…b UAbs. 1 ZK scheide aus, es liege kein Irrtum der Zollbehörde vor. Eine Beteiligung drittländischer Behörden an der Feststellung eines unrichtigen Ursprungszeugnisses bewirke nur dann einen Vertrauensschutz, wenn diese Beteiligung in einem System der administrativen Zusammenarbeit stattgefunden habe. Die Europäische Union unterhalte mit Taiwan…
…b UAbs. 1 ZK scheide aus, es liege kein Irrtum der Zollbehörde vor. Eine Beteiligung drittländischer Behörden an der Feststellung eines unrichtigen Ursprungszeugnisses bewirke nur dann einen Vertrauensschutz, wenn diese Beteiligung in einem System der administrativen Zusammenarbeit stattgefunden habe. Die Europäische Union unterhalte mit Taiwan…
…mehr in Betracht. Im vorliegenden Fall lässt schon Pkt. a) die Anerkennung eines zu berücksichtigenden Irrtums scheitern. Dass die Zollbehörde bei einem Importvorgang (3 Importvorgängen) die Überprüfung von Anmeldung und Ware flexibel und mehr oder weniger intensiv gestalten kann, ist gesetzeskonform (Art. 68 bis 71…
…Erkundigungen bei der Zollbehörde, rechtskundigen Personen, Automobilclubs (die auf deren Homepage bei Konstellationen wie im vorliegenden Fall auf die Zollbehörden verweisen) etc… einzuholen. Es wäre am Beschuldigten gelegen sich bei der Verwendung des drittländischen Fahrzeuges über die rechtlichen Bestimmungen bei geeigneter Stelle zu erkundigen…
…Art. 220 Abs.2 lit.b UAbs.1 ZK scheide aus, es liege kein Irrtum der Zollbehörde vor. Eine Beteiligung drittländischer Behörden an der Feststellung eines unrichtigen Ursprungszeugnisses bewirke nur dann einen Vertrauensschutz, wenn diese Beteiligung in einem System der administrativen Zusammenarbeit stattgefunden habe. Die…
…ZK werden für die Fälle der Vorlage unrichtiger Präferenznachweise die Begriffe „Irrtum der Zollbehörde“ und „Gutgläubigkeit des Abgabenschuldners“ verbindlich definiert (11. Erwägungsgrund zur VO (EG) Nr. 2700/2000). Grundsätzlich wird bei der Feststellung unrichtiger Präferenznachweise unter Beteiligung drittländischer Behörden ein nichterkennbarer Irrtum fingiert (Unterabsatz 2)…
…ZK werden für die Fälle der Vorlage unrichtiger Präferenznachweise die Begriffe „Irrtum der Zollbehörde“ und „Gutgläubigkeit des Abgabenschuldners“ verbindlich definiert (11. Erwägungsgrund zur VO (EG) Nr. 2700/2000). Grundsätzlich wird bei der Feststellung unrichtiger Präferenznachweise unter Beteiligung drittländischer Behörden ein nichterkennbarer Irrtum fingiert (Unterabsatz 2)…
…ZK werden für die Fälle der Vorlage unrichtiger Präferenznachweise die Begriffe „Irrtum der Zollbehörde“ und „Gutgläubigkeit des Abgabenschuldners“ verbindlich definiert (11. Erwägungsgrund zur VO (EG) Nr. 2700/2000). Grundsätzlich wird bei der Feststellung unrichtiger Präferenznachweise unter Beteiligung drittländischer Behörden ein nichterkennbarer Irrtum fingiert (Unterabsatz 2)…
…ZK werden für die Fälle der Vorlage unrichtiger Präferenznachweise die Begriffe „Irrtum der Zollbehörde“ und „Gutgläubigkeit des Abgabenschuldners“ verbindlich definiert (11. Erwägungsgrund zur VO (EG) Nr. 2700/2000). Grundsätzlich wird bei der Feststellung unrichtiger Präferenznachweise unter Beteiligung drittländischer Behörden ein nichterkennbarer Irrtum fingiert (Unterabsatz 2)…
…ZK werden für die Fälle der Vorlage unrichtiger Präferenznachweise die Begriffe „Irrtum der Zollbehörde“ und „Gutgläubigkeit des Abgabenschuldners“ verbindlich definiert (11. Erwägungsgrund zur VO (EG) Nr. 2700/2000). Grundsätzlich wird bei der Feststellung unrichtiger Präferenznachweise unter Beteiligung drittländischer Behörden ein nichterkennbarer Irrtum fingiert (Unterabsatz 2)…
…Erkundigungen bei der Zollbehörde, rechtskundigen Personen, Automobilclubs (die auf deren Homepage bei Konstellationen wie im vorliegenden Fall auf die Zollbehörden verweisen) etc… einzuholen. Es wäre am Beschuldigten gelegen sich bei der Verwendung des drittländischen Fahrzeuges über die rechtlichen Bestimmungen bei geeigneter Stelle zu erkundigen…
…ZK iVm Art. 899 ff ZK-DVO und §§ 82 ff ZollR-DG. Begründend wurde vorgebracht, die niederländischen Zollbehörden hätten eine verbindliche Zolltarifauskunft erteilt, die Basis für die Verzollung durch die Beschwerdeführerin gewesen sei. Die Warennummer sei ihr von Auftraggeberin, der C. AG, bekanntgegeben und mit…
…Niederlande, eine aus 1.000.200,00 kg drittländischem, nicht chemisch modifizierten (zur Herstellung von Biodiesel bestimmten) Rapsöl (Warennummer 1514111000) im Wert von € 1,020.000,00 bestehende Sendung zum externen gemeinschaftlichen Versandverfahren im Sinne des Art. 91 f Zollkodex zollbehördlich abgefertigt, wobei für…
…Adr1***, hat durch die in Auftrag gegebene Überstellung von Bulgarien nach Österreich, den unten näher beschriebenen unverzollten drittländischen eingangsabgabenpflichtigen Personenkraftwagen der Marke ***2*** ***3***, welcher am 30.07.2008 vorschriftswidrig über den Hafen Varna (Bulgarien) in das Zollgebiet der Europäischen Gemeinschaft verbracht worden ist, am…
…des angefochtenen Bescheides beantragt wird, weil "kein Recht auf nachträgliche buchmäßige Erfassung gemäß Artikel 220 Abs. 2 Buchstabe b Zollkodex wegen aktiven Irrtums der Zollbehörde bestehe". In sachverhaltsmäßiger Hinsicht wird in der Beschwerdebegründung Folgendes vorgebracht: "Die ***Bf.***, in weiterer Folge Beschwerdeführerin (Bfin.) genannt, betreibt in *…
…keine nachträgliche buchmäßige Erfassung, wenn der gesetzlich geschuldete Abgabenbetrag aufgrund eines Irrtums der Zollbehörden nicht buchmäßig erfasst worden ist, sofern dieser Irrtum vom Zollschuldner vernünftigerweise nicht erkannt werden konnte und dieser gutgläubig gehandelt und alle geltenden Vorschriften über die Zollanmeldung eingehalten hat. § 72a ZollR-DG…
…nachträgliche buchmäßige Erfassung, wenn ... b) der gesetzlich geschuldete Abgabenbetrag aufgrund eines Irrtums der Zollbehörden nicht buchmäßig erfasst worden ist, sofern dieser Irrtum vom Zollschuldner vernünftigerweise nicht erkannt werden konnte und dieser gutgläubig gehandelt und alle geltenden Vorschriften über die Zollanmeldung eingehalten hat. Wird der Präferenzstatus…
…nachträgliche buchmäßige Erfassung, wenn ... b) der gesetzlich geschuldete Abgabenbetrag aufgrund eines Irrtums der Zollbehörden nicht buchmäßig erfasst worden ist, sofern dieser Irrtum vom Zollschuldner vernünftigerweise nicht erkannt werden konnte und dieser gutgläubig gehandelt und alle geltenden Vorschriften über die Zollanmeldung eingehalten hat. Wird der Präferenzstatus…
…02.09.2025, RV/7300061/2024). Hat sich der Beschuldigte jedoch bei einem befugten Parteienvertreter oder bei der Abgaben- oder Zollbehörde erkundigt, jedoch eine falsche Auskunft erhalten, so kann er sich idR mit Erfolg auf schuldausschließenden Irrtum berufen (VwGH 16.11.1984, 82/17/0040…
…strafloser) Irrtum zugute (vgl nur Reger/ Nordmeyer/ Hacker/ Kuroki FinStrG I 4 bzw Köck/Judmaier/ Kalcher/ Schmitt FinStrG I5 bzw aktuell Köck/ Schmitt/ Djakovic FinStrG I6 jeweils § 9 Rz 11): "Hat sich der Beschuldigte jedoch bei einem befugten Parteienvertreter oder bei der Abgaben- oder Zollbehörde…