…Diesem Erkenntnis ist jedoch nicht zu entnehmen, dass die dort getroffenen Aussagen lediglich auf Outbound-Fälle anzuwenden sind. Das Erkenntnis ist daher auch auf Inbound-Fälle anwendbar (vgl. BFG 06.07.2016, RV/3100632/2015; Hummer, BFG zu Inbound-Arbeitskräfteüberlassung, SWK 31/2017, 1305 ff)…
…Im Zuge der bei der Beschwerdeführerin durchgeführten Lohnsteuerprüfung stellte der Prüfer unter anderem fest: „ Neuberechnung … auf Grund Umwandlung freier Dienstverträge in Angestelltenverhältnis. … Alle Arbeitnehmer waren im xx. Bezirk in Wien beschäftigt – Inbound. (Firmenadresse-Callcenter). Die Callcenter Mitarbeiter hatten die Aufgabe Arbeitskräfte zu vermitteln…
Im gegenständlichen Fall waren von den Call Center-Agents entweder eingehende Telefonate anzunehmen ("inbound-agents") oder von der ***m GmbH*** (durch Erscheinen der Daten am Bildschirm) zur Verfügung gestellte Kundenlisten durch ausgehende Telefonate abzuarbeiten ("outbound-agents"), wobei es Einschulungen gab und von der Primärschuldnerin Gesprächsleitfäden…
…Gestellung von Arbeitskräften zur inländischen Arbeitsausübung durch Steuerabzug erhoben. Da es sich im Falle der durch Bf. übernommenen Arbeitskräfte um kurzfristige und gewerbliche Personalgestellung handelte, wären diese Leistungen als inbound Passivleistungen einzustufen gewesen. Grundsätzlich wäre Bf. als Schuldner der Vergütung für diese Fälle zum Einbehalt…
…Folgendes ausgeführt: Die durch das Finanzamt festgestellten Sachverhalte seien unrichtig: Die ***1*** s.r.o. mit Sitz in Bratislava und einer Betriebsstätte in Wien habe verschiedene Dienstleistungen für die Beschwerdeführerin wie insbesondere Inbound und Callcenter Dienstleistung (Service Hotline), Bereitstellung von Postfächern für Kunden der Beschwerdeführerin…
…beurteilen: Der Bf. wurde von seinem ungarischen Arbeitgeber, der BankU, von 1.1.2011 befristet bis 30.4.2012 im Rahmen der konzerninternen Arbeitskräftegestellung von Ungarn nach Österreich zur BankÖ entsandt (so genannter "Inbound-Fall"). Laut Entsendungsvertrag vom 13.12.2010, Pkt 2, wurde der…
…2014 in Österreich nicht bekannt). In der Beschwerde vom 9.3.2016 bringt die Bf vor, das VwGH-Erkenntnis betreffe einen "Outbound"-Fall und sei auf den vorliegenden "Inbound"-Fall nicht übertragbar. Es folgen Ausführungen über die Anwendbarkeit des von der belangten Behörde zitierten Erlasses…
…würden als Telemarkter mit der Durchführung von Befragungen beauftragt, ihre Produktivität werde an der Anzahl der Telefonkontakte und der positiven Rückmeldung mit Terminvereinbarungen gemessen. Die Koordination der Inbound Agents erfolge durch diese frei und eigenverantwortlich im Vorhinein, die Arbeitszeit und Arbeitsdauer sei nicht vorgegeben und…
…Der Abgabepflichtige beantragte die entsprechende Korrektur der Einkünfte unter Berücksichtigung der berichtigten Lohnzettel. Mit Ergänzungsersuchen des Finanzamtes B vom 7. Jänner 2015 wurde dem Abgabepflichtigen mitgeteilt, dass gegenständlich ein „Inbound-Fall“ aus Italien vorliege, wobei im Rahmen der Bescheidbeschwerde unter Hinweis auf Art. 15 Abs…
…vom 27.4.2010; AS 12), dass in den Jahren 2007 und 2008 noch eine Inboundsituation gewesen sei, aber nach Auskunft der dt. stV sowie des deutschen FA sei die Bf. in Österreich ansässig. Die Inboundsituation liege vor, da die Bf. von Österreich nach Deutschland…
…werden könne, weil der Arbeitgeber des überlassenen Dienstnehmers im Tätigkeitsstaat ansässig sei In Besteuerungsfällen mit einem inländischen Beschäftiger ("Inbound-Fälle") werde auf Grund der vom Verwaltungsgerichtshof entwickelten Auslegung des Begriffes ,Arbeitgeber' auch bei Arbeitskräfteüberlassungen innerhalb der 183-Tage-Frist das österreichische Besteuerungsrecht aufrechterhalten. Dieses Besteuerungsrecht…
…oder zusätzlich auch echte DienstnehmerInnen beschäftigt waren und gegebenenfalls, worin sich die Stellung, Aufgaben und Tätigkeiten der beiden Gruppen ("inbound-agents" und "outbound-agents") unterschieden haben. Auch die maßgeblichen GPLA-Prüfberichte und Niederschriften wurden dem Bf übermittelt. Gemäß den Unterlagen sei die Kommunalsteuerbemessungsgrundlage für die…
…Rs Emerging Markets Rn 71 ff; EuGH 26.2.2019, C-135/17, Rs X Rn 94 ff. Vgl ferner zum Inbound-Fall EuGH 10.2.2011, verb Rs C-436/08 ua, Haribo und Salinen , Rn 69 ff. 23 Ebenso Franke/Schilcher , SWK 2020…
…Recht durch abkommensautonome Auslegung so zu interpretieren ist, dass im Fall des grenzüberschreitenden Arbeitskräfteverleihs dem Gestellungsnehmer die Arbeitsgebereigenschaft zukommt ("wirtschaftlicher Arbeitgeber"). Rz 114 und Rz 115 (S 152/103): Besonders große Auswirkungen hat dieses Erkenntnis für "Inbound-Fälle", in denen ausländische Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen oft tausende Leiharbeirskräfte…
…In dieser wurde ausgeführt: "Außer Zweifel steht, dass eine Inbound-Arbeitskräfteüberlassung stattgefunden hat. Es keinen Befreiungsbescheid seitens des FA gibt und keine Lohnverrechnung hinsichtlich der in Österreich steuerpflichtigen Arbeitslöhne der Leasingarbeiter vorgenommen wurde sowie auch keine Lohnsteuer in Österreich abgeführt wurde. Demnach hatte der inländische…
…Fahrzeugs ist, wurde bereits weiter oben unter Verwender des Kfz ausgeführt. 2. Die gemeinschaftsrechtliche Grundfreiheit der Arbeitnehmerfreizügigkeit steht der Erhebung von Zulassungssteuern in sog. „Inbound-Fällen“, in den Fällen also, in denen ein Gebrauchtfahrzeug aus dem EU-Ausland in das Inland eingeführt wird, nach der…
…dass sich die gesamte EAS auf einen Outbound-Fall bei unbeschränkter Steuerpflicht beziehe. Im vorliegenden Fall handle es sich um einen Inbound-Fall mit beschränkter Steuerpflicht. Die gesamte EAS sei daher inhaltlich auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar. Es werde daher durch den steuerlichen Vertreter…
…". Da die Bf. im Veranlagungsjahr 2011 in Österreich beschränkt steuerpflichtig sei und es sich während ihrer Entsendung nach Österreich um einen "Inbound"- und nicht wie in der EAS-Auskunft 3331 um einen "Outbound"-Fall handle, könne auch dieser Punkt nicht zur Ablehnung der 6%igen…
…Qutbound-Fall (Entsendung ins Ausland), während es sich im gegenständlichen Fall um einen Inbound-Fall handelt. Damit hat der VwGH jedoch in keiner Weise entschieden, dass für das Besteuerungsrecht Österreichs bei Inbound-Fällen ebenfalls auf den wirtschaftlichen Arbeitgeber abzustellen sei. Zur organisatorischen Eingliederung der Bf…
…Ein monatlicher Lohnsteuerabzug sei nicht zutreffend, zumal keine österreichische Lohnsteuer laufend abzuführen war. In der Entscheidung vom 15.9.2014, RV/7103775/2014, habe das BFG einen sogenannten "Inbound-Fall", dh eine Entsendung nach Österreich, beurteilt. Anders als im hier zu beurteilenden Fall sei der…