…eine zurück wirkende vertrauensbildende Auswirkung zugestehen wollte, wäre für die Bf im Hinblick auf die Judikatur des EUGH und des VwGH zum Irrtum und zum damit im Zusammenhang stehenden Absehen von einer nachträglichen buchmäßigen Erfassung von Eingangsabgaben nichts gewonnen; was vom BFG weiter unten noch…
…Bf den Irrtum vernünftigerweise nicht habe erkennen können und zur Frage, ob sie gutgläubig gehandelt hat, sind aber nicht mehr anzustellen, weil ein Absehen von einer nachträglichen buchmäßigen Erfassung bereits dann nicht begründet ist, wenn eine der drei geforderten Voraussetzungen fehlt (vgl. VwGH 14.12…
…eine nicht verbindliche Auskunft - wie hier die Einreihung der Gitterstreifen gemäß der Urfassung der ETOS-Erledigung gggg in die Position 7010 400 99 TARIC - grundsätzlich binden und einen Irrtum der Zollbehörden im Sinne des Art. 119 ZK bewirken kann (vgl. VwGH vom 25.1.2018…
…Informationen, wie die Maschenweite und das Quadratmetergewicht gefehlt. Ein Irrtum in der falschen Rechtsanwendung kann "nur" dann bestehen, wenn eine Anmeldung alle notwendigen und zutreffenden Abgaben, aber eine unzutreffende Warennummer enthält, somit erkennbar unschlüssig ist und dennoch angenommen wird (VwGH vom 21.11.2017, Ra…
…wurde. Die Beschwerdeführerin konnte glaubhaft und leicht nachvollziehbar darstellen, dass ihr beim Ausfüllen der Erklärung ein Irrtum unterlaufen ist. Einwendungen des Finanzamtes dagegen liegen nicht vor. Warum das Finanzamt trotz Einreichung der Umsatzsteuersteuererklärung eine Schätzung vorgenommen hat, ist nicht nachvollziehbar. In der Beschwerdevorentscheidung hat das…
…der Steuerpflichtige ansässig sei, spätestens am 30.September des auf den Erstattungszeitraum folgenden Kalenderjahres vorliegen müsse. Diese Bestimmung sei für alle Mitgliedstaaten verbindlich und es handle sich bei dieser Frist um eine nicht erstreckbare Fallfrist (VwGH 25.4.2002, 2000/15/0032). Ob die Verspätung…
Im anhängigen Verfahren wurden keine Rechtsfragen aufgeworfen, auf welche die genannten Voraussetzungen zutreffen. Maßgeblich waren im Wesentlichen Sachverhaltsfragen. Im Übrigen stützt sich die Entscheidung auf die genannten gesetzlichen Bestimmungen bzw. die angeführte, durchwegs gefestigte VwGH-Judikatur. Graz, am 20. November 2017
…4 B-VG zulässig ist. Der Ausspruch ist kurz zu begründen (§ 25a Abs. 1 VwGG). Gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes ist eine Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes…
Im gegenständlichen Fall wurde von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht abgewichen bzw. ergeben sich die Rechtsfolgen unmittelbar und eindeutig aus den gesetzlichen Bestimmungen; die Beurteilung des vorsätzlichen Handelns des Bf. bei der Verkürzung der Umsatzsteuer bzw. Einkommensteuer ist eine Tatfrage, die nach der o.a…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Tyroconsult Steuerberatungs und Revisions GmbH, Schmerlingstraße 2, 6020 Innsbruck, über die Beschwerde vom 24. August 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 19. Juli…
…Partei (§ 78) oder von Amts wegen in einem Bescheid unterlaufene Schreib- und Rechenfehler oder andere offenbar auf einem ähnlichen Versehen beruhende tatsächliche oder ausschließlich auf dem Einsatz einer automatisationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeit berichtigen. Wie der VwGH in seinem Erkenntnis vom 31.10.2000, 95/15…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Richterin in der Beschwerdesache Beschwerdeführerin, Adresse, Mitgliedstaat, vertreten durch WTH, Adresse2 gegen den gemäß § 293 BAO berichtigenden Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 27.06.2012 betreffend Erstattung von Vorsteuern 04-06/2009 zu Recht…
…Falles gefordert und das ihm subjektiv nach seinen persönlichen Verhältnissen zugemutet werden kann. Ein schuldausschließender Irrtum kann zB vorliegen, wenn sich der Betreffende bei einem befugten Parteienvertreter oder der Abgabenbehörde erkundigt und eine falsche Auskunft erhalten hat (Hinweis VwGH 19.4.1988, 86/14/0049)…
…die erforderlichen Erkundigungen einzuholen (stR, zB VwGH 10.5.2001, 98/15/0028 oder VwGH 22.11.1999, 96/17/0415). An rechtskundige Parteienvertreter ist hierbei ein strengerer Maßstab anzulegen als an am Verfahren beteiligte rechtsunkundige Parteien (vgl. VwGH 26.2.2014, 2012/13/0051mwN) …
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Ursula Leopold in der Beschwerdesache Bf, Adr., vertreten durch die KPMG Alpen-Treuhand GmbH, Porzellangasse 51, 1090 Wien, gegen den Bescheid des FA Graz-Stadt vom 30. Juli 2009, betreffend Verspätungszuschlag zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache A-GmbH., Adresse1, vertreten durch Dr. B., Adresse2 gegen den Bescheid des FA Wien 4/5/10 vom 12. Juli 2011, betreffend Berichtigung gemäß § 293 BAO der Berufungsvorentscheidung vom 29. Oktober…
…Rz 5 und die dort zitierte Rechtsprechung, VwGH 27.09.2012,2009/16/0098). Im gegenständlichen Fall wird die Beschwerde darauf gestützt, dass in der Buchhaltung ein Fehler passiert sei. Auf einem bloßen Irrtum , Vergesslichkeit oder Nachlässigkeit zurückzuführendes Versehen kann ohne das Hinzutreten besonderer hierfür…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf***, vertreten durch PwC PricewaterhouseCoopers Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH, Donau-City-Straße 7, 1220 Wien, über die Beschwerde vom 5.6.2019 gegen den Bescheid des Finanzamts Graz-Stadt vom 16…
…220 ZK). Nach diesem Zeitraum angesiedelte Umstände vermögen einen beachtlichen Irrtum iSd zitierten Norm nicht auszulösen. Auch der Verwaltungsgerichtshof spricht allfälligen nach der Überlassung der Waren erteilten fehlerhaften Tarifierungsauskünften die Kausalität für einen Irrtum ab (VwGH 29.8.2013, 2011/16/0245). Die von der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Dr.in Elisabeth Hafner in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch TPG Wirtschaftstreuhand und Steuerberatung GmbH & Co KG, Stadionplatz 2 Tür 3, 8041 Graz, über die Beschwerde vom 4. Oktober 2005 gegen die Bescheide…