen Geschäftsführer ***GF1*** wurden die Abgabenverbindlichkeiten, auf Grund eines bereits abgeschlossenen Zahlungsplanes, maximal in einer Höhe von 8,41 % geltend gemacht. Zudem war der BF nicht für die kaufmännischen Angelegenheiten der Primärschuldnerin zuständig, sondern hatte…
…Zudem wäre bei dieser Ermessensentscheidung aus Zweckmäßigkeitsüberlegungen berücksichtigt worden, dass die Abgabenforderungen bei dem für die kaufmännische Geschäftsführung incl. Rechnungswesen zuständigen Geschäftsführer ***GF1*** auf Grund eines bereits abgeschlossenen Zahlungsplanes maximal in einer Höhe von 8,41 % geltend gemacht hätten werden können und daher auch die…
…durch das FA verifiziert noch vom Geschäftsführer mit einer Vollmacht belegt. Die bloße Berufung auf eine Vollmacht reicht (außer bei berufsmäßigen Parteienvertretern) nicht aus. Der damals vorgelegte ARGE-Vertrag weist die kaufmännische Geschäftsführung zwar der Partnerfirma 1 zu, nicht aber die Funktion des Vertreters gem. …
…hinterlegt) auch als Geschäftsführer bestellt: [...] Die Geschäftsführung der Bf. wurde nach den unwidersprochenen Aussagen der steuerlichen Vertretung ursprünglich von allen Gesellschaftern wahrgenommen, indem jeder Gesellschafter einzelne Tätigkeitsbereiche übernommen hat und diese eigenverantwortlich und weisungsfrei abgearbeitet hat. So hat beispielsweise ursprünglich ***Dr.1*** die kaufmännische Geschäftsführung…
…für die Jahre 2013 und 2014 unrichtiger Weise gewinnmindernd behandelt wurden. Im Zuge der Prüfung erfolgte die Korrektur. Festgestellt werden konnte, dass für die operative und kaufmännische Geschäftsführung und Vertretung ausschließlich A B zuständig war. C B war nur für die administrativen, internen Belange zuständig…
…Werbeaufwand, für die Jahre 2013 und 2014 unrichtiger Weise gewinnmindernd behandelt wurden. Im Zuge der Prüfung erfolgte die Korrektur. Festgestellt werden konnte, dass für die operative und kaufmännische Geschäftsführung und Vertretung ausschließlich ***Bf1*** zuständig war. Bf2 war nur für die administrativen, internen Belange zuständig. Das…
…für die Jahre 2013 und 2014 unrichtiger Weise gewinnmindernd behandelt wurden. Im Zuge der Prüfung erfolgte die Korrektur. Festgestellt werden konnte, dass für die operative und kaufmännische Geschäftsführung und Vertretung ausschließlich A B zuständig war. C B war nur für die administrativen, internen Belange zuständig…
…dass J.K. über alle notwendigen Kenntnisse und Qualifikationen verfügt habe, die erforderlich gewesen seien, um die ihm übertragenen, kaufmännischen Geschäftsführungsagenden pflichtgemäß wahrnehmen zu können. Der Bf. habe insbesondere auch davon ausgehen können, dass J.K. aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit in einer renommierten Wirtschaftstreuhandkanzlei über…
…die Akquirierungstätigkeit von Herrn C von der Bf. vergütet worden. Ein GF-Honorar für die allgemeine kaufmännische Verwaltung der Gesellschaft sei in den Jahren 2011 bis 2013 nicht bezogen worden, da die organisatorische Tätigkeit von Herrn C in den Jahren 2011 bis 2013 keinen wesentlichen…
…die ihm aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zukommende Geschäftsführung für die BfKG in Form der kaufmännischen Oberleitung tatsächlich an der genannten Firmenadresse der KG in Österreich aus, kann nicht mehr verneint werden, dass sich demzufolge der Ort der kaufmännischen (Ober-)Leitung (insbesondere das Büro des leitenden Direktors…
Nach dem Tod des B. sei die gesamte Geschäftsführung in den Händen des A. gelegen. Er sei aufgrund seiner anderen Funktionen stark unter Druck gewesen und habe den Betrieb loswerden müssen. Er habe Ende 1995/Anfang 1996 mögliche Käufer für den Betrieb bzw. Nachpächter hinsichtlich…
…der Haftung des Bf. bereits in der Vorhaltsbeantwortung vom 01.08.2012 damit, dass vereinbarungsgemäß eine Aufteilung der Tätigkeitsbereiche im Rahmen der Geschäftsführung bestanden habe, wonach Herrn ***Gf2*** die gesamte operative und kaufmännische Gebarung, der Zahlungsverkehr und die Buchhaltungsangelegenheiten oblegen seien, während der Aufgabenbereich des…
…zulässig. Entscheidungsgründe Darstellung des verwaltungsbehördlichen Verfahrens: Die Beschwerdeführerin war in den Beschwerdejahren hauptberuflich nichtselbständig bei verschiedenen Arbeitgebern als Assistentin der Geschäftsführung, kaufmännische Angestellte, kaufmännische Assistentin und als Sekretärin tätig. Bei den Abgabenerklärungen machte die Beschwerdeführerin ab 2007 Aufwendungen für ihre nebenberufliche Tätigkeit als Feng-Shui…
…war Geschäftsführer der ***X-GmbH*** gemeinsam mit Herrn ***Gf2***. Es bestand vereinbarungsgemäß eine Aufteilung der Tätigkeitsbereiche im Rahmen der Geschäftsführung: Der Aufgabenbereich meines Mandanten war der Warenverkauf, wobei mein Mandant grundsätzlich und überwiegend extern tätig war. Herrn ***Gf2*** oblag die gesamte operative und kaufmännische Gebarung…
…Im Arbeitsgemeinschaftsvertrag wurde unter Punkt 5 (Vertretung nach außen, Geschäftsführung) bestimmt, dass die P-GmbH kaufmännische und technische Geschäftsführerin ist. Der im Firmenbuch seit 24.10.2011 eingetragene handelsrechtliche Geschäftsführer dieser Gesellschaft ist der Beschuldigte. Betreffend den verfahrensgegenständlichen Zeitraum hat der Beschuldigte somit als verantwortlicher…
…Laienrichter Franz Rabeder und Mag. Christoph Vigl in der Finanzstrafsache gegen 1.) A, geb. xxxa, Geschäftsführer und Projektentwickler im Immobilienbereich, und 2.) B, geb. xxxb, kaufmännische Angestellte, beide whft. XXX, und vertreten durch Dr. Andreas Haberl und Dr. Gottfried Huber, Rechtsanwälte, Feldgasse 17, 4840 Vöcklabruck…
…persönliche Arbeitsleistung sowie der Einsatz der persönlichen Kreativität als Architekt für den Unternehmenserfolg maßgeblich. Im vorliegenden Fall wurde stets nur die konkrete Projektarbeit der beiden Geschäftsführer vergütet. Ein Geschäftsführerhonorar für die allgemeine kaufmännische Verwaltung der Gesellschaft wurde nie bezogen, da die organisatorische Tätigkeit nur ca…
…Die Bf sei seit 11.05.2001 gemeinsam mit BB Geschäftsführerin dieser Gesellschaft gewesen und auf Grund der Geschäftsverteilung laut ihren Angaben als kaufmännische Geschäftsführerin und Leiterin des Rechnungswesens für die Entrichtung der Abgaben verantwortlich gewesen. Die Lohnsteuer für November 2010 in Höhe von 19…