…nicht mehr greifbaren Person zugerechnet werden könnten. Während die Briefkasten-Firmen dann ihre "Geschäftstätigkeit" entfalteten, tauchten die ausländischen Gesellschafter und Geschäftsführer unter und seien für die Behörden nicht mehr greifbar. Die Firmenadressen seien in vielen Fällen nur Wohnungen. Mietverträge oder vielfach nur Untermietverträge würden bloß…
…noch durch Verwaltungspraxis und Rechtsprechung zu legitimieren. Ein solcher Fall ist auch nicht judiziert. In ständiger Rechtsprechung judiziert der VwGH, daß "sämtliche Vergütungen" an einen geschäftsführenden Gesellschafter den Lohnabgaben unterliegen. Diese Rechtsmeinung kann jedoch nicht dermaßen weit ausgelegt werden, daß dadurch die Grenzen der Einkunftsarten…
…4*** eine "eigene Belegschaft" gehabt habe, die er im Rahmen der stillen Gesellschaft für die Beschwerdeführerin eingesetzt habe. Die Einkünfte des wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer seien - unabhängig von etwaig eingelegter Arbeitsleistung im Rahmen der stillen Beteiligung, unter § 22 Z 2 EStG 1988 zu subsumieren. Mit…
…geeinigt, den Bf. als Gesellschafter-Geschäftsführer der neu gegründeten ***4***-Vertriebs GmbH zu verpflichten. "Durch den Wegfall der ***4*** Vertretung war eine Ergebnisverschlechterung bei der ***3***-***2*** GmbH in den nachfolgenden Jahren zu erwarten. Zur Abfederung wurde zwischen ***3***-***2*** GmbH und Herrn ***Bf1*** vereinbart…
…bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer, der zu weniger als 50% an der Gesellschaft beteiligt sei und der über keine Sperrminorität verfüge, stelle sich die vom Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 9. Dezember 1980 aufgezeigte Problematik, dass er keinem fremden Willen unterliege und daher die Geschäftsführung nicht im…
…über die zu beurteilenden Rechtsfragen, der Einbeziehung von Vergütungen wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer in die Bemessungsgrundlagen für DB und DZ sowie der Ansatz von Sachbezugswerten für die private Nutzung von betrieblichen Fahrzeugen im Sinne der zitierten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs entschieden wurde, war die Unzulässigkeit der…
…wonach er im Amtsbereich des Finanzamtes Österreich, Dienststelle Vorarlberg im Rahmen seiner Funktion als selbständig vertretungsbefugter Geschäftsführer und Gesellschafter und diesbezüglich die abgabenrechtlichen Interessen Wahrnehmender und für die abgabenrechtlichen Obliegenheiten Verantwortlicher der unter der Steuernummer xxx geführten A. GmbH mit Sitz und Geschäftsanschrift in A…
…sohin zum Zeitpunkt als der Bf. sein Angestelltenverhältnis beendet habe und er wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer der GmbH geworden sei, sei bereits aus der Wechselbürgschaft eine Verpflichtung bis EUR 120.000,00 (Wechselerklärung vom 28.04.2016) und eine Haftung als Ausfallsbürge über EUR 50…
…ist auch nicht ersichtlich, weshalb die ständige Rechtsprechung des VwGH nur auf Fälle anwendbar sein soll, in denen der Gesellschafter-Geschäftsführer seiner wirtschaftlich strauchelnden Gesellschaft Sicherheiten bietet; auch bei der anfänglichen oder laufenden Kapitalausstattung bestehen die selben im Beteiligungsverhältnis gelegenen Motive, jene Rahmenbedingungen zu schaffen…
…278 mwN) Werden Zahlungen aufgrund einer Bürgschaft geleistet, ist der ursprüngliche Grund für das Eingehen der Bürgschaft entscheidend. Bürgschaftszahlungen der Gesellschafter-Geschäftsführer sind grundsätzlich durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst und daher auf die Beteiligung zu aktivieren. Es besteht daher keine Möglichkeit, derartige Zahlungen als Betriebsausgaben anzuerkennen…
…verdeckte Ausschüttung zu betrachten. Eine Gegenverrechnung mit der nach Prüfungsanmeldung vorgenommenen offenen Ausschüttung sei nicht möglich. Die Tz 4 betrifft die Darlehensgewährung an ein kroatisches Unternehmen, ***4***, deren Vorstandsmitglied der Gesellschafter-Geschäftsführer der beschwerdeführenden Gesellschaft sei. Laufende Rückzahlungen, die Bezahlung der Zinsen, Einbringungsversuche oder die…
…Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Bei der ***Bf1*** ("Bf.") wurde eine GPLA/PLB-Prüfung betreffend die Jahre 2010 bis 2012 und 2013 durchgeführt und (unter anderem) festgestellt, dass für den wesentlich (zu 70% am Stammkapital der GmbH) beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer (GS-GF), ***Name GS-GF***, die Kommunalsteuer…
Aus all diesen Gründen war ein Herausrechnen von fixen und variablen Kosten aus der Bemessungsgrundlage für die Kommunalsteuer nicht zulässig und ist daher der Beweisantrag der Bf. auf Herausrechnung dieser Kosten aus der Bemessungsgrundlage für die Kommunalsteuer nicht relevant, weswegen der Beweisantrag der Bf. mit…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Das gegenständliche Erkenntnis beschäftigt sich mit der Rechtsfrage, ob Vergütungen für persönliche Leistungen der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, die jedoch über deren jeweilige Einzelunternehmen an die GmbH erbracht werden, dem Dienstgeberbeitrag und dem Zuschlag zum…
…Im Fokus der gegenständlichen Entscheidung steht die Rechtsfrage, ob eine Kapitalabfindung, die ein wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer anlässlich seiner Pensionierung von der GmbH erhält, die aber in einem Teilbetrag bereits vor Entstehen des Anspruches (vor Betriebsaufgabe) ausbezahlt wird, als außerordentliche Einkünfte anzusehen und gegebenenfalls mit…
…Mit steigender Werbewirkung sei ein höherer Sponsorbeitrag bezahlt worden, was auch mit einem Dritten so erfolgt wäre. Es ergingen abweisende Beschwerdevorentscheidungen, in denen betreffend die Körperschaftssteuerbescheide ausgeführt wurde: Der Gesellschafter-Geschäftsführer der beschwerdeführenden Gesellschaft, ***3***, habe in den Jahren 2016 und 2017 an der Rallye…
…ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Im Beschwerdefall war strittig ist, ob die Bezüge von nicht wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer, die schuldrechtlich im Arbeitsvertrag hinsichtlich ihres arbeitsbezogenen Verhaltens weisungsfrei gegenüber ihrer GmbH sind, gem. …
…zu beurteilen als wenn der Gesellschafter für seine Mitarbeit im Unternehmen fremdüblich entlohnt worden wäre (idS Fraberger/Papst in Doralt et al, EStG18, § 37 Tz. 68). Die aufgezeigten Umstände, liefern denn Beweis, dass der Bf. nach seiner Abberufung als Geschäftsführer der G-2 weiterhin im…
…Alleingesellschafter und Alleingeschäftsführer der G1, die sämtliche Anteile an der G-2 hält, für die Abgeltung seiner Tätigkeit als Geschäftsführer der G-2 eine Firmenpension zugesagt und in Punkt 9. dieser Vereinbarung vom 1.6.2006 sich das Recht eingeräumt, durch einseitige Erklärung eine Kapitalabfindung…
…VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Der Beschwerdeführer (in der Folge kurz: Bf.) ist Rechtsanwalt und bezog im Beschwerdejahr ua. aus seiner Beschäftigung als wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer der AB Rechtsanwälte GmbH (vormals C Rechtsanwälte GmbH bzw. DEF Rechtsanwälte GmbH) mit Sitz in N (Geschäftsanschrift: T-Straße-nn…