…und aus der Nachbarschaft von Herrn NN-LG in Wohnort2 sowie Personen aus dem Bekannten- und Freundeskreis, die die Richtigkeit des mehrheitlichen Aufenthaltsortes der Hunde und somit die Richtigkeit ihrer Aussagen bezeugten. Keiner der von ihr befragten Parteien ihrer Stiege sei vom "Erkennungsdienst" befragt worden. …
…34 vom 24. Jänner 2014, Zl. 1100000028793 betreffend Hundeabgabe für das Jahr 2014 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. …
…Jänner 2024 gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 12. Dezember 2023, betreffend Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 2 und 3 Hundeabgabegesetz - HAG, LGBl. für Wien Nr 38/1984 zu Recht erkannt: I. Gemäß § 45 Abs 1 letzter Satz VStG wird der Beschwerdeführerin eine…
…Magistratsabteilung 6, Rechnungs und Abgabenwesen vom 15.1.2013, betreffend Vorschreibung einer Vergnügungssteuer für das Halten eines Spielapparates mit virtuellen Hunde- und Pferderennen (XXXXX) im eigenen Betrieb "NAME-BETRIEB" in Wien 20, ADRESSE-GL, für die Monate Oktober 2012 bis Jänner 2013 sowie die Festsetzung…
…spielendes Verhalten beeinflussen oder verändern kann. Die Beobachtung der laufenden Rennen, unterstützt durch die Ergebnisse von Sieg und Platz der vorangegangenen Hunderennen und der Zuordnung von Qualitäten der Mitbewerber im Rennen, geben identische Informationen wie bei einer Live-TV Matchwette. Bei den Ergebnissen wurde diagnostiziert…
…beigeschafft. Der große Umfang der Unterlagen dürfe nicht zu einer pauschalen Schätzung führen. Aufgrund der rechtsgrundlosen Zuschätzung von 10 % zu den monatlich vom Finanzamt ermittelten Einsätzen bezüglich der Hunderennwetten liege eine fehlerhafte Berechnung der Bemessungsgrundlagen vor. Formell fehle den Bescheiden eine nachvollziehbare Begründung, dh. die…
…im Verfahren, ob das Ausspielen von Wetten auf virtuelle Hunde- und Pferderennen eine vergnügungssteuerpflichtige Tätigkeit nach dem Gesetz über die Besteuerung von Vergnügungen im Gebiete der Stadt Wien (Vergnügungssteuergesetz 2005 - VGSG) darstellt. Mit Bescheid vom 5.5.2011 des Magistrats der Stadt Wien, MA 6…
…den im Betrieb in XY, gehaltenen Apparat der Type "Spielapparat mit virtuellen Hunde- und Pferderennen" für die Monate Mai 2009 bis Juli 2012 mit dem Betrag von jeweils € 1.400,00 zur Vergnügungssteuer anzumelden und diese zu entrichten. Sie habe dadurch die Vergnügungssteuer für…
…nicht berechtigt. Hinsichtlich der mit Schriftsatz vom 9. September 2013 vorgelegten Gutachten sei ebenfalls auf die obige Begründung zu verweisen. Auch wenn drei Gruppen von Hunden und Pferden (Top-Performer, Underdogs und Mittelmaß) vorhanden seien, so werde das Ergebnis innerhalb einer Gruppe stets durch Zufall…
…zu einem befugten Buchmacher/Wettbüro unter Ausschluss der den Buchmachern und Totalisateuren vorbehaltenen Tätigkeiten“ aus. In Ausübung seines Gewerbes hatte er einen Vermittlungsvertrag für Wetten mit der B (B) s.a. abgeschlossen. Die für die Wettannahme und -vermittlung erforderlichen handelsüblichen EDV-Geräte (PC, Monitor, Ticketdrucker…
…2, 4 Abs 1 und 6 Abs 1 des Beschlusses des Wiener Gemeinderates über die Ausschreibung einer Abgabe für das Halten von Hunden im Gebiet der Stadt Wien vom 15.2.1985 ABl der Stadt Wien Nr 11/1985 idgF iVm § 4 Hundeabgabegesetz (HAG), LGBl…
… 9 Abs. 1 VStG sind Sie als handelsrechtlicher Geschäftsführer für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften durch die steuerpflichtige Gesellschaft strafrechtlich verantwortlich. Der Sachverhalt der Ihnen zur Last gelegten Übertretungen ist durch die amtlichen Feststellungen vom 11.05.2010 und 08.09.2010, das Bemessungsverfahren und den…
…den im Betrieb in [Betriebsadresse], gehaltenen Apparat der Type 'Hunde- und Pferderennwettapparat' für den Monat November 2009 mit dem Betrag von € 1.400,00 zur Vergnügungssteuer anzumelden und diese zu entrichten. Sie haben dadurch die Vergnügungssteuer für diesen Monat mit dem oben genannten Betrag…
…den im Betrieb in [Betriebsadresse], gehaltenen Apparat der Type 'Hunderennwettapparat' für den Monat Juni 2010 mit dem Betrag von € 1.400,00 zur Vergnügungssteuer anzumelden und diese zu entrichten. Sie haben dadurch die Vergnügungssteuer für diesen Monat mit dem oben genannten Betrag verkürzt und…
…B****-Straße_1 , gehaltenen Apparat der Type ‚Hunde- und Pferdewettapparat‘ für den Monat März 2010 mit dem Betrag von € 1.400,00 zur Vergnügungssteuer anzumelden und diese zu entrichten. Sie haben dadurch die Vergnügungssteuer für diesen Monat mit dem oben genannten Betrag verkürzt und…
…der Stadt Wien Magistratssabteilung 6 Rechnungs- und Abgabenwesen Dezernat Rechnungswesen - Buchhaltungsabteilung 40 vom 19. April 2021 betreffend Hundeabgabe für die Jahre 2021 und 2022 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof…
…des Beschlusses des Wiener Gemeinderates über die Ausschreibung einer Abgabe für das Halten von Hunden im Gebiete der Stadt Wien, ABl. der Stadt Wien Nr. 11/1985 in der Fassung ABl. der Stadt Wien Nr. 52/2011 iVm § 5 Abs. 2 und 3 des Hundeabgabegesetzes…
…verspätet) via FinanzOnline. In diesen Wettgebührenabrechnungen wurden die Einsätze sowohl der Wetten auf sportliche Veranstaltungen (Einsätze "Sportwetten", Einsätze ,,Automaten-Sportwetten", Einsätze "Terastream") als auch die Einsätze auf die "virtuellen Hunde/Pferdewetten" subsumiert. • Vermittlungsvertrag mit der Fa. ***3***. Zwischen Frau ***Bf1*** (Vermittler) und der Fa. ***3***…
…Wettlokal an den Buchmacher, B.S.A, (fortan B.S.A) mit Sitz in Uruguay, vermittelt: Sportwetten Automaten- Sportwetten Virtuelle Hunde/Pferdewetten Terrastream Dieser Vermittlung lag ein Vertrag zwischen J.S. und der B.S.A, über die Vermittlung der genannten Wetten, zugrunde. Ab dem…
…Abs 2 Verwaltungsstrafgesetz (VStG) bleibt ad 1) mit € 10,00 und ad 2) mit € 10,00 unverändert; hierbei handelt es sich um den gesetzlichen Mindestkostenbetrag. Gemäß § 52 Abs 8 VwGVG hat die Beschwerdeführerin keinen Beitrag zu den Kosten des Beschwerdeverfahrens zu leisten. Gemäß …