IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Dieter Fröhlich über die Beschwerde des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vom 13. Februar 2023, gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67, vom 23. Jänner 2023, Zahl MA67/Zahl1/2022, wegen der Verwaltungsübertretung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Christian Seywald über die Beschwerde des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vom 23. Mai 2024, gegen das Straferkenntnis der belangten Behörde, Magistrat der Stadt Wien, als Abgabenstrafbehörde vom 13. Mai 2024, GZ. MA67/GZ/2024, betreffend…
…Vorbringen kann der gegenständlichen Beschwerde aus folgenden Erwägungen keinesfalls zum Erfolg verhelfen. Ein Irrtum über die Strafbarkeit eines tatbildmäßigen und rechtswidrigen Verhaltens sowie dessen strafrechtliche Subsumtion ist unbeachtlich (vgl. Kommentar zum Finanzstrafgesetz Reger/Nordmeyer/Hacker/Kuroki, Band I, Rz 7 und die dort angeführte Rechtsprechung)…
…Strafbefreiungsgrund handelt. Daraus folgt aber auch, dass ein Irrtum über den Umstand, ob derartige nicht entrichtete bzw. abgeführte Lohnabgaben vor Fälligkeit oder innerhalb der fünftägigen Frist gemeldet werden, den Täter nicht zu exkulpieren vermag. Der für die Verwirklichung des Tatbildes des § 49 Abs. 1 lit…
…die Freiheit oder das Vermögen ausgesetzt ist und diese Gefahr zumutbarer Weise nicht in anderer Art als durch die Begehung der objektiv strafbaren Handlung behoben werden kann. Auch die irrtümliche Annahme eines Notstandes (Putativnotstand) kann entschuldigen, und zwar dann, wenn der Irrtum über die tatsächlichen…
…der Meldeverpflichtung nach § 5 WiEReG grob fahrlässig gehandelt. Die Voraussetzungen nach § 15 Abs. 1 Z 2 WiEReG für eine grob fahrlässig begangene Meldepflichtverletzung sind in objektiver und subjektiver Hinsicht erfüllt. Zum Einwand, es liege ein Irrtum vor, weswegen keine Strafbarkeit bestehe: Gemäß § 9 FinStrG wird…
…Irrtum über die Strafbarkeit eines Verhaltens dem Vorsatz in Bezug auf die tatbildmäßig relevanten Versäumungen der Termine für die Einreichung der Abgabenerklärungen nicht entgegensteht. Ein solcher Irrtum ist finanzstrafrechtlich unbeachtlich. Das Bewusstsein, ob das Gesetz Strafsanktionen vorsieht, ist weder für den Schuldvorwurf noch für die…
…unschuldig" fühlen müssen. Damit macht er einen bloßen Irrtum über die Strafbarkeit eines Verhaltens geltend, der dem Vorsatz in Bezug auf die tatbildmäßig relevante Versäumung des Termins für die Einreichung der Abgabenerklärungen nicht entgegensteht. Ein solcher Irrtum ist finanzstrafrechtlich unbeachtlich (vgl. VwGH 22.2.2007…
…er habe zu keiner Zeit ausdrückliche behördliche Mitteilungen über entsprechende Gesetzesverstöße erhalten, so macht er dadurch nicht einen Vorsatz mangels vorhandenem Unrechtsbewusstseins ausschließenden Verbotsirrtum, sondern in Wahrheit einen in diesem Zusammenhang nicht weiter beachtlichen Irrtum über die Strafbarkeit seines tatbildmäßigen und rechtswidrigen Verhaltens geltend. Der…
…eingeschränkt, dass die zuständige Abgabenbehörde selbst sich im Irrtum über Sachverhaltselemente und eine daraus abzuleitende bestimmte rechtliche Beurteilung eines Steuergegenstandes befindet. Eine derartige Einschränkung der abgabenrechtlichen Offenlegungspflicht bestünde sogar auch umso weniger, je mehr der Abgabepflichtige selbst zur Fehlbeurteilung durch die Abgabenbehörde beigetragen hat. 4…
…gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 1. August 2012 gegen das Erkenntnis des Spruchsenats beim Finanzamt Wien 1/23 als Organ des Finanzamtes Wien 8/16/17 als Finanzstrafbehörde (damals erster Instanz) vom 21. Mai 2012…
…916,48 € (6.091,50 CHF) bezifferten Abgeltungssteuer (Einmalzahlung) gem. Art. 14 Abs. 3 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein über die Zusammenarbeit im Bereich der Steuern vom 8.11.2013, BGBl. III Nr. 301/2013 (im Weiteren kurz: Abkommen)…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Armin Treichl, über die Beschwerde vom 6. August 2015 des Herrn bfadr, vertreten durch Dr. Andreas Brandtner, Drevesstraße 6, 6800 Feldkirch , gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 7. April 2015 , St.Nr. xxx…
…Eine entsprechende Selbstanzeige vom 26. April 2015 bezüglich der Repräsentationsaufwendungen (Finanzstrafakt Bl. 40) hat keine strafaufhebende Wirkung mehr entfaltet, jedoch ist die Strafbarkeit dieser Finanzvergehen gemäß § 31 Abs. 5 FinStrG nunmehr Anfang Juli 2019 verjährt, weshalb der Spruchsenat diesbezüglich zu Recht das Finanzstrafverfahren hinsichtlich der…
…LGBl. für Wien Nr. 9/2006, idF. LGBl. für Wien Nr. 71/2018, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 19. Februar 2021 gegen das Erkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67 vom 2. Februar 2021, Zahl: MA67/Zahl/2020, zu Recht: I. Gemäß § 50…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R über die am 24.10.2016 eingebrachte Beschwerde des Bf, AdresseBf, gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67, vom 21.09.2016, Zahl MA 67-PA GZ, wegen der Verwaltungsübertretung nach…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. über die Beschwerde des Ing. ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vom 18. Juli 2022, gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67, vom 5. Juli 2022, Zl. MA67/Zahl/2022, wegen der Verwaltungsübertretung gemäß…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den RichterR, über die Beschwerde der ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vom 14. Juli 2021, gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67, vom 28. Juni 2021, GZ. MA67/Zahl/2021, wegen der Verwaltungsübertretung gemäß § 5 Abs…
…abgestellt worden war. Die Abstellzeit des Fahrzeuges stimmte somit nicht mit der auf dem Parkschein angegebenen Abstellzeit überein. Subjektive Tatseite: § 5 Abs. 1 VStG normiert, dass, wenn eine Verwaltungsvorschrift über das Verschulden nicht anderes bestimmt, zur Strafbarkeit fahrlässiges Verhalten genügt. Die den Straftatbestand normierende relevante…
…Ausweis übereinstimmt. Ein Irrtum erscheint angesichts der genauen Darstellung des meldungslegenden Kontrollorgans sowie der h.a. vorgenommene Inaugenscheinnahme ausgeschlossen. Es ergibt sich eindeutig, dass es sich bei dem vorgelegten Ausweis nicht um das Original handelte. Aus den dargelegten Gründen ist die Verwendung einer Ausweiskopie als…