…der idR auch für die Berücksichtigung der individuellen Verhältnisse des StPfl verantwortlich ist. Der Ansässigkeitsstaat erhält grundsätzlich das umfassende Besteuerungsrecht, während der Quellenstaat nur ein auf inländische Quellen beschränktes Besteuerungsrecht hat (Art 23 OECD-MA, VwGH 20.2.08, 2005/15/0135 zum DBA Schweiz)…
…2016, Ro 2015/15/0010, mwN). Grundsätzlich wird durch ein solches Abkommen einem der beiden Vertragsstaaten die Position des Ansässigkeitsstaates und damit das umfassende Besteuerungsrecht und dem anderen Staat ein auf dessen inländische Quellen beschränktes Besteuerungsrecht zugewiesen. Das Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA sieht in Art…
…Steuerpflichtigen (StPfl) verantwortlich ist. Der Ansässigkeitsstaat erhält grundsätzlich das umfassende Besteuerungsrecht, während der Quellenstaat nur ein auf inländische Quellen beschränktes Besteuerungsrecht hat. Ein StPfl ist gemäß Art 4 Abs 2 DBA USA-Österreich dort ansässig, wo er seine ständige Wohnstätte hat. Wenn der StPfl über…
…Steuerpflichtigen (StPfl) verantwortlich ist. Der Ansässigkeitsstaat erhält grundsätzlich das umfassende Besteuerungsrecht, während der Quellenstaat nur ein auf inländische Quellen beschränktes Besteuerungsrecht hat. Ein StPfl ist gemäß Art 4 Abs 2 DBA USA-Österreich dort ansässig, wo er seine ständige Wohnstätte hat. Wenn der StPfl über…
…Berücksichtigung der individuellen Verhältnisse des Steuerpflichtigen verantwortlich ist. Der Ansässigkeitsstaat erhält grundsätzlich das umfassende Besteuerungsrecht, während der Quellenstaat nur ein auf inländische Quellen beschränktes Besteuerungsrecht hat. Ein Steuerpflichtiger ist gemäß Art. 4 Abs 2 DBA Österreich-Liechtenstein dort ansässig, wo er seine ständige Wohnstätte hat.…
…4***, beantragte die Bf. die Rückerstattung der in Österreich im Jahr 2013 im Wege des KESt-Abzugs auf inländische Dividendeneinkünfte eingehobene Quellensteuer in der Höhe von 1,106.250 Euro. Mit Eingabe vom 12. August 2013 und den Formularen ZS-RE1 und ZS-RE1A, Evidenznummer…
…von der Bank AG einbehaltene Quellensteuer habe quasi eine "Endbesteuerungswirkung" zur Folge gehabt, vermochte nicht zu überzeugen. Einerseits ergibt sich aus den bezughabenden Erklärungsvordrucken unmissverständlich die Anrechnung einer allfällig einbehaltenen Quellensteuer (was aber gleichzeitig impliziert, dass durch die Quellensteuer die inländische Ertragssteuer nicht abgegolten wird…
…von Kapital (zB Gewinnanteile und sonstige Bezüge aus Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung) Einkünfte aus Kapitalvermögen. Bei inländischen Einkünften aus Kapitalvermögen wird die Einkommensteuer gemäß § 93 Abs 1 EStG 1988 durch Steuerabzug erhoben (Kapitalertragsteuer). Die Kapitalertragsteuer ist eine Quellensteuer auf inländische Einkünfte aus Kapitalvermögen (…
…von Kapital (zB Gewinnanteile und sonstige Bezüge aus Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung) Einkünfte aus Kapitalvermögen. Bei inländischen Einkünften aus Kapitalvermögen wird die Einkommensteuer gemäß § 93 Abs 1 EStG 1988 durch Steuerabzug erhoben (Kapitalertragsteuer). Die Kapitalertragsteuer ist eine Quellensteuer auf inländische Einkünfte aus Kapitalvermögen (…
…von Kapital (zB Gewinnanteile und sonstige Bezüge aus Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung) Einkünfte aus Kapitalvermögen. Bei inländischen Einkünften aus Kapitalvermögen wird die Einkommensteuer gemäß § 93 Abs 1 EStG 1988 durch Steuerabzug erhoben (Kapitalertragsteuer). Die Kapitalertragsteuer ist eine Quellensteuer auf inländische Einkünfte aus Kapitalvermögen (…
…von Kapital (zB Gewinnanteile und sonstige Bezüge aus Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung) Einkünfte aus Kapitalvermögen. Bei inländischen Einkünften aus Kapitalvermögen wird die Einkommensteuer gemäß § 93 Abs 1 EStG 1988 durch Steuerabzug erhoben (Kapitalertragsteuer). Die Kapitalertragsteuer ist eine Quellensteuer auf inländische Einkünfte aus Kapitalvermögen (…
…Kapital (dazu gehören Gewinnanteile und sonstige Bezüge aus Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung) Einkünfte aus Kapitalvermögen. Bei inländischen Einkünften aus Kapitalvermögen wird die Einkommensteuer gemäß § 93 Abs 1 EStG 1988 durch Steuerabzug erhoben (Kapitalertragsteuer). Die Kapitalertragsteuer ist eine Quellensteuer auf inländische Einkünfte aus Kapitalvermögen (…
…steuerpflichtige Bf. begehrt die Rückerstattung der im Jahr 2013 im Wege des KESt-Abzugs auf inländische Dividendeneinkünfte eingehobene Quellensteuer auf Basis von Artikel 10 des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Arabischen Emiraten auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen samt Protokoll, BGBl…
…als in der Vergangenheit weltweit agierendem Manager mit langfristigen Geldanlagen bei diversen amerikanischen Geldinstituten, ist jedenfalls das Wissen zu unterstellen, dass mit einer -geringfügigen- ausländischen Quellenbesteuerung eine inländische Steuerpflicht nicht abgegolten sein kann, bzw. hätte allein schon dieser Umstand - zumindest bei tatsächlicher Unkenntnis der Rechtslage…
…die Beschwerde vom 17. April 2020 gegen die Bescheide des Finanzamtes Kitzbühel Lienz vom 18. März 2020 betreffend Abweisung von Anträgen gemäß § 295a BAO hinsichtlich Abänderung der Körperschaftsteuerbescheide 2016 bis 2018 zwecks Anrechnung japanischer Quellensteuern, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird als…
…ausländischen Einkünften gegenüber inländischen kein Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit vorliegt (siehe dazu auch Bendlinger, Die Anrechnungsmethode im Lichte der Kapitalverkehrsfreiheit, SWK 11/2021, 708). Es kann somit auch aus dem Unionsrecht keine Pflicht des Ansässigkeitsstaats des Dividendenempfängers, also Österreich, abgeleitet werden, ausländische Quellensteuern anzurechnen (wenn…
…es sich bei der indischen Quellensteuer um eine der inländischen Einkommensteuer vergleichbare Steuer handle und dem diesbezüglichen Vorbringen der steuerlichen Vertretung im Schreiben vom 28.4.2016 nicht gefolgt werden könne. Das Finanzamt hat in der Begründung der neu erlassenen Beschwerdevorentscheidung vom 06.02.2019…
…2 Z 1 lit. b fünfter Teilstrich) eine tatsächlich entrichtete ausländische Quellensteuer auf die Kapitalertragsteuer anrechnen kann. Dies bedeutet aber, dass nur bei Vorliegen einer inländischen auszahlenden Stelle als Abzugsverpflichteter auch die Auslandes-KESt Verordnung zur Anwendung kommen kann. Im vorliegenden Fall mangelt es aber…
…Die in Indien einbehaltene Quellensteuer sei DBA-konform auf die inländische Körperschaftssteuer angerechnet worden. Eine Anrechnung der indischen Quellensteuer über die rechnerische inländische Körperschaftssteuer hinaus und bescheidmäßige Absprache über die Anrechnung des Überhanges an indischer Quellensteuer auf die Körperschaftsteuern der Folgejahre sei nicht vorgesehen. In…
…In Deutschland sei betreffend die inländischen (deutschen) Dividenden Kapitalertragssteuer in Höhe von EUR 1.056,69 und Solidaritätszuschlag in Höhe von EUR 58,08 einbehalten worden. Die in Österreich anrechenbare Quellensteuer betreffend die deutschen Dividenden betrage EUR 634,01 (15 % des Bruttobetrages der deutschen Dividenden…