…Österreich würden den Bezug von Arbeitslosengeld (03.07.2013 - 19.11.2013) und Notstandshilfe (28.11.2013 - 31.12.2013) bestätigen. Die abgabenbehördliche Annahme, der Abgabepflichtige habe die Jahresnetzkarte für private Fahrten benutzt, sei das Ergebnis einer auf die Erfahrungen des täglichen Lebens gestützten Beweiswürdigung…
…Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung geltend. Der Bf. ist zu 50 % behindert und zuckerkrank. Er beantragte die Kosten der Jahresnetzkarte für Pensionisten für sich und seine Ehegattin, sowie das KFZ Pauschale für die Benutzung eines PKW, welcher auf seine Tochter zugelassen ist, da er zu 50…
…regelmäßig mit der "Westbahn" von Linz nach Wien an seinen Familienwohnsitz gefahren. Für diese Strecke war er im Besitz einer Jahresnetzkarte der "Westbahn". Die Kosten für diese Jahresnetzkarte können nicht festgestellt werden. Die monatlichen Fahrtkosten werden gemäß § 184 BAO mit € 100,00 geschätzt. Beweiswürdigung: …
…Der Bf führte darin aus, dass ihm der Dienstgeber zwar eine Jahresnetzkarte zur Verfügung stelle. Diese werde allerdings mittels Sachbezug versteuert und stelle daher weder ein Jobticket noch einen Werkverkehr dar. Vielmehr diene die Jahresnetzkarte dazu, dass er seine Dienstreisen überwiegend mit der Bahn bestreite…
…eine Jahresnetzkarte zur Benützung öffentlicher Verkehrsmittel). Die vom Bf vorgebrachte Verwendung der Jahreskarte zu einem Drittel für berufliche Fahren erscheint dem Bundesfinanzgericht nicht zu hoch gegriffen: Ein engagierter Bezirksvorsteher fährt erfahrungsgemäß zu vielen Veranstaltungen und besucht Institutionen auch am Abend und an den Wochenenden. Ein…
…musste. Er wies nach, dass er die Jahresnetzkarten für berufliche Fahrten zu den verschiedenen Gerichten und Ämtern benötigte und ihm aus diesem Grund die Kosten von seinem Arbeitgeber ersetzt wurden, wobei der Arbeitgeber die Zahlung als steuerpflichtigen Lohnbestandteil behandelte. Im beschwerdegegenständlichen Fall konnte die Bf…
…griffweise, dh unter Anwendung einer ggf. nur mehr sehr groben Schätzungsmethode möglich ist (VwGH 27.3.1996, 92/13/0205 betr. eine Jahresnetzkarte zur Benützung öffentlicher Verkehrsmittel). Selbst die Abgrenzung jener Fälle, in denen eine ausschließliche bzw. nahezu ausschließliche betriebliche/berufliche Veranlassung angenommen werden kann…
…21.4.2016, 2013/15/0259). Damit wird jeder in Geld messbarer Vorteil als Einnahme erfasst. Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Netzkarte eines öffentlichen Verkehrsmittels (zB Österreichcard der ***5***, Jahresnetzkarte der Wiener Verkehrsbetriebe, etc.) zur Verfügung, die für Privatfahrten verwendet werden kann, liegt grundsätzlich…
…mit fünf Jahren im Schätzungswege angenommen. Für das Moped wurde eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von acht Jahren angesetzt. Die Kosten der Jahresnetzkarte für Wien wurden zur Hälfte als betrieblich veranlasst anerkannt. Die Einrichtung des Arbeitszimmers entspreche der eines typischen Wohnzimmers. Es entspreche ferner nicht den Erfahrungen…
…Überlassung von Kraftfahrzeugen zur Privatnutzung und sonstige Sachbezüge) sind mit den um übliche Preisnachlässe verminderten üblichen Endpreisen des Abgabeortes anzusetzen. Als Sachbezug für die ÖBB-Jahresnetzkarte erster Klasse wurden vom Arbeitgeber monatlich 236,58 € angesetzt (1/12 des Preises von 2.839,00 €)…
…mit den üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsortes anzusetzen." Damit werde jeder in Geld messbarer Vorteil als Einnahme erfasst. Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Netzkarte eines öffentlichen Verkehrsmittels (zB ***23*** der ***Zugunternehmen X***, Jahresnetzkarte der ***24*** Verkehrsbetriebe, etc.) zur Verfügung, die für Privatfahrten verwendet werden kann…
…nachgewiesen und dafür keine Kostenersätze gezahlt, so sei kein Sachbezugswert anzusetzen. Diese Vereinfachungsregelung könne auf die Bereitstellung einer Jahresnetzkarte (zB Ö-Card der ÖBB) nicht angewendet werden, weil bei Netzkarten für innerstädtische Verkehrsmittel die Einzelfahrten immer den gleichen Preis ausmachen, die Summe der Dienstfahrten jeweils…
…berufsbedingten Fahrten, Fahrten zu bzw. von der Studieneinrichtung (Universität Wien) und privaten Fahrten der Bf. nicht möglich. Die Annahme, der/die Abgabepflichtige habe die Jahresnetzkarte dazu benutzt, um private Fahrten, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sowie beruflich bedingte Fahrten zu Bibliotheken, Archiven etc. durchzuführen, ist…
…VwGH 27.3.1996, 92/13/0205; dazu auch der RS des VwGH 92/13/0205: Die Annahme, der Abgabepflichtige habe die Jahresnetzkarte dazu benutzt, um private Fahrten, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sowie beruflich bedingte Fahrten zu Gerichten und Ämtern durchzuführen, ist das Ergebnis…
…nachgewiesen und dafür keine Kostenersätze gezahlt, so sei kein Sachbezugswert anzusetzen. Diese Vereinfachungsregelung könne auf die Bereitstellung einer Jahresnetzkarte (zB Ö-Card der ÖBB) nicht angewendet werden, weil bei Netzkarten für innerstädtische Verkehrsmittel die Einzelfahrten immer den gleichen Preis ausmachen, die Summe der Dienstfahrten jeweils…
…dass im Rahmen der Personenbeförderung von den Inhabern einer Jahresnetzkarte kein Entgelt für den (zusätzlichen) Transport eines Haustieres zu entrichten ist. Da die BP-Feststellung betreffend Normalsteuersatz (20%) für die Beförderung von Tieren im Linienverkehr für die Jahre 2009 und 2010 bislang ziffernmäßig nicht in…
…zu. Ab Juli 2016 verrechnete der Bf. die vollen Kosten einer ÖBB Österreich Card als Familienheimfahrten (monatlich 143,24 + Anzahlung im Juni 286,50). Dabei handelt es sich um eine Jahresnetzkarte, die zur Nutzung aller Züge sowie aller innerösterreichischen Busse berechtigt. Zusätzlich wurden im 2…
…angehoben wurde. Bereits der bis 2015 geltende Verkehrsabsetzbetrag von 291,- € hatte selbst bei einem Progressionssatz von 50% regelmäßig die Kosten einer Jahresnetzkarte für Massenbeförderungsmittel in Ballungszentren abgedeckt. Darüberhinausgehende Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind im Verfahrenszeitraum bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 16…
…Pölten. Amstetten, St. Pölten und Wien sind mit der vom Bf nach eigenen Angaben benutzten Eisenbahn und auch mit den Zügen der vom Bf offensichtlich benützten WESTBAHN (Jahresnetzkarte lt. e-mail vom 7. März 2019) gut zu erreichen. Die Fahrtstrecke und -dauer von Amstetten nach…
…sind dem Bf. für die Fahrten zwischen der Arbeitsstätte 1 und der Arbeitsstätte 2 keine Aufwendungen entstanden, weil er für diese Wegstrecke die öffentlichen Verkehrsmittel benützte. Die Kosten für die Jahresnetzkarte bzw. Monats- oder Wochenkarten sind jedoch bereits mit dem Verkehrsabsetzbetrag abgegolten. 2. Konkurskosten Abgesehen…