…Bf. Wochengeld, danach Karenzgeld Am 9.4.2018 erfolgte die Anzeige einer Lebendgeburt des ersten Kindes der Bf. Von 24.3.2020 bis 14.7.2020 bezog die Bf. erneut Wochengeld Am 11.5.2020 erfolgte die Anzeige einer Lebendgeburt des zweiten Kindes der Bf…
…2009 mtl 357,74 €, 2018 mtl 438,05 €). Davor waren Sie in Österreich nicht beschäftigt, für Ihre Kinder erhielten Sie laut unseren Ermittlungen Karenzgeld. Weiters geben Sie an, fallweise Bekleidung (Hochzeits- und Ballkleider) für verschiedene Personen angefertigt zu haben. Ein Gewerbe wurde nie…
…Der Bf. sei 2016 Alleinverdiener gewesen; die Gattin habe im Jahr 2016 nur Karenzgeld bekommen. Es werde um Berücksichtigung von Heimfahrten und Kosten im Heimatland ersucht. Bei der Angabe unter "doppelte Haushaltsführung" habe es sich um ein Versehen gehandelt. Mit Beschwerdevorentscheidung (BVE) vom 24.1…
…Kind ***K*** wurde von 1.12.2007 bis 31.5.2008 von der Kindesmutter ***KM*** und von 1.6.2008 bis 20.9.2010 vom Kindesvater ***Bf1*** Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld bzw. Karenzgeld in Höhe von gesamt 6.211,50 € beantragt. Diese wurden auch gewährt…
…Sozialversicherungsauszug der Bf.. Das Bundesfinanzgericht forderte die Bf. mittels Beschluss auf, zu erläutern, weshalb sie laut Sozialversicherungsauszug kein Karenzgeld erhalten habe. Weiters wurde sie ersucht, die vom Finanzamt angeforderten Unterlagen dem Bundesfinanzgericht vorzulegen und bekanntzugeben, ob sie sich seit der Geburt des Kindes mit dem…
…Familie in dieser gemeinsamen Wohnung lebe, könne doch beim Abgabepflichtigen nicht zur Streichung des Alleinverdienerabsetzbetrages führen. Bei einem Jahreseinkommen der Familie von 16.213,78 € (kein Karenzgeld mehr) sehe er das einfach nicht ein. Es sei einfach nicht möglich, bei seinem geringen Einkommen auch…
…nicht mehr in ihrem Haushalt lebe. Sie komme jedoch überwiegend für die Unterhaltskosten auf. Die Tochter habe die Berufsausbildung (Lehre) unterbrochen und beziehe lediglich einen geringen Betrag an Karenzgeld. Die Berufsausbildung würde die Tochter unverzüglich nach der Karenz wieder fortsetzen. Ein unberechtigter Bezug liege daher…
…wann sie in die [Drittland] gefolgen ist und wann sie zurückgekommen sei. Während sie nicht da gewesen sei, wäre "mit dem Karenzgeld" innegehalten worden. Wenn sie wieder in Österreich gewesen sei, habe die TGKK den "zurückbehaltenen Gesamtbetrag" bezahlt. Die Beihilfenbezieherin befinde sich in einer "schwierigen…
…sei ein Bestandteil des steuerpflichtigen Lohnes, zudem seien die Kinderfreibeträge zu berichtigen gewesen. Im Vorlageantrag vom 13. Jänner 2016 wird angeführt, das Karenzgeld sei beim Jahreslohnzettel als Arbeitslohn angeführt worden. Ein neuer Lohnzettel mit Karenzbetrag liege dabei. Über die Beschwerde wurde erwogen: Sachverhalt: …
…Gattin des Bf. ging im Monat Mai 2014 keiner Beschäftigung nach, befand sich weder in Karenz, noch bezog sie im vorgenannten Monat Arbeitslosen-, Kranken- oder Karenzgeld. Der Bf. war in Österreich ab 24.3.2014 als Arbeiter bei der D. GmbH beschäftigt, beendete dieses Dienstverhältnis…
…Kinder sind seit ihrer Geburt halten sie sich in Österreich auf. Die Kinder haben außer Österreich in kein anderes Land aufgehalten. Für die Kinder wurden auch Karenzgeld genehmigt." Das Finanzamt ersuchte den Bf. mit Schreiben vom 03. Jänner 2017 wie folgt: Nachweis über den rechtmäßigen…
…einer Wohnungs- und Wirtschaftsgemeinschaft die jedenfalls vorlag, da meine geschiedene Gattin geringe Einkünfte, Wochengeld und Karenzgeld bezog und ich somit für den Unterhalt meiner geschiedenen Gattin und dem gemeinsamen Kind aufkam. Bis Ende Juli lebten meine geschiedene Gattin, mein Sohn und ich im gemeinsamen Haushalt…
…Die Bf. habe zu den Tatzeitpunkten einen elektronischen Parkschein gelöst, habe dabei aber irrtümlich ein falsches Kennzeichen eingetippt. Da sie zur Zeit in Karenz sei und nur Karenzgeld beziehe, beantrage sie die Herabsetzung der verhängten Strafe auf ein Minimum. Mit Vorhalt vom 8. Oktober 2014…
…erwerbstätig war. Das Finanzamt hat offenbar ab/in diesem Zeitraum die Erwerbstätigkeit des KV anerkannt. Die BF selbst war bereits 08/2011 in Österreich beschäftigt (danach Wochengeld/Karenzgeldbezug) und lt. Abfrage der Finanzanwendungen "ab 7.10.2014 wieder in Firma des Gatten beschäftigt". Die Abfragen…
…beschäftigt gewesen und habe auch keine Wochengeldbeträge für das zweite Kind erhalten. Ab Monat-nach-Karenzende bestehe daher keine Beschäftigung mehr im Sinne der Verordnung 883/2004. Mit Eingabe vom 27.6.2019 erhob die Bf. gegen diesen Bescheid Beschwerde und führte begründend u.a…
…überschritten hätte , ohne allerdings auf die Besonderheit der Einkommenssituation im Jahre 2025 speziell einzugehen (Anmerkung des Gerichtes: ohne auf den Bezug des Wochengeldes, das in die Zuverdienstgrenze einzubeziehen ist- im Gegensatz zum nachfolgenden "Karenzgeld"(Kinderbetreuungsgeld). Diesem Punkt (AVAB) könne daher nicht entsprochen werden. Die Abgabenbehörde…
…Karenzgeld) nicht bei Familienbeihilfen-Leistungen angerechnet werden. Die Europäische Kommission legt dieses Urteil des EuGH so aus, dass bei der Berechnung der Ausgleichszahlungen zwei "Körbe" gebildet werden: - der erste Korb betrifft die Kinderbetreuungsgeld-Leistungen (Elterngeld, Erziehungsgeld, Karenzgeld usw.) - diese Leistungen sind nicht auf die Ausgleichszahlungen…
…so umgesetzt, dass bei der Berechnung der Ausgleichszahlungen zwei Körbe gebildet werden: • der erste Korb betrifft die Kinderbetreuungsgeld-Leistungen (Elterngeld, Erziehungsgeld, Karenzgeld usw.), • der zweite Korb betrifft alle anderen Familienleistungen wie z. B. die Familienbeihilfe. Da die verschiedenen Pflegegelder keine kinderbetreuungsgeldähnlichen Leistungen sind, werden sie…
…Ö*** wesentliche Finanzierungsbeiträge geleistet. Frau ***A*** sei bis zur Geburt der gemeinsamen Tochter durchgehend nichtselbständig erwerbstätig bzw. darüberhinaus noch Bezieherin von Karenzgeld gewesen. Frau ***A*** habe zu einem von ihm eigens dafür eingerichteten Bankkonto bei der ***Bank AUT*** eine eigene Bankomatkarte, mit der sie alle…
…berücksichtigen. Dies ergebe einen Anspruch auf neun Monate freiwillige Abfertigung. Es könne nicht sein, dass eine Dienstnehmerin, die im letzten Kalenderjahr nur teilweise volle Bezüge von ihrem Arbeitgeber gehabt und teilweise Karenzgeld bezogen habe, abgestraft werde, weil ihre Bemessungsgrundlage für die freiwillige Abfertigung marginalisiert werde…