…(Schweiz), vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Rico Folie, Fohrenburgstr. 4, 6700 Bludenz, wegen vorsätzlichem Beitrag zum Finanzvergehen der Hinterziehung von Eingangsabgaben gemäß §§ 11, dritte Variante, 13 zu 35 Abs. 2 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG), über die Beschwerde der Beschuldigten vom 19.6.2015 gegen das Erkenntnis der…
…Rechtsanwalt, Habsburgergasse 3/20, 1010 Wien,wegen der Finanzvergehen des Schmuggels nach § 35 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG), der Hinterziehung von Eingangsabgaben nach § 35 Abs. 2 FinStrG und Finanzvergehen nach § 8 Abs. 1 Z. 1 Artenhandelsgesetz (ArtHG) 2009 über die Beschwerden der Beschuldigten vom 30…
…T.A. samt unrichtiger Preisangaben verwendet hat; wohl aber ist eine bisher nicht ausdrücklich bedachte finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit zu konstatieren. Der vom Spruchsenat angeführte Erschwerungsgrund eines Zusammentreffens von zwei Finanzvergehen (Schmuggel und Hinterziehung an Eingangsabgaben) besteht hingegen nicht, weil dieser Umstand bereits gemäß § 21 Abs. 1…
…Rechtsanwalt, Habsburgergasse 3/20, 1010 Wien,wegen der Finanzvergehen des Schmuggels nach § 35 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG), der Hinterziehung von Eingangsabgaben nach § 35 Abs. 2 FinStrG und Finanzvergehen nach § 8 Abs. 1 Z. 1 Artenhandelsgesetz (ArtHG) 2009 über die Beschwerden der Beschuldigten vom 30…
…T.A. samt unrichtiger Preisangaben verwendet hat; wohl aber ist eine bisher nicht ausdrücklich bedachte finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit zu konstatieren. Der vom Spruchsenat angeführte Erschwerungsgrund eines Zusammentreffens von zwei Finanzvergehen (Schmuggel und Hinterziehung an Eingangsabgaben) besteht hingegen nicht, weil dieser Umstand bereits gemäß § 21 Abs. 1…
…000 Euro) welcher auf seinen Neffen ***Neffe-Bf1*** amtlich zugelassen war, entgegen einem Verbot oder einer Verpflichtung im Zollgebiet der Union verwendet zu haben und es unterlassen habe dies dem Zollamt vorher anzuzeigen. Er habe dadurch am Finanzvergehen der grob fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben nach §…
…2 FinStrG macht sich der Hinterziehung von Eingangsabgaben schuldig, wer ohne den Tatbestand des Abs. 1 zu erfüllen, vorsätzlich unter Verletzung einer zollrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Verkürzung von Eingangsabgaben bewirkt. Die Abgabenverkürzung ist bewirkt, wenn eine entstandene Eingangsabgabenschuld bei ihrer Entstehung nicht oder…
…FinStrG zufolge macht sich der Hinterziehung von Eingangsabgaben schuldig, wer, ohne den Tatbestand des Abs. 1 zu erfüllen, vorsätzlich unter Verletzung einer zollrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Verkürzung von Eingangsabgaben bewirkt. Die Abgabenverkürzung ist bewirkt, wenn eine entstandene Eingangsabgabenschuld bei ihrer Entstehung nicht oder…
…2 FinStrG macht sich der Hinterziehung von Eingangsabgaben schuldig, wer ohne den Tatbestand des Abs. 1 zu erfüllen, vorsätzlich unter Verletzung einer zollrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Verkürzung von Eingangsabgaben bewirkt. Die Abgabenverkürzung ist bewirkt, wenn eine entstandene Eingangsabgabenschuld bei ihrer Entstehung nicht oder…
… 8 Abs. 3 FinStrG liege grobe Fahrlässigkeit vor, bei ungewöhnlich und auffallend sorgfaltswidrigen Handlungen, sodass der Eintritt eines dem gesetzlichen Tatbild entsprechenden Sachverhaltes als geradezu wahrscheinlich vorhersehbar sei. Das Finanzvergehen der grob fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben gemäß § 36 Abs. 2 FinStrG könne nach § 36 Abs…
…59 ZollR-DG), mit dem diese zu niedrig bemessene Abgabenschuld mitgeteilt ("festgesetzt") wird (unabhängig von einer noch offenen Rechtsmittelfrist), bewirkt und damit das Finanzdelikt der Hinterziehung von Eingangsabgaben nach § 35 Abs. 2 FinStrG bzw. das Finanzvergehen der grob fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben nach § 36 Abs…
…der Hinterziehung von Eingangsabgaben nach § 35 Abs. 3 FinStrG begangen habe. Mit Erkenntnis des Spruchsenates XIII beim Zollamt Österreich als Finanzstrafbehörde vom 19. November 2024, Geschäftszahl *FV-1*, **SpS-1**, wurde Herr ***Bf1*** schuldig erkannt, er habe am 09.05.2017 eine Verkürzung von Eingangsabgaben…
…Gesetzgeber die Strafe des Wertersatzes bei jenen Finanzvergehen als Strafe androht, bei denen auch die Strafe des Verfalls möglich ist. Dabei ist die Strafe des Verfalls nicht nur auf die Finanzvergehen des Schmuggels oder der Hinterziehung von Eingangsabgaben gemäß § 35 FinStrG beschränkt, sondern darf gemäß …
…dass entgegen der Annahme in der Beschwerde, der Beschwerdeführer hielt es nicht einmal ernstlich für möglich, Eingangsabgaben zu verkürzen und fand sich auch nicht damit ab, eine Hinterziehung von Eingangsabgaben gemäß § 35 Abs. 2 FinStrG nicht vorgeworfen wurde. Gefahr im Verzug Der Begriff "Gefahr im…
…Abgabenschuldners (EuGH 16.7.2009, verb. RS C-124/08 und C-125/08). Im verfahrensgegenständlichen Fall war für die Verjährungsfrist damit die Frage von Bedeutung, ob ein vorsätzliches Finanzvergehen und somit eine Hinterziehung von Eingangsabgaben im Sinne des § 74 Abs. 2 ZollR-DG vorliegt…
…oder Unterlassungen) natürlicher Personen. Gemäß § 35 Abs. 2 FinStrG macht sich der Hinterziehung von Eingangs- oder Ausgangsabgaben schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung einer zollrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Verkürzung von Eingangsabgaben bewirkt. Die Abgabenverkürzung ist bewirkt, wenn eine entstandene Eingangs- oder Ausgangsabgabenschuld bei ihrer…
…lassen, sei dieser als Zollschuldner heranzuziehen. Bezüglich der Festsetzungsverjährung gehe das Zollamt von hinterzogenen Eingangsabgaben aus, dem Beschwerdeführer werde vorgeworfen, bei der Einfuhr von Radarwarngeräten an der Hinterziehung von Eingangsabgaben mitgewirkt zu haben. Schon bei oberflächlicher Beurteilung des Sachverhaltes sei ohne jeden Zweifel davon auszugehen…
…eingereicht. Im Strafverfahren konnte ein strafbestimmender Wertbetrag von mehr als € 100.000,00 ermittelt werden. Bei der Hinterziehung von Eingangsabgaben ist gemäß § 53 Abs. 2 lit. a FinStrG ab einem strafbestimmenden Wertbetrag von mehr als € 50.000,00 das Gericht zur Ahndung zuständig…
…P. Pichler Rechtsanwalt, Schillerstraße 17, 6850 Dornbirn, wegen des Finanzvergehens der Hinterziehung von Eingangsabgaben gemäß § 35 Abs. 2 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) in teilweiser Stattgabe von dessen Beschwerde (§ 152 Abs. 1 FinStrG) vom 16. Dezember 2020 gegen den Bescheid des Zollamtes Österreich als Finanzstrafbehörde vom 12…
…Verjährungsfrist kommt schon zum Tragen, wenn auch nur einer der Gesamtschuldner eine strafbare Handlung im Zusammenhang mit der Zollschuldentstehung gesetzt hat. Das Zollamt geht bei derzeitiger Sachlage davon aus, dass in den verfahrensgegenständlichen Fällen eine Hinterziehung von Eingangsabgaben gemäß § 35 Abs. 2 FinStrG begangen wurde…