…Auch die wohl überwiegende Lehre vertritt diese Rechtsansicht, wobei nur beispielhaft auf folgende Literaturstellen verwiesen wird: Schwarzinger/Wiesner in SWK 8/2001, S. 291; Achatz/Aigner/Kofler/Tumpel (Hrsg), Internationale Umgründungen (2005), 6. Tatsächliche Vermögensübertragung; Hübner-Schwarzinger/Six in UmgrStG (2012), Rz 116 zu § 23…
…leistenden (nicht begünstigten) Vermögens geringere Anforderungen zu stellen sein sollen, als dies im Falle der Übertragung des begünstigten Vermögens gefordert wird, ist nicht einsichtig (in diesem Sinne auch Achatz/Aigner/Kofler/Tumpel (Hrsg), Internationale Umgründungen (2005), 6. Tatsächliche Vermögensübertragung; Schwarzinger/Wieser in SWK 8/2001…
…AG*** wird vor der geplanten Einbringung deutlich mehr als 50 % der auf Namen lautenden Stückaktien der ***Ö AG*** durch einen Aktienkauf erwerben. Geplante Umgründungsschritte - noch nicht verwirklichter Sachverhalt Die Aktien an der ***Ö AG*** sollen unter Anwendung des Art III UmgrStG von der **Bf1f** als…
…2012 und 2013 sei auf Ebene der B die Beteiligung an der D zur Gänze steuerneutral abgeschrieben worden, da es sich um eine internationale Schachtelbeteiligung ohne Option handele. In denselben Jahren sei die 49,99%-Beteiligung an der A von der C AG zur Gänze…
…den Jahren 2012 und 2013 sei auf Ebene der B die Beteiligung an der D zur Gänze steuerneutral abgeschrieben worden, da es sich um eine internationale Schachtelbeteiligung ohne Option gehandelt habe. In denselben Jahren sei die 50,01%-Beteiligung an der A von der Bf…
…in Rz 211 und Rz 254 UmgrStR (welche 2011 nach der Entscheidung des VwGH aus 2010 als Interpretation der Finanzverwaltung in die Umgründungssteuer-Richtlinien aufgenommen wurden) sind unserer Ansicht nach ein falscher und überschießender Schluss aus der ebenfalls dort zitierten Entscheidung des VwGH vom 14…
…Bindungswirkung zukommt. Diese Kompetenz umfasst jedoch nicht rein steuerliche Tatbestandsmerkmale - wie etwa die Frage nach dem Aufrechterhalten der Steuerhängigkeit. Derartige Fragen sind "ausschließlich von den Finanzbehörden" zu prüfen (vgl zB Schindler in Wiesner/Hirschler/Mayr [Hrsg], Handbuch der Umgründungen, § 1 Rz 42 [23. Lieferung 2023…
…der "länderübergreifenden Sitzverlegung". Die vollständige Bezeichnung der juristischen Person in russischer Sprache lautet "MKAO Bf." (in weiterer Folge "MKAO-Bf."), übersetzt "Internationalen Aktiengesellschaft Bf." (Evidenzblatt). Mit Datum 28.06.2019 erfolgte die Bestätigung über die Löschung der Bf. im zypriotischen Firmenbuch, "weil sie nach dem…
…Zwar werden durch die vertragliche Regelung ausländische juristische Personen ausgeschlossen, welche lediglich eine Zweigniederlassung in Österreich hätten, jedoch gründeten internationale Handelsunternehmen ohnehin meistens anstatt einer Zweigniederlassung eine rechtlich selbstständige Tochtergesellschaft, um ihre Haftung zu beschränken. Die für das gegenständliche Fachmarktzentrum als Bestandnehmer in Frage kommenden…
…ausländische juristische Personen ausgeschlossen, welche lediglich eine Zweigniederlassung in Österreich haben, jedoch würden internationale Handelsunternehmen ohnehin meistens anstatt einer Zweigniederlassung eine rechtlich selbständige Tochtergesellschaft gründen (siehe: https://investinaustria.at/de/infomaterial/broschueren/unternehmensgruendung-2016.pdfSeite 8), um ihre Haftung zu beschränken. Die für das gegenständliche…
…ausländische juristische Personen ausgeschlossen, welche lediglich eine Zweigniederlassung in Österreich haben, jedoch würden gründen internationale Handelsunternehmen ohnehin meistens anstatt einer Zweigniederlassung eine rechtlich selbständige Tochtergesellschaft (siehe: https://investinaustria.at/de/infomaterial/broschueren/unternehmensgruendung-2016.pdf Seite 8), um ihre Haftung zu beschränken. Die für das…
…zu einer faktischen Nutzungsüberlassung an Dritte ist der Pächter ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verpächters nicht berechtigt. Zu diesen zustimmungspflichtigen Übertragungen gehören auch Spaltungen, Umgründungen, Stiftungen und die Änderung der Beteiligungsverhältnisse an der Gesellschaft des Pächters. Die Änderung der Beteiligungsverhältnisse an der Gesellschaft des Pächters…
…zu einer faktischen Nutzungsüberlassung an Dritte ist der Pächter ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verpächters nicht berechtigt. Zu diesen zustimmungspflichtigen Übertragungen gehören auch Spaltungen, Umgründungen, Stiftungen und die Änderung der Beteiligungsverhältnisse an der Gesellschaft des Pächters. Die Änderung der Beteiligungsverhältnisse an der Gesellschaft des Pächters…
…publizierten Artikel von Sektionschef Univ.Prof. DDr. Gunter Mayr, Bundesministerium für Finanzen, Gruppenbesteuerung: Verlustvortrag bei Umgründungen, verweisen und auf Punkt 3. Ergebnis hinweisen, wonach der mittlerweile als Leiter der Steuersektion tätige Autor ausdrücklich eine „gruppenbezogene Betrachtung“ favorisiert. Im gegenständlichen Fall ist dies auch absolut systemgerecht…
…gemäß § 118 Abs. 2 BAO nur auf Rechtsfragen im Zusammenhang mit Umgründungen, Unternehmensgruppen, dem internationalen Steuerrecht sowie dem Umsatzsteuerrecht gestützt werden. Da dem Anbringen nicht zu entnehmen sei, auf welchen im Zusammenhang mit der Antragstellung noch nicht verwirklichten Sachverhalt es sich beziehe bzw. welches besondere…
…an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe "XX" ist die umgangssprachliche Bezeichnung eines auch in Österreich mit einer Betriebsstätte vertretenen international tätigen Familienunternehmens (www) mit deutscher Zentrale bzw deutschem Stammsitz. Am 23. bzw 25.8.2010 wurde…
…in (iii) § 209 Abs. 5 BAO für rückwirkende Ereignisse iZm dem Nichtfestsetzungskonzept iZm der Wegzugsbesteuerung bzw. grenzüberschreitenden Umgründungen der Fall war. Dies ist nicht erfolgt, weshalb eine anderslautende Interpretation der Rechtslage durch die Abgabenbehörde rechtswidrig ist. (25) Darüber hinaus sei noch erwähnt, dass die Abgabenbehörde…
…den Fällen der §§ 107 ff WTBG) hinaus. Schließlich gilt die Vollmacht auch nach etwaigen Umgründungen des Betriebes des Vollmachtgebers bzw. der Kanzlei des Bevollmächtigten mit dem jeweiligen Rechtsnachfolger. ... Gleichzeitig erteile(n) ich (wir) Ihnen Vollmacht zum Empfang von Schriftstücken, insbesondere der Abgabenbehörden, welche nunmehr ausschließlich…
…denen der Solidaritätsbeitrag verrechnet werden kann -,um der Abzugsfähigkeit bzw Nichtabzugsfähigkeit des Solidaritätsbeitrags Rechnung zu tragen oder der Behandlung von Verlusten in früheren Haushaltsjahren Rechnung zu tragen" (zur einheitlichen Behandlung bei Neu- oder Umgründungen). Zudem gestattet die Verordnung das Beibehalten von erlassenen gleichwertigen nationalen Maßnahmen…
…denen der Solidaritätsbeitrag verrechnet werden kann -,um der Abzugsfähigkeit bzw Nichtabzugsfähigkeit des Solidaritätsbeitrags Rechnung zu tragen oder der Behandlung von Verlusten in früheren Haushaltsjahren Rechnung zu tragen" (zur einheitlichen Behandlung bei Neu- oder Umgründungen). Zudem gestattet die Verordnung das Beibehalten von erlassenen gleichwertigen nationalen Maßnahmen…