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BFG RV/7101576/2014Begünstigungsfähige Einkünfte aus Kalamitätsnutzungen vor dem Budgetbegleitgesetz 2001
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.12.2014

…Terminologie verwendet: „Berufungen“ werden als „Be­schwer­den“ be­zeichnet und „Berufungswerberinnen“ als „Beschwerdeführerinnen (Bf.)“. In der Beschwerde (17.05.2004) führte die Beschwerdeführerin (Bf.) aus, dass sie in ihrem eigenen Forstbetrieb begünstigungsfähige Einkünfte aus Kalamitätsnutzungen iSd § 37 Abs 6 EStG 1988 iHv ATS 355.086,93 (1996)…

BFG RN/7100001/2023Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Steuerbegünstigung für Einkünfte aus Waldnutzungen infolge höherer Gewalt
geltende FassungBFG-EntscheidungenNormenprüfung (VfGH) - Einzel - Beschluss30.11.2023Teil 2/2

Zur Rechtfertigung der Steuerbegünstigung des Hälftesteuersatzes für Kalamitätsnutzung wird ein Zusammenhang mit den Aktivierungs- und Bewertungsvorschriften für das stehende Holz hergestellt. Nach herrschender Meinung führt die durch höhere Gewalt verursachte Holznutzung zu wirtschaftlichen Beeinträchtigungen und Vermögensschäden am Wirtschaftsgut stehendes Holz (Verringerung der Stabilität, Störung der…

BFG RV/4100224/20191. Berücksichtigung von ursprünglichen Anschaffungskosten des stehenden Holzes bei einem Waldverkauf. 2. "Wertverzehr" für geschlägertes Holz neben den pauschalen Betriebsausgaben gemäß § 3 Abs. 2 LuF-PauschVO 2015?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.06.2023Teil 1/2

…abzgl. Wertverzehr 30% | -14.657,86 | Einkünfte aus Forstwirtschaft (Holzverkauf) | 13.999,49 Kalamitätsnutzungen seien im Ausmaß von 19,64 % (€ 2.749,50) angefallen. In der Beschwerdevorentscheidung wies das Finanzamt das Begehren auf Abzug eines Wertverzehrs neben den pauschalen Betriebsausgaben gemäß …

BFG RV/7104261/20141. Gesamtentgelt für den laufenden Betrieb von Erdölförderanlagen auf fremden Grund u. Boden erfüllt nicht den Tatbestand des § 107 EStG - kein Entgelt für Leitungsrecht 2. Dauerschäden durch Mistelbefall an dafür anfälligen Standort und Bewirtschaftungsform (Eichenmittelwald) sind eine typische Betriebsgefahr und daher kein Ereignis höherer Gewalt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis02.06.2026Teil 2/6

…die ausweisen, dass regelmäßig überwiegende Teile der gesamten Holzernte als Mistel-Kalamitätsnutzungen einzustufen seien. Diese Bestätigungen berücksichtigen in keiner Weise Fragen der Standortseignung von einzelnen Baumarten und der Standortseignung von verschiedenen Bewirtschaftungsformen und sind daher in der vorliegenden Form nicht nachvollziehbar. Wenn der Betrieb die…

BFG RV/7104261/20141. Gesamtentgelt für den laufenden Betrieb von Erdölförderanlagen auf fremden Grund u. Boden erfüllt nicht den Tatbestand des § 107 EStG - kein Entgelt für Leitungsrecht 2. Dauerschäden durch Mistelbefall an dafür anfälligen Standort und Bewirtschaftungsform (Eichenmittelwald) sind eine typische Betriebsgefahr und daher kein Ereignis höherer Gewalt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis02.06.2026Teil 4/6

…gestellt. Mit Schreiben vom 26.06.2006 übermittelte der Bf. - "wie besprochen die Karte mit den wichtigsten Kalamitätsnutzungen 2005/2006". Auf dem Forstreviereplan wurde vermerkt "Schadholznutzung 2005/2006 - größere Mengen ab 30 fm" und mit orangener Farbe an dreizehn Stellen flächig die Schadholznutzung eingezeichnet. Dazu…

BFG RV/4100263/20211. Zählt im Zuge der Immobilienertragsbesteuerung der Abschluss eines Vorvertrages bereits zum schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäft 2. Zuerkennung eines Verlustvortrages bei nachvollziehbarer Buchhaltung, die keine schwerwiegenden Fehler enthält, die auf das gesamte Rechenwerk ausstrahlen 3. Nachweispflicht von Kalamitätsnutzung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis15.07.2025Teil 1/3

…Forstbetrieb verwaltete. Aufgrund dieser Beteiligung wurden bislang nicht erklärte Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft in Höhe von Euro 262.117,68 festgesetzt. Für diese wurde von der Bf im Zuge der Schlussbesprechung der Hälftesteuersatz aufgrund von Kalamitätsnutzung gemäß § 37 Abs 6 EStG 1988 beantragt, was…

BFG RV/4100263/20211. Zählt im Zuge der Immobilienertragsbesteuerung der Abschluss eines Vorvertrages bereits zum schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäft 2. Zuerkennung eines Verlustvortrages bei nachvollziehbarer Buchhaltung, die keine schwerwiegenden Fehler enthält, die auf das gesamte Rechenwerk ausstrahlen 3. Nachweispflicht von Kalamitätsnutzung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis15.07.2025Teil 3/3

…der Befundaufnahme hervorgeht, dass die Kontrollen in einem zeitlichen Naheverhältnis zum Schadereignis erfolgt sind (vgl EStR 2000 Rz 7326). Im gegenständlichen Fall wurden vom Bf zum Nachweis der Kalamitätsnutzung aufgrund von höherer Gewalt im Jahr 2015 zwei Schreiben vom italienischen Forsttechnikern vorgelegt. Beide Dokumente wurden…

BFG RV/4100262/20211. ImmoESt, Alt- oder Neuvermögen bei Bestehen eines Vorvertrages 2. Verlustvortrag 3. Waldnutzung aufgrund höherer Gewalt (Kalamitätsnutzung)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis15.07.2025Teil 1/3

…einen Forstbetrieb verwaltet. Aufgrund dieser Beteiligung wurden nicht erklärte Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft in Höhe von Euro 2.647,65 festgesetzt. Für diese wurde vom Bf im Zuge der Schlussbesprechung der Hälftesteuersatz aufgrund von Kalamitätsnutzung gemäß § 37 Abs 6 EStG 1988 beantragt, jedoch von…

BFG RV/4100262/20211. ImmoESt, Alt- oder Neuvermögen bei Bestehen eines Vorvertrages 2. Verlustvortrag 3. Waldnutzung aufgrund höherer Gewalt (Kalamitätsnutzung)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis15.07.2025Teil 3/3

…Fraglich ist, ob für diese Einkünfte der Hälftesteuersatz gemäß § 37 Abs 6 EStG 1988 aufgrund von Kalamitätsnutzung Anwendung findet. § 37 Abs 6 EStG 1988 normiert als Voraussetzung für Einkünfte aus besonderen Waldnutzungen, dass "für das stehende Holz kein Bestandsvergleich vorgenommen wird" und regelt zwei Anwendungsfälle…