IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter Mag. Patrick Brandstetter in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***V***, über die Beschwerde vom 27. April 2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes Braunau Ried Schärding (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 27. März 2015 betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin A in der Beschwerdesache B , über die Beschwerde vom 27.11.2006 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA Linz vom 19.10.2006, betreffend Investitionszuwachsprämie 2004 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279…
…Rechtsüberzeugung und Verkehrssitte der beteiligten Kreise auszulegen ist. Zweifelsfrei handelt es sich bei der Regelung des § 7a EStG um eine Investitionsbegünstigung um konjunkturelle Impulse zu geben, die entsprechend ihrer Zielsetzung der Konjunkturförderung in den Jahren 2009 und 2010 dienen soll und daher erst für Anschaffungen…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Beschwerdesache der ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch die ***Vt***, ***Vt-Adr***, betreffend die Beschwerde vom 22. April 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 24. März 2025 betreffend Abweisung eines Antrages auf bescheidmäßige Festsetzung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.a Karin Peherstorfer P LL.M in der Beschwerdesache Bf.in, AdresseBf.in, vertreten durch Stb., über die Beschwerde vom 18.12.2009 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Linz vom 14.8…
Sachliche Rechtfertigung für diese Ungleichbehandlung gebe es keine. Darauf abzustellen, dass die (ohnehin außer Kraft getretene) EU-Verordnung diese Differenzierung vornehme, könne nicht reichen, da Österreich die von der EU gesetzte Obergrenze von € 180/MWh Strom deutlich (ebenfalls ohne sachliche Rechtfertigung) unterschreite. Hinzu komme…
Das Argument der Bf., diese Projekte von der Investitionsbegünstigung auszuschließen (bei denen zwar die Vorbereitungshandlungen bereits begonnen wurden, die tatsächliche Bauausführung aber erst nach dem 01.01.2009 beginnen sollte) hätte den Effekt, dass aufgrund der schlechten Wirtschaftslage in den Jahren 2009 und 2010 und…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache KN GmbH als Rechtsnachfolgerin der ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH, Renngasse 1 Tür Freyung, 1010 Wien, über die Beschwerden vom 15. Jänner 2010 gegen die Bescheide des…
Eine weitere unsachliche Ungleichbehandlung liege in der willkürlichen Unterscheidung zwischen Stromerzeugern und von Fernwärmeversorgern. Es sei nicht nur so, dass beide Sektoren in der Energieversorgung und damit im selben Feld tätig sind. Die starke Preissteigerung im Energiesektor, die als Ratio für den EKB-S diene…
…hat im Jahr des Ausscheidens oder des Verbringens zu erfolgen. (…) Abs. 6 bis 7 (…) Strittig ist die Zulässigkeit der Nachversteuerung der Investitionsbegünstigung für die Anschaffung der Wertpapiere, für die ein Gewinnfreibetrag in Anspruch genommen wurde und die bis zum Ausscheiden aus dem Betriebsvermögen…
…brachte der Beschwerdeführer unter anderem vor, dass der Freibetrag für investierte Gewinne keine Betriebsausgabe, sondern eine Investitionsbegünstigung sei. Der Freibetrag für investierte Gewinne könne vom durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nach Abzug der pauschal ermittelten Betriebsausgaben ermittelten Gewinn abgezogen werden. Das Finanzamt wies die Berufungen mit…
…von vornherein eine betriebliche Veranlassung nicht unterstellt werden kann. Bei der Körperschaft ist in diesem Fall der Anschaffungs- oder Herstellungsvorgang aus der einkunftsrelevanten Sphäre auszuscheiden (keine Abschreibung, keine Investitionsbegünstigung, insoweit keine Unternehmersphäre im Sinne des UStG 1994). Beim Vorteilsempfänger ist ein angemessenes Nutzungsentgelt (an Stelle…
…GmbH miteinbezogen worden. In einem zweiten Antrag habe die A. GmbH eine Investitionszuwachsprämie (IZP) für bauliche Investitionen geltend gemacht. Diese Form der Investitionsbegünstigung sei nur für bewegliche, körperliche Wirtschaftsgüter zulässig, sodass diese Investitionen in Höhe von € 35.930,63 für die Berechnung der IZP…
…dass die Investitionsbegünstigungen im höchstmöglichen Ausmaß in Anspruch genommen würden. Aufgrund der Investitionen könne im Jahr 2008 ein Freibetrag für investierte Gewinne iHv 1.840,00 € und im Jahr 2009 iHv 1.606,83 € geltend gemacht werden. Im Jahr 2010 stehe der Grundfreibetrag…
Leicht verständlich wird dieser Gedankengang, wenn man einen Verkauf bzw. eine Übergabe an Dritte fingiert. Bleiben die Mieterinvestitionen erhalten, bleibt auch das Mietverhältnis nach § 1120 ABGB bis zu dessen wie auch immer gearteten Beendigung mit dem dritten Käufer bzw. Übernehmer aufrecht. Erst mit dieser Beendigung…
…dass der Energiekrisenbeitrag (§ 4 Abs. 2 EKBSG) eine Investitionsbegünstigung in Höhe von max. € 36,00 pro MWh vorsieht, sodass sich unter Ausschöpfung der entsprechenden Maßnahmen der Referenzwert dadurch dem von der VO festgelegten Höchstwert von € 180,00/MWh (wie in der EU-Verordnung…
…dass der Energiekrisenbeitrag (§ 4 Abs. 2 EKBSG) eine Investitionsbegünstigung in Höhe von max. € 36,00 pro MWh vorsieht, sodass sich unter Ausschöpfung der entsprechenden Maßnahmen der Referenzwert dadurch dem von der VO festgelegten Höchstwert von € 180,00/MWh (wie in der EU-Verordnung…
…zudem anzuführen, dass der Energiekrisenbeitrag (§ 4 Abs. 2 EKBSG) eine Investitionsbegünstigung in Höhe von max. EUR 36,00 pro MWh vorsieht, sodass sich unter Ausschöpfung der entsprechenden Maßnahmen der Referenzwert dadurch auf annähernd € 180,00 (wie in der EU-Verordnung) erhöhen würde (vgl. Achatz…
…EKBSG normierten Absetzbetrag für begünstigte Investitionen zu verweisen, von dem die Bf. mit EUR 736.617,50 Gebrauch gemacht hat. Darüber hinaus sieht der Energiekrisenbeitrag eine Investitionsbegünstigung in Höhe von max. EUR 36,00 pro MWh vor, sodass sich unter Ausschöpfung der entsprechenden Maßnahmen der…
…den in § 4 EKBSG normierten Absetzbetrag für begünstigte Investitionen zu verweisen. Dass entsprechende Investitionen von der Bf. getätigt worden wären oder die Bf. aus anderen Gründen von der Investitionsbegünstigung keinen Gebrauch hätte machen können, bringt die Bf. nicht vor. Inwiefern die Bf. dadurch, dass der…