…1 FinStrG konsumiert eine solche wegen Hinterziehungen an Umsatzsteuervorauszahlungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG (siehe dazu im Detail zuletzt VwGH 22.10.2015, Ro 2015/16/0029), soweit der Betrag an verkürzter Umsatzsteuervorauszahlung in der zu verkürzen versuchten Jahresumsatzsteuer beinhaltet ist. Nach ständiger…
…einem Versuch einer derartigen Hinterziehung einer Jahresumsatzsteuer kann gemäß § 13 Abs. 2 FinStrG erst gesprochen werden, wenn der Täter seinen Entschluss, die Finanzstraftat auszuführen, durch eine der Ausführung unmittelbar vorangehende Handlung betätigt hat. In Bezug auf den Plan, eine zu niedrige Festsetzung der Jahresumsatzsteuer herbeizuführen…
…Vorauszahlungen, sowie die Einreichung wahrheitsgemäßer Voranmeldungen und der Jahressteuererklärung in der Hoffnung unterlässt, das Finanzamt werde mangels besserer Information bei der (schätzungsmäßigen) Festsetzung der Jahressteuer von den unvollständigen Voranmeldungsdaten ausgehen, einer Hinterziehung von (Jahres-)Umsatzsteuer gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG schuldig. Eine versuchte Abgabenhinterziehung nach …
…soweit der Betrag an verkürzter Umsatzsteuervorauszahlung in der zu verkürzen versuchten Jahresumsatzsteuer beinhaltet ist, sowie ebenso eine solche von Vorbereitungshandlungen, welche für sich als Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG zu bestrafen wären. Ebenso konsumierte die Strafbarkeit wegen versuchter Hinterziehung an Einkommensteuer gemäß …
…solche wegen Hinterziehungen an Umsatzsteuervorauszahlungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG, soweit der Betrag an verkürzter Umsatzsteuervorauszahlung in der zu verkürzen versuchten Jahresumsatzsteuer beinhaltet ist. Ist hingegen die Strafbarkeit der Hinterziehung der Jahresumsatzsteuer infolge Zeitablauf verjährt, nicht hingegen die Strafbarkeit der Hinterziehung der Umsatzsteuer…
…2 lit. a FinStrG erhoben worden war, betraglich gar nicht mehr Gegenstand einer Verkürzung an Jahresumsatzsteuer (bspw. indem mittels verspäteter Entrichtung verkürzte Vorauszahlungen an Umsatzsteuer lediglich mit einem kleinen noch weiterhin verheimlichten Teilbetrag in einer solcherart unrichtigen - und eine Hinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG…
…soweit der Betrag an verkürzter Umsatzsteuervorauszahlung in der zu verkürzen versuchten Jahresumsatzsteuer beinhaltet ist, sowie ebenso eine solche von Vorbereitungshandlungen, welche für sich als Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG zu bestrafen wären. Eine versuchte Hinterziehung an Umsatzsteuer für das Veranlagungsjahr 2008 nach …
…Einreichung von Jahressteuererklärungen auch die Einreichung der Einkommensteuererklärung für das Veranlagungsjahr 2010 bis zum Ablauf der gesetzlichen Erklärungsfrist unterlassen. Dies ergab aus ihrer Sicht (mit dem Plan einer Hinterziehung der Jahresumsatzsteuer aus den Schwarzumsätzen mittels Nichteinreichung der Umsatzsteuerjahreserklärung) natürlich Sinn, ist aber als Finanzordnungswidrigkeit nach …
…werden). Eine Strafbarkeit wegen einer derartigen zumindest versuchten Hinterziehung an Jahresumsatzsteuer nach §§ 13, 33 Abs. 1 FinStrG konsumiert eine solche wegen Hinterziehungen an Umsatzsteuervorauszahlungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG, soweit der Betrag an verkürzter Umsatzsteuervorauszahlung in der zu verkürzen versuchten Jahresumsatzsteuer beinhaltet ist…
…geschieht (§ 33 Abs. 3 lit. a FinStrG, erste Alternative). Eine Strafbarkeit wegen einer derartigen, zumindest versuchten Hinterziehung an Jahresumsatzsteuer nach § 33 Abs. 1 FinStrG konsumiert eine solche wegen Hinterziehungen an Umsatzsteuervorauszahlungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG bzw. wegen begangener Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs…
…einer wenngleich fast nicht ins Gewicht fallenden nachträglichen geringfügigen Schadensgutmachung, der Tatsache, dass es betreffend die Hinterziehung der Jahresumsatzsteuern für 2010, 2011 und 2012 beim bloßen Versuch geblieben ist, sowie der nunmehr gegenüber dem Bundesfinanzgericht geäußerten Schuldeinsicht stehen als erschwerend gegenüber die Vielzahl der deliktischen…
…FinStrG, soweit der Betrag an verkürzter Umsatzsteuervorauszahlung in der zu verkürzen versuchten Jahresumsatzsteuer beinhaltet ist, sowie ebenso eine solche von Vorbereitungshandlungen, welche für sich als Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG zu bestrafen wären. Gleiches gilt auch für die Hinterziehung von Einkommensteuer, wenn…
…FinStrG, soweit der Betrag an verkürzter Umsatzsteuervorauszahlung in der zu verkürzen versuchten Jahresumsatzsteuer beinhaltet ist, sowie ebenso eine solche von Vorbereitungshandlungen, welche für sich als Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG zu bestrafen wären. Gleiches gilt auch für die Hinterziehung von Einkommensteuer, wenn…
…1 lit. a FinStrG zu bestrafen wären. Hinsichtlich der weiteren Zeiträume ist im gegenständlichen Finanzstraffall der Handlungsfortgang für eine allfällige schuldhafte Verkürzung von Jahresumsatzsteuer durch das Einschreiten des Betriebsprüfers bereits abgeschnitten gewesen. Gleiches gilt auch für die Hinterziehung von Einkommensteuer, wenn beispielsweise eine bestimmte Einkommensteile…
… 33 Abs. 3 lit. a FinStrG, erste Alternative). Eine Strafbarkeit wegen einer derartigen zumindest versuchten Hinterziehung an Jahresumsatzsteuer nach §§ 13, 33 Abs. 1 FinStrG konsumiert eine solche wegen Hinterziehungen an Umsatzsteuervorauszahlungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG (siehe dazu im Detail zuletzt VwGH 22…
…FinStrG, soweit der Betrag an verkürzter Umsatzsteuervorauszahlung in der zu verkürzen versuchten Jahresumsatzsteuer beinhaltet ist, sowie ebenso eine solche von Vorbereitungshandlungen, welche für sich als Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG zu bestrafen wären. Gleiches gilt auch für die Hinterziehung von Einkommensteuer, wenn…
…Betrag an verkürzter Umsatzsteuervorauszahlung in der zu verkürzen versuchten Jahresumsatzsteuer beinhaltet ist, sowie ebenso eine solche von Vorbereitungshandlungen, welche für sich als Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG zu bestrafen wären. Eine versuchte Hinterziehung an Umsatzsteuer für die Veranlagungsjahre 2012 oder 2013 nach…
…die Einreichung wahrheitsgemäßer Voranmeldungen und der Jahressteuererklärung in der Hoffnung unterlässt, das Finanzamt werde mangels besserer (eigener) Information bei der (schätzungsmäßigen) Festsetzung der Jahressteuer von den unvollständigen Voranmeldungsdaten ausgehen, einer Hinterziehung von (Jahres-)Umsatzsteuer gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG schuldig. Von einer versuchten Abgabenhinterziehung nach…
…einreicht). Eine Strafbarkeit wegen einer derartigen zumindest versuchten Hinterziehung an Jahresumsatzsteuer nach §§ 13, 33 Abs. 1 FinStrG konsumiert eine solche wegen Hinterziehungen an Umsatzsteuervorauszahlungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG, soweit der Betrag an verkürzter Umsatzsteuervorauszahlung in der zu verkürzen versuchten Jahresumsatzsteuer beinhaltet ist…
…soweit der Betrag an verkürzter Umsatzsteuervorauszahlung in der zu verkürzen versuchten Jahresumsatzsteuer beinhaltet ist, sowie ebenso eine solche von Vorbereitungshandlungen, welche für sich als Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG zu bestrafen wären. Ebenso konsumierte die Strafbarkeit wegen versuchter Hinterziehung an Einkommensteuer gemäß …