…der durchgeführten Pflichtveranlagung auf die Einkommensteuer 2008 angerechnet worden sei. Damit habe das Finanzamt die Rechtslage verkannt, weshalb sich der angefochtene Bescheid sowohl hinsichtlich der Einkommensteuer 2008 als auch hinsichtlich des Antrages auf Rückzahlung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer als rechtswidrig erweise. Der angefochtene Bescheid sei gemäß …
…vom 15.9.2016, Zl. 2013/15/0297, können somit nicht (mehr) zu Bescheidänderungen führen und somit - gleich in welcher Richtung - bescheidmäßig berücksichtigt werden. 5. Anträge auf Rückzahlung Kapitalertragsteuer (KESt) 2008 und 2015 gemäß § 240 Abs. 3 BAO: Gemäß § 240 Abs. 1 BAO ist bei…
…EuGH 8.11.2007, C-379/05 , Slg 2007, I-9569 - Tz 79 ff) aufgestellten Grundsätzen sollte eine Rückzahlungsmöglichkeit für jene Teile der Kapitalertragsteuer, die im Ausland nicht auf Grund eines Doppelbesteuerungsabkommens angerechnet werden kann, geschaffen werden. Mit dem Budgetbegleitgesetz 2009 (BGBl. 52/2009) wurde…
…E. über die Beschwerde vom 11.02.2014 gegen die Bescheide des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr vom 15.01.2014, betreffend Rückzahlung von Kapitalertragsteuer gemäß § 240 BAO zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision…
…der Kapitalertragsteuerbescheid 2009. Der Beschwerdeführer beantragte die Erstattung von 7.511,01 € an Kapitalertragsteuern für Zinsen des Jahres 2009 (Formular E3 vom 15.12.2014). Diesem Antrag gab das Finanzamt statt (Rückzahlungsbescheid für im Abzugswege entrichtete Abgaben vom 6.8.2015). Gegen diesen Bescheid…
…zulässig. Begründung Mit Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes vom 23.08.2021, RV/7101805/2021 wurde der Bescheidbeschwerde der Bf. stattgegeben und die beantragte Rückzahlung von in den Jahren 2008 bis 2021 einbehaltener Kapitalertragssteuer in Höhe von insgesamt Euro 383.137,37 gemäß § 21 Abs. 1 Z…
…des § 240 Abs. 3 BAO nicht als taugliche Grundlage für eine Versagung der Rückzahlung von zu Unrecht bezahlter Kapitalertragsteuer herangezogen werden. Das Finanzamt Feldkirch gab in der Folge dieser Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 3. April 2006 statt und hob den angefochtenen Bescheid vom 28. Februar…
…Oberwart, vom 1. September 2016, betreffend den Antrag auf Rückzahlung österreichischer Kapitalertragsteuer für die Jahre 2007 und 2008, Evidenznummer xxxx/yy, zu Recht erkannt: 1.) Die Beschwerde wird abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. 2.) Eine Revision gegen diesen Beschluss ist g emäß Art. 133…
…zu veranlagen (Verlustausgleichsoption). Gegen den Zurückweisungsbescheid vom 26.06.2017 erhob die Antragstellerin am 28.07.2017 Beschwerde und beantragte die Rückzahlung der Kapitalertragsteuer für 2015 iHv 780 Euro. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 16.02.2018 wies die belangte Behörde die „Beschwerde vom 25.5.2017…
…Bf1***, ***Bf1-Adr***, betreffend Beschwerde vom 29. Juli 2026 gegen das als Bescheid bezeichnete Schriftstück des Finanzamtes für Großbetriebe vom 25. Juni 2025 betreffend Abweisung des Antrages aus Rückzahlung der Kapitalertragsteuer 2023, Steuernummer ***BF1StNr1*** beschlossen: Die Beschwerde vom 29. Juli 2026 wird gemäß § 260 Abs…
…in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, betreffend Beschwerde vom 29. Juli 2025 gegen das als Bescheid bezeichnete Schriftstück des Finanzamtes für Großbetriebe vom 25. Juni 2025 betreffend Abweisung des Antrages aus Rückzahlung der Kapitalertragsteuer, Steuernummer ***BF1StNr1***, beschlossen: Die Beschwerde wird gemäß § 260 Abs. 1 lit…
…1010 Wien, betreffend die Beschwerde vom 30. April 2025 gegen die als Bescheid intendierte Erledigung vom 10. Februar 2025 betreffend Abweisung des Antrags auf Rückzahlung von Kapitalertragsteuer 2011 (Evidenznummer ***1***) den Beschluss: Die Beschwerde wird gemäß § 260 Abs. 1 lit. a BAO als nicht zulässig…
…exemplarischer Aufzählung in Ritz/Koran, BAO7, 209a Rz 8 deutlich. Von den streitgegenständlichen Anträgen auf Erstattung/Rückzahlung von Kapitalertragsteuer (Evidenznummern X2 und X1) hängt aber weder unmittelbar noch mittelbar irgendeine Abgabenfestsetzung ab. Sie kommen nicht einmal ansatzweise in die Nähe eines unter § 209a Abs 2…
…2***, vertreten durch ***3***, über die Beschwerden vom 29.3.2021 gegen die Bescheide des Finanzamtes für Großbetriebe vom 22.9.2020, betreffend Rückzahlung der im Abzugsweg entrichteten österreichischen Kapitalertragsteuer für das Jahr 2008, Evidenznummer ***Nr. 1*** (Antrag vom 7.5.2018) sowie Evidenznummer ***Nr…
…Bescheid erlassen oder wurde er vor Einleitung des Verfahrens erlassen, so ist das Verfahren einzustellen. Das Finanzamt hat innerhalb der erstreckten Frist in den Bescheiden vom 24.03.2020 über die eingangs angeführten Anträge auf Rückzahlung der Kapitalertragsteuer für 2012 bis 2016 abgesprochen. Der Bf…
…2012, zugestellt am 30.10.2012 betreffend Abweisung des Antrages auf Rückzahlung von Kapitalertragsteuer gemäß § 240 Abs. 3 BAO wird stattgegeben und die mit Anbringen vom 16.4.2012 beantragte Rückzahlung vom im Jahr 2008 zu Unrecht einbehaltener Kapitalertragsteuer in Höhe von € 550 gemäß …
…die Rechtslage verkannt, weshalb sich der angefochtene Bescheid sowohl hinsichtlich der Einkommensteuer 2008 als auch hinsichtlich des Antrages auf Rückzahlung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer als rechtswidrig erweist." WiEReG Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz: Ab 01.06.2018 müssen Kapitalgesellschaften die wirtschaftlichen Eigentümer von Kapitalgesellschaften melden. Agrargemeinschaften Einzelunternehmen und…
…Bf. die beantragte Kapitalertragsteuer zur Gänze, somit in restlicher Höhe von € 157.371, zu erstatten." Mit Bescheiden vom 18.04.2013, zugestellt am 23.04.2013, hat das Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart (FA) den Antrag vom 12.02.2013 auf Rückzahlung der Kapitalertragsteuer gemäß …
…fehle jegliche Grundlage für die Vorschreibung der Kapitalertragsteuer nach § 95 Abs. 4 EStG 1988. Auch sehe § 95 Abs. 5 EStG 1988 vor, dass bei nachträglichen Kürzungen von Kapitalerträgen die Kapitalertragsteuer entsprechend gutzuschreiben sei. Schon aus diesem Grund betrage die Kapitalertragsteuer infolge gänzlicher Rückzahlung null. 7…
…fehle jegliche Grundlage für die Vorschreibung der Kapitalertragsteuer nach § 95 Abs. 4 EStG 1988. Auch sehe § 95 Abs. 5 EStG 1988 vor, dass bei nachträglichen Kürzungen von Kapitalerträgen die Kapitalertragsteuer entsprechend gutzuschreiben sei. Schon aus diesem Grund betrage die Kapitalertragsteuer infolge gänzlicher Rückzahlung null. 7…